Öffentliche Sitzung des Gemeinderats

Am Montag, dem 12. Oktober 2026 findet um 19.00 Uhr eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Tagesordnung:

1. Ärztehaus Bingen – Photovoltaikanlage, Beratung und Beschluss
2. Ärztehaus – Tischlerarbeiten, Vergabe der Leistungen
3. Ärztehaus – Fenster Hanggeschoss, Vergabe der Leistungen
4. Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz
5. Genehmigung von Spenden
6. Übertragung der Zuständigkeit für die kommende Jagdverpachtung auf die Kämmerei
7. Bekanntgaben
8. Anfragen

Die Einwohnerschaft ist zur Sitzung herzlich eingeladen.

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Öffentliche Sitzungsvorlagen sind nachfolgend abrufbar.

Marco Potas
Bürgermeister

Sitzungsvorlage

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 14.09.2026

TOP 1 Waldhaushalt 2027 und Vollzug 2025
Forstbetriebsleiterin Juliane Spiegelhalter und Revierförster Johannes Maier stellten den Gemeinderäten die Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 2025 sowie die Planungen für das Jahr 2027 vor. Im Jahr 2025 konnten 9.027 Festmeter Holz eingeschlagen werden, wovon lediglich 9% auf zufällige Nutzungen wie Sturm- oder Käferschäden entfielen. Der Vollzug ergab Einnahmen von 737.030 Euro bei Ausgaben von 571.928 Euro, sodass ein positives Ergebnis von 165.048 Euro erreicht wurde (Vorjahr 153.099 Euro).

Für das Jahr 2027 ist ein Einschlag von 8.530 Festmetern vorgesehen. Der Holzmarkt ist derzeit leicht angespannt. Die Gründe dafür sind vielseitig: Zum einen ist hier der Exportmarkt und die schwächelnde Baubranche zu nennen, zum anderen sind die Preise aufgrund des Überangebots durch Kalamitäten sowie Trockenheit und Hitze unter Druck. Die geplanten Einnahmen belaufen sich im kommenden Jahr auf 695.525. Die Ausgaben sind mit 616.432 Euro angesetzt. Daraus ergibt sich ein erwartetes Ergebnis von 79.093 Euro (Vorjahr 140.950).

Des Weiteren wurde in der Präsentation eindrücklich auf die Folgen des vergangenen Sommers und die zunehmenden Trockenzeiten sowie die steigenden Temperaturen hingewiesen. Eine konventionelle Fichten-Monokultur hat mit Blick auf diese Entwicklungen keine langfristige Perspektive. Das sogenannte „Pflanzenverfügbare Wasser“ sank laut Forstlicher Versuchs- und Forschungsanstalt in Oberschwaben im August auf nahezu 0, gemessen in 30 cm Bodentiefe unter der Fichte. Das gab es in dieser Form noch nie seit Beginn der Aufzeichnungen. Umso wichtiger ist es, den Waldbau auf eine artenreiche Vielfalt an verschiedenen Baumarten zu entwickeln, damit wir ihn ökologisch und ökonomisch gesund an die folgenden Generationen übergeben können.

Der Gemeinderat stimmte dem Haushaltsplan für 2027 sowie dem Vollzug des Wirtschaftsjahres 2025 einstimmig zu.

 

TOP 2 Gemeindewald – Festlegung der Brennholzpreise
Im Anschluss hat der Gemeinderat die Brennholzpreise für die Forstsaison 2026/2027 neu festgelegt. Nach der Vorstellung der aktuellen Marktentwicklung und einem Vergleich mit den Preisen anderer Kommunen im Landkreis, folgte das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung und beschloss eine Anpassung des Preises in der Sorte Hartlaubholz für Endverbraucher.

Im Vortrag wurde erläutert, dass die Preise in der Gemeinde Bingen in den vergangenen Jahren unverändert geblieben sind. Mit bislang 80,25 Euro brutto pro Festmeter lag der Preis für Hartlaubholz deutlich unter dem Durchschnitt im Landkreis Sigmaringen und gleichzeitig deutlich unter dem marktüblichen Niveau. Dies war und ist eine bewusste Entscheidung des Gremiums, um die Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich zu entlasten. In den meisten Kommunen wird Brennholz inzwischen für rund 85 bis 90 Euro brutto pro Festmeter vermarktet.

Der Gemeinderat beschloss daraufhin, den Preis für Hartlaubholz für Endverbraucher von bisher 80,25 Euro auf 85,00 Euro brutto pro Festmeter anzuheben. Der Händlerpreis bleibt unverändert bei 96,30 Euro brutto pro Festmeter. Ebenfalls unverändert bleiben die Preise für Weichlaubholz und Nadelbrennholz mit 55,00 Euro brutto pro Festmeter.

Für die Saison 2026/2027 gelten damit folgende Preise je Festmeter Polterholz:

  • Hartlaubholz für Endverbraucher: 85,00 Euro brutto (79,44 Euro netto)
  • Hartlaubholz für Händler: 96,30 Euro brutto (90,00 Euro netto)
  • Weichlaubholz und Nadelbrennholz: 55,00 Euro brutto (51,40 Euro netto)

 

Trotz der Anpassung des Preises für Endverbraucher zeigt sich, dass die die bisherige Praxis beibehalten wird, den Endverbrauchern einen Preis unter dem marktüblichen Niveau anzubieten.

Unverändert bleibt auch die Vergabepraxis: Auswärtige Endverbraucher können Brennholz nur erwerben, wenn nach dem Verkauf an einheimische Käufer noch Restmengen verfügbar sind. Restmengen sowie verspätete Bestellungen werden ausschließlich über das Online-Portal Holzfinder.de zu den dort geltenden marktgerechten Preisen angeboten.

Wie weiter berichtet wurde, ist eine Kontingentierung des Brennholzes in der Gemeinde weiterhin nicht vorgesehen. Für die Saison 2026/2027 wird mit einem Holzeinschlag von rund 1.400 Festmetern gerechnet.

TOP 3 Vorstellung der neuen Gemeindehomepage
Dem Gemeinderat wurde der Entwurf der neuen Webpräsenz der Gemeinde Bingen vorgestellt. Die Internetseite präsentiert sich künftig in einem modernen und zeitgemäßen Design und wurde umfassend an die aktuellen Anforderungen der Barrierefreiheit angepasst.

Im Rahmen der Überarbeitung wurde zudem die Navigation deutlich vereinfacht, sodass Bürgerinnen und Bürger wichtige Informationen schneller und einfacher finden können. Ein besonderes Augenmerk lag außerdem auf der Nutzung über Smartphones und Tablets. Die neue Homepage wurde konsequent für mobile Endgeräte optimiert und bietet damit auf allen Bildschirmgrößen eine benutzerfreundliche Darstellung.

 

TOP 4 Genehmigung von Spenden
Der Gemeinderat erteilte zwei Einzelgenehmigungen von Spenden. Zum einen wurden der Gemeinde 451,80 Euro des ehem. Kult e.V. Bingen für die Kindergärten gespendet. Zum anderen erhielt die Gemeinde eine Spende der Volksbank Raiffeisenbank Donau Oberschwaben e.G. in Höhe von 200 Euro für die Gewinner des Stadtradelns.

 

TOP 5 Baugesuche
Es gingen keine Bauanträge ein.


TOP 6 Bekanntgaben
Bürgermeister Potas gab bekannt, dass die Heudorfer Straße über die Sommerferien, wie im Haushaltsplan vorgesehen, an den schadhaften Stellen auf einer Länge von ca. 380 m durch eine neue Deckschicht saniert werden konnte. Die Arbeiten hat der Zweckverband Ostrachtal ausgeführt.

Schließlich gab Bürgermeister Potas bekannt, dass sich die Arbeiten auf dem Spielplatz in der Römerstraße verzögern. Grund ist, dass im Erdreich größere Felsen und Betonteile lagen. Diese mussten zunächst aufwändig ausgebaut werden, bevor die Auskofferungen für die neuen Geräte folgen konnten.


TOP 7 Anfragen
Aus dem Gremium ging der Hinweis ein, dass mehrere Straßenlaternen nicht zuverlässig funktionieren. Bürgermeister Potas sagte zu, den Sachverhalt zu prüfen. Gleichzeitig wird im Amtsblatt sowie über die digitalen Medien dazu aufgerufen, beobachtete Defekte an der Straßenbeleuchtung oder anderen öffentlichen Einrichtungen zu melden (mit Angabe der Laternennummer).

Gemeinderat Baur erkundigte sich, ob die in der Lauchert liegenden Bäume entfernt werden könnten. Hintergrund seien vermehrt umgestürzte Bäume, die sich in letzter Zeit im Gewässer befänden. Bürgermeister Potas sagte zu, sich des Sachverhalts erneut anzunehmen. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass nicht alle Bäume entfernt werden können, da diese teilweise wichtige ökologische Funktionen erfüllen. Unabhängig davon müsse jedoch sichergestellt werden, dass im Hochwasserfall keine Schäden oder Verklausungen durch Baumstämme entstehen.

Abschließend wies Gemeinderat Baur darauf hin, dass es in der Riedstraße erneut zu einem größeren Rückstau von Oberflächenwasser gekommen sei. Bürgermeister Potas teilte mit, dass er sich in dieser Angelegenheit bereits an das zuständige Ingenieurbüro gewandt habe. Eine Rückmeldung liege bislang noch nicht vor.

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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 22.06.2026

TOP 1: Bürgschaft für den Breitbandausbau
Der Gemeinderat beschäftigte sich mit der Finanzierung des Breitbandausbaus im Gemeindegebiet. Das Projekt ist Teil eines kreisweiten Vorhabens mit insgesamt 34 Einzelprojekten, die überwiegend durch Fördermittel von Bund und Land finanziert werden.

Da ein Teil der Fördermittel – insbesondere die letzten 10 % – erst nach Abschluss der Bauarbeiten ausbezahlt wird, ist für die Bauphase eine Vor- und Zwischenfinanzierung notwendig. Hierfür nimmt die Breitbandgesellschaft (BLS) Kredite auf. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Kommune eine Bürgschaft übernimmt. Für Bingen bedeutet dies eine Kreditlinie von bis zu 901.000 Euro, die durch eine Bürgschaft von maximal 721.000 Euro abgesichert wird.

Die Diskussion im Gemeinderat war angeregt und kritisch. Mehrere Gemeinderäte hinterfragten, ob das Vorgehen am Ende des Tages tatsächlich gangbar ist. Insbesondere wurden Bedenken hinsichtlich der Bürgschaft geäußert, da im Falle eines Ausfalls finanzielle Risiken für die Gemeinde entstehen könnten. Holger Jerg, Geschäftsführer der BLS, war in der Sitzung anwesend und stellte die Situation ausführlich dar. Er betonte, dass das Projekt in Bingen bereits weit fortgeschritten sei und das Risiko daher als überschaubar eingeschätzt werde. Zudem stellte er klar, dass sich die Bürgschaft nicht auf die BLS insgesamt bezieht, sondern ausschließlich auf das eigens für das Binger Projekt eingerichtete Girokonto mit zugehöriger Kontokorrentkreditlinie. Weiter wurde erläutert, dass die BLS selbst über keine eigenen Projektmittel verfügt und daher zwingend auf eine Zwischenfinanzierung durch Kredite angewiesen ist.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Beratung war die sogenannte beihilferechtliche Bewertung der Bürgschaft. Grundsätzlich kann eine Bürgschaft einer Kommune zugunsten eines Unternehmens als staatliche Beihilfe gelten, da sie dem Unternehmen bessere Finanzierungskonditionen verschaffen kann.

Um dies zu vermeiden, wurden die Verträge so ausgestaltet, dass die Bürgschaft den Vorgaben der Europäischen Union entspricht. Dazu gehört insbesondere:

  • die Begrenzung der Bürgschaft auf maximal 80 % der Kreditsumme,
  • die klare Bindung an ein konkretes Darlehen,
  • sowie die Zahlung eines marktüblichen Bürgschaftsentgelts (Avalprovision) durch die BLS an die Gemeinde.

Eine rechtliche Prüfung bestätigt, dass unter diesen Voraussetzungen keine unzulässige Beihilfe vorliegt. Auch die Kommunalaufsicht stimmte diesem Vorgehen vorbehaltlich der individuellen Haushaltsprüfung der Gemeinden zu.

Im Zuge der Beratung wurde deutlich, dass die vorliegende Finanzierungslösung die einzige ist, die von Banken angeboten wird. Als alternative Möglichkeit hätte die Gemeinde die gesamte Zwischenfinanzierung – im Spitzenfall bis zu 901.000 Euro – selbst über den kommunalen Haushalt abwickeln müssen. Diese Option wurde im Gremium nicht als praktikabel angesehen.

Nach intensiver Abwägung stimmte der Gemeinderat dem vorgeschlagenen Vorgehen zu. Der Abschluss der Verträge sowie die Übernahme der Bürgschaft wurden beschlossen.

 

TOP 2: Zustimmung zu Finanzierungsverträgen der Breitbandgesellschaft
Im zweiten Tagesordnungspunkt legte der Gemeinderat fest, wie die Gemeinde Bingen in der Gesellschafterversammlung der Breitbandgesellschaft (BLS) abstimmen soll.

Dort wird über die zentrale Finanzierung des gesamten Breitbandausbaus mit insgesamt 34 Projekten entschieden. Konkret geht es um mehrere miteinander verknüpfte Verträge:

  • Kontokorrentkreditverträge: Für jedes einzelne Ausbauprojekt wird ein eigener Kreditvertrag abgeschlossen, über den die Vor- und Zwischenfinanzierung der Bauphase sichergestellt wird.
  • Bürgschafts- und Avalverträge: Parallel dazu werden für jede Finanzierung Bürgschaften der beteiligten Gemeinden sowie entsprechende Vereinbarungen über ein Bürgschaftsentgelt abgeschlossen.
  • Rahmenkreditvertrag für die Langfristfinanzierung: Nach der Bauphase werden die kurzfristigen Kredite in langfristige Darlehen überführt. Hierfür wird ein übergreifender Kreditvertrag mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren abgeschlossen.

Der Gemeinderat hatte somit darüber zu entscheiden, ob die Gemeinde diesen umfassenden Finanzierungsstrukturen zustimmt und ihren Vertreter entsprechend bevollmächtigt.

Hintergrund ist, dass die Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung nicht einzeln für jedes Projekt getroffen werden, sondern gebündelt für das gesamte Ausbauprogramm. Aufgrund der hohen finanziellen Bedeutung ist daher die vorherige Festlegung durch den Gemeinderat erforderlich.

Der Gemeinderat ermächtigte den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung den vorgesehenen Beschlüssen zuzustimmen. Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde angenommen.


TOP 3: Anpassung der Kindergartenbeiträge
Der Gemeinderat hat sich mit der Überprüfung und Anpassung der Kindergartenbeiträge beschäftigt. Hintergrund ist, dass die Beiträge regelmäßig an die allgemeine Kostenentwicklung sowie an die Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände angepasst werden sollen.

Bereits in den vergangenen Jahren wurde das Beitragssystem grundlegend neu strukturiert. Grundlage ist ein einheitlicher Regelbeitrag, von dem aus je nach Betreuungsform (z. B. Ganztag, Halbtag oder U3-Betreuung) Zu- und Abschläge berechnet werden.

In der Beratung wurde transparent dargestellt, wie die Kinderbetreuung aktuell finanziert ist: Der Zuschussbedarf der gemeindlichen Kindergärten liegt derzeit bei rund 860.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig decken die Elternbeiträge aktuell lediglich etwa 10 % der laufenden Kosten.

Zum Vergleich: Die kommunalen Spitzenverbände empfehlen einen Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge von etwa 20 %. Damit liegt die Gemeinde Bingen aktuell nur bei rund der Hälfte dieses Orientierungswertes. Auch bei den konkreten Beitragssätzen zeigt sich ein deutlicher Abstand: Der derzeitige Regelbeitrag für ein Kind aus einer 1-Kind-Familie liegt in Bingen bei 131 Euro pro Monat und damit rund 35 Euro bzw. über 20 % unter den empfohlenen Sätzen.

Dieser Abstand wurde im Gremium als ein wesentlicher Grund dafür genannt, dass die Beiträge angepasst werden müssen. Im interkommunalen Vergleich ist Bingen damit nach wie vor eine der familienfreundlichsten Einrichtung mit Blick auf den Beitrag.

Neben dem bestehenden Abstand zu den Empfehlungssätzen tragen vor allem steigende Kosten zur notwendigen Anpassung bei. Dazu gehören insbesondere:

  • allgemeine Preissteigerungen,
  • steigende Sachkosten,
  • sowie die jüngsten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst, die zu höheren Personalkosten führen.

Hinzu kommt das sehr umfangreiche Betreuungsangebot in der Gemeinde. In Bingen werden flexible Betreuungszeiten von bis zu 47,5 Stunden pro Woche angeboten. Dieses qualitativ hochwertige und flexible Angebot verursacht entsprechend hohe Kosten und kann nicht allein durch allgemeine Haushaltsmittel getragen werden.

Der Gemeinderat war sich in der Sache weitgehend einig, dass eine Erhöhung der Beiträge unumgänglich ist. Gleichzeitig wurde deutlich, dass diese Entscheidung niemand leichtfertig trifft. Die Belastung für Familien wurde durchaus gesehen und angesprochen.

Die vorliegenden Zahlen zeigten jedoch klar, dass ohne eine Anpassung die finanzielle Schieflage weiter zunehmen würde. Vor diesem Hintergrund überwog die Einschätzung, dass die vorgeschlagene Erhöhung notwendig und sachlich begründet ist.

Der Gemeinderat beschloss:

  • eine Erhöhung der Kindergartenbeiträge zum 01.09.2026 um 7,5 % (Regelbeitrag von 131 Euro auf 141 Euro),
  • sowie eine weitere Anpassung zum 01.09.2027 entsprechend der Kostenentwicklung von rund 4,0 %.

Zudem wurde der Abschlag für die Halbtagesbetreuung von bisher 30 % auf 25 % angepasst, um auch hier den Empfehlungen der Spitzenverbände zu folgen.

 

TOP 4: Anpassung der Elternbeiträge für die Grundschulbetreuung
Der Gemeinderat hat sich mit der Überprüfung und Anpassung der Elternbeiträge für die Schulbetreuung an der Grundschule Bingen befasst. Die Gemeinde bietet hier bereits seit vielen Jahren ein breites Betreuungsangebot an – von der „Verlässlichen Grundschule“ über die Nachmittagsbetreuung bis hin zur Ganztagesbetreuung. Die bisher gültigen Beitragssätze stammen noch aus dem Jahr 2019 und wurden seitdem nicht mehr angepasst.

Auf Grundlage der aktuellen Kalkulation wurde dem Gremium aufgezeigt, wie sich die Kosten der Schulbetreuung entwickeln: Für das kommende Schuljahr wird ein Gesamtaufwand von rund 69.700 Euro erwartet. Dem stehen Einnahmen aus Zuschüssen von rund 24.140 Euro gegenüber. Daraus ergibt sich ein ungedeckter Aufwand von über 45.000 Euro, der durch Elternbeiträge zu tragen wäre. Zuletzt lag der Abmangel in diesem Bereich bei gut 8.000 Euro.

Vor diesem Hintergrund wurden die Elternbeiträge an die gestiegenen Kosten angepasst. Künftig gelten folgende monatliche Beiträge:

  • Verlässliche Grundschule: 40 Euro (bisher 35 Euro)
  • Nachmittagsbetreuung: 75 Euro (bisher 65 Euro)
  • Ganztagesbetreuung: 115 Euro (bisher 100 Euro)

Ein wesentlicher Punkt in der Diskussion war der ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise eingeführte Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder. Dieser beginnt zunächst mit der ersten Klassenstufe und sieht eine Betreuung von bis zu 8 Stunden täglich vor. Allerdings bestehen aktuell noch Unsicherheiten darüber, in welcher Höhe Bund und Land die Kommunen dabei finanziell unterstützen werden. In ersten Informationen ist von möglichen Förderbeträgen je Betreuungsstunde die Rede, konkrete und verlässliche Regelungen stehen jedoch noch aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat entschieden, die Beiträge zunächst nur für das kommende Schuljahr anzupassen. Sobald Klarheit über die Förderung besteht, soll die Situation erneut überprüft werden.

Ein weiterer Punkt ist die Organisation der Ferienbetreuung. Auch hier ergeben sich Veränderungen im Zuge des kommenden Rechtsanspruchs.

Künftig wird die Ferienbetreuung interkommunal gemeinsam mit den Nachbargemeinden Scheer und Sigmaringendorf organisiert. Die Betreuung erfolgt wochenweise und wechselnd in den beteiligten Gemeinden.

Für die Eltern bedeutet dies:

  • Buchung erfolgt jeweils für ganze Wochen,
  • Anmeldung und Abrechnung erfolgt über die jeweils durchführende Gemeinde,
  • ein Fahrdienst wird nicht angeboten.

Für die Ferienbetreuung wurden einheitliche Beiträge festgelegt:

  • 95 Euro für eine 5-Tage-Woche (inkl. Essen)
  • 76 Euro für eine 4-Tage-Woche (inkl. Essen)

Die neue interkommunale Organisation ist ein erster Schritt, um die zukünftigen Anforderungen des Rechtsanspruchs gemeinsam zu bewältigen. Die Eltern werden über die konkrete Ausgestaltung der Ferienbetreuung sowie über Termine und Abläufe rechtzeitig und ausführlich informiert.

 

TOP 5 Gemeindewald – Dienstleistungsvertrag zur Holzrückung
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor Beginn der Sitzung durch Bürgermeister Potas abgesetzt.

TOP 6: Neugestaltung des Spielplatzes Römerstraße
Für die umfassende Neugestaltung des Spielplatzes sind im Haushalt 2026 insgesamt 125.000 Euro eingeplant. Der Weg über den Spielplatz ist bereits fortgeschritten. Nun folgt der Austausch der bestehenden Spielgeräte, da diese die aktuellen Sicherheitsanforderungen nicht mehr vollständig erfüllen.

Die neue Planung sieht zwei Bereiche vor:

  • einen Kleinkindbereich mit Spielhaus und Sandkasten,
  • sowie einen Bereich für größere Kinder mit Bewegungs- und Spielelementen, unter anderem Rutsche, Schaukel, Balancierstrecke und Tischtennisplatte.

Nach Einholung von zwei Angeboten entschied sich der Gemeinderat für die Vergabe an die Firma Kompan GmbH. Zwar lag ein konkurrierendes Angebot preislich etwas darunter, jedoch überzeugte das gewählte Angebot insbesondere durch ein umfangreicheres und besser abgestimmtes Spielangebot, eine nachhaltige Bauweise mit Recyclingmaterialien sowie eine auf die örtlichen Gegebenheiten angepasste Planung. Die Kosten für die Spielgeräte inklusive Montage liegen bei rund 50.000 Euro brutto.

 

TOP 7 Baugesuche
Der Gemeinderat erteilte ein Einvernehmen für ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich in Hochberg.

 

TOP 8: Bekanntgaben
Umlaufverfahren – Vergabe von Estricharbeiten
Im Rahmen eines Umlaufverfahrens, das in der vergangenen Woche durchgeführt und bis einschließlich 21.06.2026 abgeschlossen wurde, wurde folgender Beschluss gefasst:

„Die Leistungen für die Estricharbeiten werden an die Firma Estriche Schmid zu einem Angebotspreis in Höhe von 24.587,61 € vergeben.“

Da kein Widerspruch eingegangen ist, gilt der Beschluss als angenommen.

Sperrvermerk im Haushalt 2026
Für mehrere Positionen im Haushalt 2026 war ein Sperrvermerk vorgesehen. Betroffen waren:

  • Regale für Materialien in zwei Klassenzimmern (10.000 €),
  • Möbel für Lernzonen (5.000 €),
  • eine digitale Tafel (6.000 €).

Im Rahmen einer Klausurtagung am vergangenen Wochenende wurde diese Thematik nochmals ausführlich beraten. Dabei fand ein konstruktiver Austausch statt, in dem bestehende Unsicherheiten aufgearbeitet werden konnten. Seitens des Gemeinderats wurde betont, dass ein Sperrvermerk keine Ablehnung der Maßnahmen darstellt, sondern zunächst weiteren Klärungsbedarf signalisiert.

Im Ergebnis konnte der Sperrvermerk aufgehoben werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind damit zur Bewirtschaftung freigegeben.

 

Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Sigmaringen

 2026.06.16_Allgemeinverfuegung_Beschraenkung_Wasserentnahme_oberirdische_Gewaesser

Auszug aus der Allgemeinverfügung des Landratsamtes zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern.

I. Allgemeinverfügung

1. Der wasserrechtliche Gemeingebrauch gemäß § 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 20 WG wird wie folgt beschränkt: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wird im gesamten Landkreis Sigmaringen untersagt.

2. Für die Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis gilt das Wasserentnahmeverbot der Zif-fer 1 ebenfalls, sofern die Erlaubnis eine Inhalts- oder Nebenbestimmung enthält, die die Wasserentnahme in dem Zeitraum für unzulässig erklärt, in dem der Gemeingebrauch durch Allgemeinverfügung untersagt ist.

3. Die einschränkenden Regelungen in Nummer 1 und Nummer 2 gelten nicht für Entnah-men aus Baggerseen und für das Tränken von Vieh.

4. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
5. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt.
6. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 30.09.2026 außer Kraft.