Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 18.03.2024

Arbeiten für Bushaltestelle vergeben

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Gebhardt vom Büro Freiraumwerkstadt aus Überlingen sowie Frau Honer vom Ing.büro Breinlinger aus Tuttlingen. Die beiden Büros planen zusammen den Bereich der Bushaltestelle in der Ortsmitte. Nach dem Abbruch des alten Rathauses im April schließen sich die Arbeiten zum Neubau der barrierefreien Haltestelle an. In diesem Zug wird auch der Parkplatz hinter dem neuen Rathaus fertiggestellt. Für die Bauarbeiten incl. der Ausstattung mit Straßenleuchten sowie der Planungskosten sind im Haushaltsplan 950.000 EUR vorgesehen.

Die Bauarbeiten wurden öffentlich und die Straßenbeleuchtungsarbeiten beschränkt ausgeschrieben. Mit einem Ausschreibungsergebnis für beide Gewerke mit rund 766.000 EUR liegt man unter der Kostenschätzung. Herr Gebhardt und Frau Honer erläuterten die geplante Ausführung und standen dem Gremium für Rückfragen zur Verfügung.

Abschließend vergab der Gemeinderat die Arbeiten zur Herstellung der neuen Bushaltestelle an die Firma Schöppler aus Meßkirch zum Preis von 733.570 EUR sowie den Auftrag für die Elektroarbeiten an die Firma Hofmann aus Krauchenwies zum Preis von 32.560 EUR.

Stellungnahme zum Teilregionalplan Energie formuliert

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben hat den Entwurf des Teilregionalplans Energie beschlossen und führt hierfür das gesetzliche vorgeschriebene formelle Beteiligungsverfahren durch. Die Gemeinden können bis zum 29.04.2024 eine Stellungnahme zum Entwurf des Teilregionalplans abgeben. Im Teilregionalplan Energie sind Potentialflächen für Windkraft und für Freiflächenphotovoltaik dargestellt. Die Vorschläge für die Vorranggebiete wurden aufgrund verschiedener und vielschichtiger Kriterien ermittelt. Sofern die Vorranggebiete endgültig festgesetzt werden gilt für die Windkraft außerhalb der Vorranggebiete ein faktisches Bauverbot. Innerhalb der Vorranggebiete hingegen darf ohne weitere kommunale Planung ein Windpark beantragt werden. Bei der Photovoltaik hingegen müssen die Gemeinden zusätzlich zum Regionalplan noch Bebauungspläne aufstellen. Planungen außerhalb der Vorranggebiete sind grundsätzlich leichter möglich als bei der Windkraft. Allerdings hat sich der Gemeindeverwaltungsverband Sigmaringen mit einem PV-Konzept bereits im Jahre 2020 selbst eine Richtlinie gegeben, was der Regionalverband auch berücksichtigt hat.

Anhand von Plänen zeigt der Vorsitzende auf, dass der Regionalverband die Vorgaben der Gemeinde Bingen, insbesondere der mit der Bürgerschaft einvernehmlich festgelegte Abstand zu den Siedlungsgebieten (Hochberg, Egelfingen, Hitzkofen und Bingen) von 1700 m, an mehreren Stellen nicht beachtet hat. Das Vorranggebiet rückt näher an die Siedlungsbereiche heran, da die gesetzlichen Abstände deutlich geringer sind. Durch den Bau von Windkraftanlagen in den genannten Bereichen könnte der Dorffrieden nachhaltig gestört und die bisher tragfähige Basis zur Umsetzung der Energiewende in unserer Gemeinde gefährdet werden. Außerdem besteht durch den bereits in der Umsetzung befindlichen Windpark ein gewisses Rücksichtnahmegebot für Windkraftanlagen, die später errichtet werden.

Die Gemeinderäte waren sich einig, dass angesichts der Entwicklung in den letzten 10 Jahren die positiven Ergebnisse der Verhandlungen zwischen Windparkbetreiber, Gemeinderat und Bevölkerung unbedingt verteidigt werden müssen. Die nachfolgend abgedruckte Stellungnahme wurde verfasst:

Stellungnahme zum Regionalplan Energie

Hinweis zum Beteiligungsverfahren:

Im gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren des Regionalverbandes ist es sowohl für Behörden als auch für Privatpersonen möglich, Stellungnahmen abzugeben. Allerdings ist die Einwendungsfrist für Privatpersonen kürzer als für Behörden. Sie endet bereits am Karfreitag, 29.03.2024. Die Stellungnahme soll elektronisch über das Beteiligungsportal unter https://beteiligung-regionalplan.de/Bodensee-Oberschwaben oder per E-Mail an beteiligung@rvbo.de abgegeben werden. Sie kann auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Mehr dazu finden Sie auf der Internetseite www.rvbo-energie.de. Wenn Sie die Stellungnahme der Gemeinde Bingen verwenden möchten finden Sie diese auf unserer Homepage www.bingen-hohenzollern.de

Zweiter Anlauf für Bebauungsplanerweiterung

Ende 2022 fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des Bebauungsplans Elogiuskapelle / Stöckberg. Ziel war es, im hinteren Bereich der Erschließungsstraße die zweite – bisher nicht bebaute – Straßenseite zu erschließen. Man wollte dies im beschleunigten Verfahren erreichen. Mitte 2023 erklärte das Bundesverwaltungsgericht alle Verfahren im beschleunigten Verfahren als unvereinbar mit europäischem Recht. Somit müssen diese Verfahren nun in das normale Bebauungsplanverfahren überführt werden. Dadurch sind mehr Verfahrensschritte, insbesondere im Bereich Natur- und Artenschutz, notwendig.

Gemeindekämmerer Robert Kromer zeigte nochmals die Unterschiede der beiden Verfahrensarten auf und bezifferte die Kosten des Bebauungsplanverfahren auf rund 195.000 EUR. Darunter fallen lediglich ein Drittel auf tatsächliche Erschließungskosten (Hausanschlüsse, Vermessung, Wert der Grundstücke), aber zwei Drittel auf naturschutzfachliche Zahlungen, z.B. Gutachten, Ersatzhabitate oder Ausgleichsmaßnahmen. Umgerechnet schlägt sich das Bebauungsplanverfahren mit rund 85 EUR/m² auf den Grundstückswert nieder. Zum Glück ist die Gemeinde im Besitz der Waldparzellen und kann an eine bestehende Straße anbauen, sonst wäre die Ausweisung der Bauplätze finanziell kaum darstellbar.

Nach der Beantwortung einiger Rückfragen beschloss der Gemeinderat einstimmig die Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens auf regulärem Weg.

Entschädigungssatzung geändert

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde beantragt, die Entschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen, wie z.B. Gemeinderäte neu festzusetzen. Die derzeit gültigen Entschädigungssätze gelten seit dem 01.01.2014, also seit gut 10 Jahren. Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung) unterscheidet folgende Entschädigungen: Sitzungsgeld der Gemeinderäte, Entschädigung der stellvertretenden. Bürgermeister sowie die Entschädigung sonstiger Ehrenamtlicher (z.B. Wahlhelfer).

Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat, die Entschädigungssätze für die ehrenamtliche Tätigkeit um 20% zu erhöhen. Damit steigt beispielsweise das Sitzungsgeld der Gemeinderäte von derzeit 25 EUR auf 30 EUR je Sitzung.

Die entsprechende Satzungsänderung ist an anderer Stelle im Blättle abgedruckt.

Baugesuche

Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zum Einbau einer Dachgaube und Bau einer Garage im Sandbühl sowie der Herstellung eines Kfz-Verkaufsplatzes in der Hornsteiner Straße.

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats

Am Montag, den 18. März 2024 findet um 19.00 Uhr eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Tagesordnung:

1. Neubau barrierefreie Bushaltestelle in der Ortsmitte
  a) Vergabe der Bauarbeiten
  b) Vergabe der Elektroinstallationen
2. Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben
  – Stellungnahme der Gemeinde
3. Änderung / Erweiterung des Bebauungsplanes „Elogiuskapelle / Stöckberg“
  – Aufstellungsbeschluss
4. Änderung der Satzung über die ehrenamtliche Entschädigung
5. Baugesuche
6. Bekanntgaben
7. Anfragen

Die Einwohnerschaft ist zur Sitzung herzlich eingeladen.

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Jochen Fetzer
Bürgermeister

Wir weisen darauf hin, dass für die Zuschauer Sitzungsvorlagen in begrenzter Anzahl ausgelegt sind.

TOP 2 Sitzungsvorlage GR 18-03-2024

TOP 3 Sitzungsvorlage GR 18-03-2024

TOP 4 Sitzungsvorlage GR 18-03-2024

Reisschlagversteigerung

Am 12.3.2024 um 19:00 Uhr findet im Schützenhaus Hitzkofen die diesjährige Reisschlagversteigerung statt.

Zur Versteigerung kommen 50 unterschiedliche Lose in folgenden Wald-Abteilungen:

Hitzkofen
Abt. 11 Weiherhalde: Nr. 1 bis 5
Abt. 4 Hildenberg: Nr. 6 bis 17

Hochberg
Abt. 6 Kirchsteig: Nr. 18 bis 20

Bingen
Abt. 25 Busenberg: Nr. 21 bis 22
Abt. 45 Bindorfer Trieb: Nr. 23 bis 26
Abt. 39 Vogelherd: Nr. 27 bis 28 (stehend)
Abt. 38 Stenzenhalde Nr. 29 bis 31
Abt. 30 Donnerstalerhalde Nr. 32 bis 47

Stiftungswald
Abt. 6 Oberer Kohlberg: Nr. 101 bis 104 (Reisschlagholz auf Haufen)

Lagepläne stehen nachfolgend zum Download bereit.

Karte Bingen 1
Karte Bingen 2
Karte Hitzkofen
Karte Hochberg
Karte Stiftung

 

 

Freundliche Grüße

 

Robert Kromer

Bushaltestelle Altes Rathaus wird verlegt

Aufgrund der bevorstehenden Abrissarbeiten des alten Rathauses wird die dortige Bushaltestelle ab 4. März 2024 auf den Friedhofsparkplatz verlegt. Es fahren keine Busse mehr vom alten Rathaus ab. Wir bitten um Beachtung. Die Ersatzhaltestelle bleibt solang in Betrieb bis der Neubau der Bushaltestelle fertiggestellt ist. Dies wird voraussichtlich im Herbst 2024 der Fall sein.

Für die Abfahrten ab Friedhofsparkplatz gelten die für die Haltestelle Rathaus abgegebenen Fahrzeiten.

 

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 19.02.2024

Gedenkminute für Albrecht Widmer
Zu Beginn der Sitzung erhob sich der Gemeinderat zu einer Gedenkminute für den ehemaligen Gemeinderat und Bürgermeister-Stellvertreter Albrecht Widmer, der in der vergangenen Woche im Alter von 85 Jahren verstarb.  


Jahresbericht der Schulsozialarbeit vorgestellt
Zu Beginn des Schuljahres 2022 / 2023 führte man die Schulsozialarbeit an der Grundschule ein. Hierzu wurde ein Vertrag mit den Haus Nazareth abgeschlossen, welches Tanja Figel als Schulsozialarbeiterin an die Grundschule abgeordnet hat. Der Bürgermeister begrüßte neben Frau Figel auch Rektorin Manuela Müller sowie den Fachbereichsleiter Bernd Schmidl vom Haus Nazareth.

Frau Figel zeigte auf, dass sich ihre Arbeit in Einzelfallhilfen, Klassen- oder Gruppenprojekte sowie die Gemeinwesenarbeit untergliedert. Einzelfallhilfen sind u.a. die Unterstützung und Begleitung von Kindern in akuten Situationen, die Unterstützung von Eltern in Erziehungsfragen oder die Beratung des Lehrerkollegiums in Jugendhilfefragen. Als Beispiele für Klassen- und Gruppenprojekte nannte sie die Übergangsphase vom Kindergarten in die Grundschule bzw. von der Grundschule in die weiterführenden Schulen, die Ausbildung von Streitschlichtern oder Pausenengeln sowie Theaterprojekte. Die Schulsozialarbeit engagierte sich außerdem außerhalb der Schule, z.B. beim Dorffest.

Mit großem Interesse folgten die Gemeinderäte den Ausführungen der Pädagogin und stellten verschiedene Rückfragen. Rektorin Manuela Müller bestätigte die Wichtigkeit der Schulsozialarbeit und möchte sie im Schulalltag nicht mehr missen.


Haushaltsplan 2024 beschlossen
Nachdem der Haushaltsplan in der letzten Sitzung vorberaten wurde legte Kämmerer Robert Kromer nun die Endfassung des Etats 2024 vor.

Bürgermeister Jochen Fetzer nahm den Haushaltsplan zum Anlass, das Großvorhaben der Umgestaltung der Ortsmitte mit dem neuen Rathaus nochmals zu bewerten. Mit dem Abriss des alten Rathauses und der Neugestaltung der Bushaltestelle steht der Abschluss der millionenschweren Maßnahme an. Das Gesicht der Ortsmitte wird sich damit gänzlich verändern. Angesichts der Haushaltsplanzahlen kann man resümieren, dass das Projekt trotz der Unsicherheiten in der Baubranche besser gemeistert wurde als ursprünglich geplant.

Dennoch bleiben die Zeiten spannend, denn die vielfältigen finanziellen Herausforderungen der Zukunft werden die Gemeinden landauf, landab gleichermaßen beschäftigen. Für die Gemeinde Bingen bleibt festzuhalten, dass die ab 2025 einsetzenden Pachtzahlungen aus dem Windpark den Haushalt in entscheidendem Maße stützen werden. Der Vorsitzende zeigte sich erleichtert, dass der Prozess hin zu diesem Projekt insgesamt gut und ausgewogen verlaufen ist. Er befürchtet aber, dass in vielen Gemeinden eventuell eine „Goldgräberstimmung“ aufkommt und infolge dessen übergroße Windparks entstehen könnten.  

Einen schuldenfreien Haushaltsplan aufzustellen ist der Gemeinde Bingen nun zum wiederholten Male gelungen. Damit werden Spielräume für die Zukunft erhalten. So liegen wir mit einer pro-Kopf-Verschuldung von derzeit knapp über 200 EUR deutlich unter dem Landesdurchschnitt von über 600 EUR. Kämmerer Robert Kromer freute sich über die Aussicht, auch in den nächsten Jahren vermutlich ohne weitere Schulden auskommen zu können.

Nach der Beantwortung einiger Rückfragen beschloss der Gemeinderat einstimmig den Haushaltsplan 2024. Abschließend dankte der Bürgermeister dem Kämmereiteam für die gewissenhafte Aufstellung des Haushaltsplans und der Abwicklung des Haushaltsvollzugs.


Konzessionsverfahren für Stromnetz wird in Gang gesetzt
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz haben Gemeinden ihre Verkehrswege für Versorgungszwecke, z.B. für Stromtrassen zur Verfügung zu stellen. Hierfür erhalten sie eine Konzessionsabgabe. Der derzeitige Konzessionsvertrag für die Stromversorgung wurde mit der Netze BW abgeschlossen und läuft noch bis 31.5.2026. Spätestens zwei Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages muss die Gemeinde ein neues Bieterverfahren in Gang setzen und durch ein solches prüfen, ob weitere Interessenten für den Betrieb des Stromnetzes vorhanden sind. Sofern sich mehrere Bieter am Verfahren beteiligen sind die Verfahrensschritte des Energiewirtschaftsgesetzes einzuhalten. Hierfür ist zwingend eine fachliche Begleitung notwendig. Interessiert sich – wie beim letzten Mal – nur ein Unternehmen für den Betrieb des Stromnetzes, so kann auf eine fachliche Begleitung verzichtet werden, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Das Bieterverfahren wird mit einer entsprechenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger begonnen.

Nach kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat einstimmig der Veröffentlichung des von der Verwaltung vorgelegten Ausschreibungstextes im Bundesanzeiger zu.  


Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahlen
Für die am 9.6.2024 stattfindende Kommunalwahl muss jede Gemeinde einen Gemeindewahlausschuss bilden. Vorsitzender ist automatisch der jeweilige Bürgermeister, es sei denn, er kandidiert für den Kreistag. Dies ist bei Herrn Potas der Fall. Bei einer solchen Konstellation dürfen auch Gemeindebedienstete den Vorsitz übernehmen. Ansonsten können Wahlberechtigte, die nicht für den Gemeinderat oder den Kreistag kandidieren, Mitglied im Gemeindewahlausschuss sein.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben einigte sich der Gemeinderat auf folgende Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses:

Ordentliche Mitglieder

Stellvertreter

Vorsitzende(r)

BM Jochen Fetzer*/Robert Kromer**

Petra Hem

Beisitzer

Walter Enz

Rainer Brückner

Beisitzer/in

Marco Fauser

Ingrid Aßfalg

 * bis 31.3.2024; ** ab 1.4.2024