Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 28.01.2025
Lärmaktionsplan
Die Gemeinde Bingen hat den ersten Entwurf des Lärmaktionsplans (LAP) fertiggestellt. Dieser Plan konzentriert sich zunächst auf die Bereiche in Bingen und Hitzkofen, die gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie und den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§§ 47a-f BImSchG) als Hauptverkehrsstraßen eingestuft sind. Der LAP hat das Ziel, schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm zu mindern, ihnen vorzubeugen und so die Lebensqualität der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Hintergrund und Ziele des Lärmaktionsplans
Die Lärmaktionsplanung basiert auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die Gemeinden dazu verpflichtet, Maßnahmen für Straßen mit mehr als drei Millionen Fahrzeugen jährlich zu entwickeln. Für Bingen betrifft dies die Landesstraße 277, insbesondere die Sigmaringer Straße, die Hauptstraße, die Bahnhofstraße, die Riedstraße in Hitzkofen und die Einmündung Mosteltal.
Der LAP verfolgt folgende Ziele:
Bewertung der Lärmbelastung: Eine systematische Analyse und Einteilung der Lärmwerte in Belastungsstufen.
- Maßnahmen zur Lärmminderung: Vorschläge wie Tempolimits, lärmmindernde Asphaltdeckschichten, Verkehrsberuhigung und Verbesserungen für Fuß- und Radwege.
- Gesundheitsschutz: Senkung der Lärmwerte unter kritische Schwellen, um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verhindern.
Vorgeschlagene Maßnahmen
Der Entwurf sieht unterschiedliche Maßnahmen vor, die auf die Gegebenheiten der jeweiligen Straßenabschnitte abgestimmt sind. Dazu gehören unter anderem:
- Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
- Der Einsatz lärmmindernder Asphaltdeckschichten zur Reduzierung der Lärmbelastung um bis zu 3 dB(A).
- Bauliche Anpassungen wie Mittelinseln, Querungshilfen und die Verbreiterung von Geh- und Radwegen.
- Die Prüfung von Förderprogrammen zur städtebaulichen Entwicklung.
Beteiligung der Öffentlichkeit und nächste Schritte
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung beschlossen, den Entwurf in die erste Beteiligungsrunde zu geben. Die Öffentlichkeit wird in den kommenden Wochen die Möglichkeit haben, den Entwurf einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Parallel dazu werden Träger öffentlicher Belange eingebunden.
Wichtige Hinweise
Es ist wichtig zu betonen, dass es sich bei den vorgeschlagenen Maßnahmen um mögliche Ansätze handelt, die geprüft, abgewogen und in enger Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Beteiligten weiterentwickelt werden müssen. Eine definitive Umsetzung ist abhängig von den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens, den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Verfügbarkeit von Fördermitteln.
Haushaltsplanung 2025 für den Interkommunalen Gewerbe- und Industriepark Graf-Stauffenberg (IGGS)
Die Haushaltssatzung 2025 für den Interkommunalen Gewerbe- und Industriepark Graf-Stauffenberg (IGGS) wurde durch den Gemeinderat vorberaten, bevor sie in der nächsten Sitzung des Zweckverbandes IGGS beschlossen werden soll.
Die Verwaltungs- und Betriebskostenumlage für 2025 beträgt wie im letzten Jahr 300.000 €, verteilt auf die beteiligten Kommunen gemäß festgelegtem Schlüssel. Der Anteil der Gemeinde Bingen beläuft sich auf 39.000 €.
Zur Schaffung eines Singlemode-Glasfasernetzes und Tilgung eines Darlehens wurde eine Kapitalumlage von 406.000 € veranschlagt. Diese dient der Finanzierung des bereits fertiggestellten Glasfasernetzes (Gesamtkosten: 457.000 €). Die Umlage verteilt sich analog zur Betriebskostenumlage, muss aber nicht in voller Höhe gezahlt werden, da sie mit Rückerstattungen an die Gemeinde verrechnet werden kann.
Der Ergebnishaushalt weist ein Defizit von 102.653 € aus, das durch die Ergebnisrücklage ausgeglichen wird. Außerordentliche Erträge aus Grundstücks- und Gebäudeverkäufen (277.957 €) ermöglichen jedoch ein positives Gesamtergebnis von 175.304 €.
Im Finanzhaushalt sind Investitionen von 2.039.000 € vorgesehen, darunter für Wasserversorgung, Straßenbau und Breitbandausbau. Zudem ist eine Tilgung von 900.000 € des endfälligen Darlehens (3 Mio. €) eingeplant. Der Schuldenstand am Jahresende wird noch 3,6 Mio. € betragen.
Die Gemeinderäte gaben dem Bürgermeister die Befugnis, in der Verbandsversammlung für den Haushaltsplan zu stimmen.
Einbringung des Finanzhaushalts
Die Gemeindeverwaltung hat den Entwurf für das Investitionsprogramm und den Finanzhaushalt 2025 vorgelegt. Besonders im Fokus steht der Bau eines Ärztehauses auf dem Lammareal, dessen Kosten sich auf insgesamt 1,97 Millionen Euro belaufen. Ein Teil dieser Summe, rund 985.000 Euro, soll bereits im Jahr 2025 bereitgestellt werden, während der Rest im Folgejahr finanziert werden soll. Diese Investition ist ein wichtiger Schritt, um die medizinische Versorgung in der Gemeinde langfristig sicherzustellen.
Ab 2026 plant die Gemeinde außerdem mit regelmäßigen Pachteinnahmen aus dem Windpark, die dann jährlich 400.000 Euro betragen sollen und eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle darstellen.
Die finanzielle Planung steht jedoch unter dem Einfluss steigender Kosten und veränderter Rahmenbedingungen. Die Personalausgaben steigen durch Tarifabschlüsse weiter an, und auch die Kreisumlage, die die Gemeinde an den Landkreis abführt, erhöht sich im kommenden Jahr auf 34 Prozent. Diese zusätzlichen Belastungen schmälern die finanzielle Handlungskraft der Gemeinde erheblich.
Ein Blick in die Zukunft zeigt, dass trotz der Einnahmen aus der Windkraft und der geplanten Investitionen finanzielle Herausforderungen bevorstehen. Der Haushalt sieht vor, in den Jahren 2026 und 2027 neue Kredite in Höhe von 950.000 Euro aufzunehmen, um wichtige Projekte umzusetzen. Gleichzeitig wird erwartet, dass die liquiden Mittel nahe dem Bereich der Mindestliquidität sind. Eine Konzentration auf die Pflichtaufgaben und das Halten des aktuellen Standrads sollten daher vor weiteren Investitionen und kostspieligen neuen Projekten stehen.
Die nächsten Schritte im Haushaltsverfahren sind klar definiert. Mitte Februar folgt die Beratung des Ergebnishaushalts, bevor im März schließlich die Haushaltssatzung verabschiedet wird.
Baugesuche
Der Gemeinderat stimmte einem Anbau an ein Wohngebäude in der Elogiusstraße zu.
Bekanntgaben
In der Grundschule wird die veraltete Heizung aufgrund mehrfacher Ausfälle in den letzten Wochen erneuert. Neben dem Austausch der Heizungssteuerung und Heizungsverteilung werden auch Sicherheitskomponenten und Heizkreismischer für den Neubau und Altbau installiert. Die Maßnahme, die etwa 7.500 bis 8.000 Euro kostet, umfasst zudem die Reinigung und Wiedermontage des Plattenwärmetauschers für die Fernwärme.
Die PV-Anlage der Sandbühlhalle wurde erworben und übergeben. Die Formalitäten für den Betreiberwechsel sind abgeschlossen.
Der Breitbandausbau schreitet ebenfalls voran. Diese Woche starten die Arbeiten für Hausanschlüsse in der Mörikestraße. Ab Februar beginnen Tiefbauarbeiten in den Gehwegen, die zunächst provisorisch verschlossen werden, da Asphaltwerke erst im März wieder öffnen. Die Anwohner sind bereits informiert oder werden es in Kürze.
Im Bereich der Windenergie gibt es ebenfalls Neuigkeiten: Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Oberschwaben hat dem durch die Gemeinde Bingen eingereichten Einwand stattgegeben, wodurch das Vorranggebiet „Bingen Nord“ auf den aktuell bereits genehmigten Windpark verkleinert wird.