Eugen Käppeler feiert 90.Geburtstag

Am vergangenen Wochenende feierte Eugen Käppeler seinen 90.Geburtstag mit einem großen Familienfest. „Dies war eine gute Gelegenheit, dass sich die ganze Familie einmal wieder getroffen hat“, so der Jubilar, der sich bester Gesundheit erfreut. Eugen Käp

peler wuchs in Bingen als ältester von sechs Geschwistern auf. Unmittelbar nach dem Krieg musste er den elterlichen Hof anstelle des schwer kranken Vaters bewirtschaften. Der Betrieb ist schon seit längerer Zeit ausgesiedelt und wird vom Sohn und vom Enkel weitergeführt. Herr Käppeler lässt es sich nicht nehmen, dort auch im hohen Alter von Zeit zu Zeit „nach dem Rechten zu sehen“. Eugen Käppeler war über viele Jahre ehrenamtlich tätig, z.B. im Gemeinderat oder als Vorsitzender des Rentnertreffs. Zum Jubeltag gratulierten die fünf Kinder mit Partnern sowie fünfzehn Enkel und zwei Urenkel.

Bürgermeister Jochen Fetzer überbrachte die Glückwünsche und ein Präsent der Gemeinde sowie die persönlichen Schreiben des Ministerpräsidenten und des Landrates.

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen – Geeignete Personen können sich bewerben

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Personen, die am Amtsgericht Sigmaringen und Landgericht Hechingen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Es sollen doppelt so viele Kandidaten vorgeschlagen werden, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bzw. für das Amt des Jugendschöffen können sich bis zum 22.03.2023 beim Bürgermeisteramt, Bürgermeister Fetzer, Tel.: 07571 / 74070, Email: fetzer@bingen-hohenzollern.de. melden. Ein Bewerbungsformular kann auch von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Kinder-Kleiderbasar in Bingen

Am 20. März findet wieder der Kinder-Kleiderbasar in der Sandbühlhalle in Bingen statt.

Annahme :            Montag, 20. März 2023                      von    14.00 – 17.00 Uhr
Abendverkauf :    Montag, 20. März 2023                      von   19:00  – 20.30 Uhr
Abholung :           Dienstag, 21 März 2023                      von   18.00 – 19.00 Uhr

Angenommen werden modische Kinderbekleidung für Frühling/Sommer, Bücher, Spielsachen,  Kinderwagen, Schwangerschaftsbekleidung, u.s.w.

Max. 30 Teile pro Familie (keine Schuhe).
Zweiteiler bitte zusammennähen.

Achtung:  Es werden nur noch vorgefertigte Listen angenommen

Listenabholung
Freitag, den 17. März  von 17.00 – 18.00 Uhr im Pfarrgemeindehaus Bingen, Kirchberg 11,  72511 Bingen.

Der Erlös kommt einer sozialen Einrichtung für Kinder zugute.

Bei Listen, die heruntergeladen werden, bitte noch Buchstaben erfragen bei Mechthilde Echsle, Tel. 07571/12093 oder Claudia Glaser, Tel. 07571/5474.

oder per email: mechthild.echsle@t-online.de


Weiße Etiketten mit Buchstaben, Artikelbezeichnung, Größe und Preis bitte noch selbst anfertigen. (bitte festeres weißes Papier benützen)
Der Mindestpreis pro Artikel beträgt 1,00 Euro.
Etiketten mit Stecknadeln am Kleidungsstück befestigen.

Muster:  

 

  Plakat KINDERKLEIDERBAZAR Frühjahr 2023
  Liste für Kinderbasar Bingen 2023

 

Vorübergehende Vertretung des Standesamts durch das Standesamt Sigmaringendorf

Aufgrund bevorstehender vorübergehender Personalausfälle wird das Standesamt Bingen vom 29. März 2023 bis ca. Mitte Juni 2023 vom Standesamt Sigmaringendorf vertreten.

Falls Sie planbare standesamtliche Anliegen in diesem Zeitraum erledigen wollten, wie z.B. Anmeldung der Eheschließung, Kirchenaustritt, evtl. Namensänderung können Sie hierfür noch bis zum 15. März 2023 beim Standesamt Bingen unter der Nr. 7407 21 einen Termin vereinbaren.

 

 

Homepage – Neue Funktion

Auf der Homepage der Gemeinde Bingen gibt es ab sofort einen Service der EnBW zur Netzsituation und eventuellen Stromstörungen. Unter der Rubrik „Bürgerservice“ finden Sie den neuen Unterpunkt „Stromnetz und Störungen“. Sehr interessant ist auch die dargestellte Zusammensetzung der regenerativen Energiequellen und der Verbraucher in unserer Gemeinde.