Lärmaktionsplanung der Gemeinde Bingen – Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit

Anlass
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten – und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überarbeiten. Die §§ 47a bis 47f Bundesimmissionsschutzgesetz setzen die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung unter Einbindung der Öffentlichkeit um. Demensprechend wurden von der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung sowie Informationen zur Lärmaktionsplanung stehen auf der Homepage der LUBW bereit:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/en/laerm-und-erschuetterungen

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan
In der vierten Runde des Lärmaktionsplanes ist die Gemeinde Bingen erstmalig aufgefordert worden die Kartierungsstrecken um die Landesstraße 277 zu begutachten.

Das mit der Lärmaktionsplanung beauftragte „Planungsbüro Richter-Richard“ hat zwischenzeitlich die Ergebnisse der Lärmkartierung LUBW ausgewertet. Diese wurden in der öffentlichen Sitzung am 28.01.2025 vorgestellt. Mit der Kenntnisnahme der bisherigen Untersuchungsergebnisse hat der Gemeinderat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz zugestimmt.

Der Öffentlichkeit wird im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Entwurfs „Lärmaktionsplan“ im Zeitraum von Freitag, 31. Januar bis einschließlich Freitag, 7. März 2025 Gelegenheit gegeben, sich über die Planung zu informieren sowie sich hierzu zu äußern. Die Dokumente sind hier abrufbar. Zudem werden die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Bingen, Hauptstraße 19, 72511 Bingen im ersten OG „Sekretariat“ zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten bereitgelegt. Stellungnahmen werden schriftlich (per E-Mail an gemeinde@bingen-hohenzollern.de oder postalisch) oder mündlich zur Niederschrift angenommen. Sekretariat Telefon: 07571-74070.

Die unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit und Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erarbeitete Fassung des Lärmaktionsplanes wird abschließend in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates zur Beschlussfassung vorgelegt und veröffentlicht.

Bingen LAP 4 25_01_13 (berichtigt)

 

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28.01.2025

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 28.01.2025

Lärmaktionsplan
Die Gemeinde Bingen hat den ersten Entwurf des Lärmaktionsplans (LAP) fertiggestellt. Dieser Plan konzentriert sich zunächst auf die Bereiche in Bingen und Hitzkofen, die gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie und den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§§ 47a-f BImSchG) als Hauptverkehrsstraßen eingestuft sind. Der LAP hat das Ziel, schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm zu mindern, ihnen vorzubeugen und so die Lebensqualität der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.


Hintergrund und Ziele des Lärmaktionsplans
Die Lärmaktionsplanung basiert auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die Gemeinden dazu verpflichtet, Maßnahmen für Straßen mit mehr als drei Millionen Fahrzeugen jährlich zu entwickeln. Für Bingen betrifft dies die Landesstraße 277, insbesondere die Sigmaringer Straße, die Hauptstraße, die Bahnhofstraße, die Riedstraße in Hitzkofen und die Einmündung Mosteltal.

Der LAP verfolgt folgende Ziele:
Bewertung der Lärmbelastung: Eine systematische Analyse und Einteilung der Lärmwerte in Belastungsstufen.

  • Maßnahmen zur Lärmminderung: Vorschläge wie Tempolimits, lärmmindernde Asphaltdeckschichten, Verkehrsberuhigung und Verbesserungen für Fuß- und Radwege.
  • Gesundheitsschutz: Senkung der Lärmwerte unter kritische Schwellen, um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verhindern.

 

Vorgeschlagene Maßnahmen
Der Entwurf sieht unterschiedliche Maßnahmen vor, die auf die Gegebenheiten der jeweiligen Straßenabschnitte abgestimmt sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
  • Der Einsatz lärmmindernder Asphaltdeckschichten zur Reduzierung der Lärmbelastung um bis zu 3 dB(A).
  • Bauliche Anpassungen wie Mittelinseln, Querungshilfen und die Verbreiterung von Geh- und Radwegen.
  • Die Prüfung von Förderprogrammen zur städtebaulichen Entwicklung.


Beteiligung der Öffentlichkeit und nächste Schritte
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung beschlossen, den Entwurf in die erste Beteiligungsrunde zu geben. Die Öffentlichkeit wird in den kommenden Wochen die Möglichkeit haben, den Entwurf einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Parallel dazu werden Träger öffentlicher Belange eingebunden.

Wichtige Hinweise
Es ist wichtig zu betonen, dass es sich bei den vorgeschlagenen Maßnahmen um mögliche Ansätze handelt, die geprüft, abgewogen und in enger Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Beteiligten weiterentwickelt werden müssen. Eine definitive Umsetzung ist abhängig von den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens, den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Verfügbarkeit von Fördermitteln.

Haushaltsplanung 2025 für den Interkommunalen Gewerbe- und Industriepark Graf-Stauffenberg (IGGS)
Die Haushaltssatzung 2025 für den Interkommunalen Gewerbe- und Industriepark Graf-Stauffenberg (IGGS) wurde durch den Gemeinderat vorberaten, bevor sie in der nächsten Sitzung des Zweckverbandes IGGS beschlossen werden soll.

Die Verwaltungs- und Betriebskostenumlage für 2025 beträgt wie im letzten Jahr 300.000 €, verteilt auf die beteiligten Kommunen gemäß festgelegtem Schlüssel. Der Anteil der Gemeinde Bingen beläuft sich auf 39.000 €.

Zur Schaffung eines Singlemode-Glasfasernetzes und Tilgung eines Darlehens wurde eine Kapitalumlage von 406.000 € veranschlagt. Diese dient der Finanzierung des bereits fertiggestellten Glasfasernetzes (Gesamtkosten: 457.000 €). Die Umlage verteilt sich analog zur Betriebskostenumlage, muss aber nicht in voller Höhe gezahlt werden, da sie mit Rückerstattungen an die Gemeinde verrechnet werden kann.

Der Ergebnishaushalt weist ein Defizit von 102.653 € aus, das durch die Ergebnisrücklage ausgeglichen wird. Außerordentliche Erträge aus Grundstücks- und Gebäudeverkäufen (277.957 €) ermöglichen jedoch ein positives Gesamtergebnis von 175.304 €.

Im Finanzhaushalt sind Investitionen von 2.039.000 € vorgesehen, darunter für Wasserversorgung, Straßenbau und Breitbandausbau. Zudem ist eine Tilgung von 900.000 € des endfälligen Darlehens (3 Mio. €) eingeplant. Der Schuldenstand am Jahresende wird noch 3,6 Mio. € betragen.

Die Gemeinderäte gaben dem Bürgermeister die Befugnis, in der Verbandsversammlung für den Haushaltsplan zu stimmen.

Einbringung des Finanzhaushalts
Die Gemeindeverwaltung hat den Entwurf für das Investitionsprogramm und den Finanzhaushalt 2025 vorgelegt. Besonders im Fokus steht der Bau eines Ärztehauses auf dem Lammareal, dessen Kosten sich auf insgesamt 1,97 Millionen Euro belaufen. Ein Teil dieser Summe, rund 985.000 Euro, soll bereits im Jahr 2025 bereitgestellt werden, während der Rest im Folgejahr finanziert werden soll. Diese Investition ist ein wichtiger Schritt, um die medizinische Versorgung in der Gemeinde langfristig sicherzustellen.

Ab 2026 plant die Gemeinde außerdem mit regelmäßigen Pachteinnahmen aus dem Windpark, die dann jährlich 400.000 Euro betragen sollen und eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle darstellen.

Die finanzielle Planung steht jedoch unter dem Einfluss steigender Kosten und veränderter Rahmenbedingungen. Die Personalausgaben steigen durch Tarifabschlüsse weiter an, und auch die Kreisumlage, die die Gemeinde an den Landkreis abführt, erhöht sich im kommenden Jahr auf 34 Prozent. Diese zusätzlichen Belastungen schmälern die finanzielle Handlungskraft der Gemeinde erheblich.

Ein Blick in die Zukunft zeigt, dass trotz der Einnahmen aus der Windkraft und der geplanten Investitionen finanzielle Herausforderungen bevorstehen. Der Haushalt sieht vor, in den Jahren 2026 und 2027 neue Kredite in Höhe von 950.000 Euro aufzunehmen, um wichtige Projekte umzusetzen. Gleichzeitig wird erwartet, dass die liquiden Mittel nahe dem Bereich der Mindestliquidität sind. Eine Konzentration auf die Pflichtaufgaben und das Halten des aktuellen Standrads sollten daher vor weiteren Investitionen und kostspieligen neuen Projekten stehen.

Die nächsten Schritte im Haushaltsverfahren sind klar definiert. Mitte Februar folgt die Beratung des Ergebnishaushalts, bevor im März schließlich die Haushaltssatzung verabschiedet wird.

 

Baugesuche
Der Gemeinderat stimmte einem Anbau an ein Wohngebäude in der Elogiusstraße zu.

 

Bekanntgaben
In der Grundschule wird die veraltete Heizung aufgrund mehrfacher Ausfälle in den letzten Wochen erneuert. Neben dem Austausch der Heizungssteuerung und Heizungsverteilung werden auch Sicherheitskomponenten und Heizkreismischer für den Neubau und Altbau installiert. Die Maßnahme, die etwa 7.500 bis 8.000 Euro kostet, umfasst zudem die Reinigung und Wiedermontage des Plattenwärmetauschers für die Fernwärme.

Die PV-Anlage der Sandbühlhalle wurde erworben und übergeben. Die Formalitäten für den Betreiberwechsel sind abgeschlossen.

Der Breitbandausbau schreitet ebenfalls voran. Diese Woche starten die Arbeiten für Hausanschlüsse in der Mörikestraße. Ab Februar beginnen Tiefbauarbeiten in den Gehwegen, die zunächst provisorisch verschlossen werden, da Asphaltwerke erst im März wieder öffnen. Die Anwohner sind bereits informiert oder werden es in Kürze.

Im Bereich der Windenergie gibt es ebenfalls Neuigkeiten: Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Oberschwaben hat dem durch die Gemeinde Bingen eingereichten Einwand stattgegeben, wodurch das Vorranggebiet „Bingen Nord“ auf den aktuell bereits genehmigten Windpark verkleinert wird.

Bundestagswahl 2025 – Hier gehts zum Online-Wahlscheinantrag!

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zum Online-Wahlscheinantrag

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder Amtsbote zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerservice@bingen-hohenzollern.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Hem, Tel.: 07571/7407-21, E-Mail: hem@bingen-hohenzollen.de

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 02.12.2024

Am 02.12.2024 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Bingen statt. Die wichtigsten Tagesordnungspunkte und Bekanntgaben der Sitzung fassen wir für Sie zusammen:

Waldhaushalt

Forstbetriebsleiterin Juliane Spiegelhalter und Förster Günther Letsch stellten den Gemeinderäten die Zahlen des Gemeindewaldes sowie einige interessante Aspekte rund um das Thema Wald vor. Die Holzpreise bleiben im Vergleich zu den vergangenen Jahren, die sich zahlreichen externen Einflüssen wie Dürren und der Energiekrise ausgesetzt sahen, einigermaßen stabil. So liegt der Preis für Fichte aktuell leicht über 100 Euro je Festmeter (Fm). In den Jahren 2017 bis 2020 sank dieser bis auf 60 Euro, ist aber nun im zweiten Jahr stabil.

Für das Jahr 2025 ist ein Einschlag von rund 8.505 Fm geplant, dieser lag im Jahr 2023 bei 8.390 Fm und 2024 bei rund 8.400 Fm inklusive der Flächen für den Windpark. Insgesamt rechnet man mit Einnahmen von 733.959 EUR, die überwiegend auf den Holzverkauf entfallen. Daneben sind die Forstwirte wie auch schon im Jahr 2024 bei anderen Waldbesitzern tätig, so dass dort ebenfalls Einnahmen in Form von Kostenersätzen anfallen. Die Ausgaben liegen voraussichtlich bei 596.568 EUR. Sie gliedern sich in viele unterschiedliche Bereiche, wobei die Holzernte mit rund 309.019 EUR den größten Anteil ausmachen. Bei planmäßigem Verlauf läge der Gewinn im kommenden Jahr bei 137.391 EUR. Der Vollzug des Jahres 2023 schloss mit einem Überschuss von 103.218 EUR ab.

Der stetige Rückgang des Holzvorrates im Landkreis sorgte im Gemeinderat für eine anhaltende Diskussion um die Nachhaltigkeit. Frau Spiegelhalter begründete diesen Rückgang einerseits mit notwendigen Waldumbaumaßnahmen und andererseits mit der Tatsache, dass die Bäume allgemein früher gefällt werden als noch vor einigen Jahren, da die Gefahr, dem Klimawandel in seinen zahlreichen Ausprägungen zum Opfer zu fallen, mit zunehmendem Alter der Bäume wächst. Demnach sind die Bäume in ihrer Zahl zwar nicht rückläufig, wohl aber in Festmetern gerechnet. Der stärkste Rückgang im prozentualen Anteil der Baumarten lässt sich bei der Fichte beobachten, wobei die Buche seit einigen Jahren stetig zugewinnt. Es wurde vereinbart sich diesem Thema noch einmal intensiv im Frühjahr zu widmen.

Nach der Beantwortung von Rückfragen beschloss der Gemeinderat einstimmig den Forsthaushalt für das kommende Jahr.

Neues Feuerwehrfahrzeug HLF20

Die Gemeinde Bingen hat im Zeitraum vom 10. September bis 28. Oktober 2024 eine europaweite Ausschreibung für die Beschaffung eines neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20) durchgeführt. Das Fahrzeug ersetzt das in Bingen stationierte Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 aus dem Jahr 2001 und wurde auf Grundlage des Feuerwehrbedarfsplans, geltender feuerwehrtechnischer Normen und in enger Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr geplant. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 645.531,58 EUR.

Da die Gesamtsumme den ursprünglich im Haushaltsplan 2024 eingeplanten Betrag von 500.000 EUR übersteigt, hat der Gemeinderat die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel von rund 150.000 EUR beschlossen. Die Maßnahme wird durch Zuschüsse in Höhe von 226.000 EUR aus der Fachförderung und dem Ausgleichstock unterstützt.

Die Lieferzeit für das neue Fahrzeug beträgt bis zu 24 Monate, sodass die tatsächliche Zahlung erst im Jahr 2025 erwartet wird. Der Gemeinderat hat die Vergabe einstimmig beschlossen und damit den Weg für eine modernisierte und einsatzbereite Feuerwehr in Bingen geebnet.

Redaktionsstatut

Die Gemeinde Bingen gibt ein Amtsblatt heraus, das die Bürger regelmäßig über wichtige kommunale Angelegenheiten informiert. Fraktionen des Gemeinderats dürfen ihre Positionen im Amtsblatt darlegen, jedoch müssen klare Regeln beachtet werden, um Neutralität und Chancengleichheit zu gewährleisten. Dies ergibt sich aus der Gemeindeordnung (§ 20 Abs. 3), die den Gemeinderat verpflichtet, ein Redaktionsstatut zu erlassen.

Das Redaktionsstatut regelt unter anderem, wie Beiträge der Fraktionen und politischen Akteuren veröffentlicht werden dürfen, insbesondere in Wahlkampfzeiten, in denen insbesondere Wahlwerbung in einer sogenannten Karenzzeit ausgeschlossen ist, um die Neutralität des Amtsblatts zu wahren. Es legt zudem fest, wie Beiträge von Vereinen und Kirchen behandelt werden sollen, für die sich jedoch keine Änderungen zur aktuell üblichen Praxis ergeben. Das Statut betrifft vor allem politische Inhalte und Wahlwerbung in Wahlkampfzeiten, wodurch Vereine keine Nachteile in ihrer Berichterstattung haben.

Mit der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wurde es notwendig, das Statut schneller als eigentlich vorgesehen zu beschließen.

Waldumwandlung für das Umspannwerk des Windparks

Für die Einspeisung des Stroms aus dem Windpark in das öffentliche Netz, ist der Bau eines Umspannwerks erforderlich. Leider gibt es im näheren Umfeld keine geeigneten unbewaldeten Flächen, sodass das Umspannwerk nun auf einer bewaldeten Fläche realisiert werden muss.

Da der Bau des Umspannwerks somit eine dauerhafte Umwandlung von Waldfläche erfordert, ist ein Waldumwandlungsantrag notwendig. Dieser Antrag wird nur genehmigt, wenn die Maßnahme zwingend erforderlich ist, der Eingriff auf ein Minimum begrenzt wird und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.

Eine dieser Ausgleichsmaßnahmen ist der Schulwald, der in Zusammenarbeit mit der Grundschule Bingen umgesetzt wird. Das Projekt bietet den Schülern die Möglichkeit, den Wald als Lernort zu entdecken und gleichzeitig einen Beitrag zur ökologischen Aufwertung zu leisten. Die Finanzierung des Schulwaldes erfolgt nun durch die Firma Alterric.

Das Umspannwerk ist eine unverzichtbare Infrastruktur für den Windpark. Durch die sorgfältige Planung und die Ausgleichsmaßnahmen, wie dem Schulwald, wird der Eingriff in den Wald minimiert. Diese Lösung schafft eine Win-Win-Situation: Der Wald bleibt geschützt, die Schüler profitieren von einem einzigartigen Lernort, und die Gemeinde trägt zur ökologischen und bildungsbezogenen Aufwertung bei.

Baumaßnahmen an der Hauptstraße

Seit einigen Tagen steht an der Hauptstraße 32 ein Baukran. Seit 2018 gibt es für dieses Grundstück eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, die noch immer Bestand hat. Auf Nachfrage der Verwaltung teilte das Bauunternehmen mit, dass man dieses Vorhaben nun realisieren möchte und mit einem Bodengutachten beginnt. Der Kran steht vollumfänglich auf privater Fläche und nicht im öffentlichen Raum.

Zum zweiten gibt es auch auf dem Lammareal Bewegung. Im Zuge der geplanten Arztpraxis werden auch hier erste Bodenproben für ein Baugrundgutachten gezogen.

Baugesuch

Einstimmig erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Gastronomie zu zwei Wohnungen in der Lauchertstraße.

Genehmigung von Spenden

Der Gemeinderat genehmigte eine Spende eines Bürgers aus Bingen in Höhe von 1.000 Euro an das Kinderhaus Abenteuerland für Spielsachen.