Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 18.05.2026

TOP 1 Ärztehaus Lammareal – Vergabe der Elektroarbeiten
Im Zuge des Neubaus des Ärztehauses im Lammareal wurden die Elektroinstallationsarbeiten ausgeschrieben. Aufgrund der geschätzten Auftragssumme konnte eine beschränkte Ausschreibung erfolgen. Die Ausschreibungsunterlagen wurden am 03.04.2025 an insgesamt sechs Firmen versandt. Zum Submissionstermin am 04.05.2026 gingen drei Angebote ein.

Nach formeller, fachlicher und rechnerischer Prüfung ergab sich folgende Reihenfolge:

  • Elektro Scherer GmbH, Burladingen-Melchingen: 258.570,59 Euro brutto
  • Bieter 2: 265.020,79 Euro brutto
  • Bieter 3: 273.217,31 Euro brutto

Das Ausschreibungsergebnis liegt rund 8,2 Prozent beziehungsweise 23.100 Euro unter der Kostenberechnung vom April 2025. Seitens der Verwaltung wurde dies angesichts der derzeit angespannten und volatilen Marktlage als sehr gutes Ergebnis bewertet.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Elektroinstallationsarbeiten zum Angebotspreis von 258.570,59 Euro an die Firma Elektro Scherer GmbH aus Burladingen-Melchingen zu vergeben.

Zuvor informierte Bürgermeister Potas über die allgemeine Kostenentwicklung des Gesamtprojekts Ärztehaus. Gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung aus dem Jahr 2024 müssten derzeit rund 330.000 Euro an Mehrkosten eingeplant werden. Gründe hierfür seien insbesondere die volatile Preisentwicklung im Baugewerbe sowie zusätzliche Anforderungen im Bauablauf. Vor allem ein notwendig gewordener Baugrubenverbau habe zu den Mehrkosten beigetragen.

TOP 2 Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung
Der Gemeinderat hat die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung – FwES) beschlossen. Hintergrund der Überarbeitung waren insbesondere gestiegene Anforderungen an die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sowie ein kreisweiter Vergleich der Entschädigungssätze.

Die bisher gültige Satzung war zuletzt im Jahr 2022 angepasst worden. Die Einsatzentschädigungen selbst wurden zuletzt 2021 erhöht. Bislang erhielten Feuerwehrangehörige 11 Euro je Stunde für Einsätze sowie 7 Euro je Stunde für Feuersicherheitsdienste.

Die Verwaltung verwies darauf, dass zahlreiche Gemeinden im Landkreis ihre Entschädigungen inzwischen deutlich angehoben hätten. Auch die Anforderungen an die Feuerwehr seien in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Neben Einsätzen seien insbesondere Übungen, Lehrgänge, Fortbildungen und organisatorische Aufgaben mit erheblichem Zeitaufwand verbunden.

Im Rahmen der Beratung wurde zudem die wichtige Arbeit der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen hervorgehoben. Besonders eingegangen wurde auf die Tätigkeit des Gerätewarts, deren Umfang und Verantwortung in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben.

Die Satzung war bereits im Feuerwehrausschuss vorberaten worden. Nach ausführlicher Diskussion beschloss der Gemeinderat die Neufassung mit mehreren Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Verwaltungsvorschlag.

So wurde die Einsatzentschädigung auf 15 Euro je Stunde (Vorschlag waren 14 Euro) festgesetzt. Dieser Satz soll entsprechend auch auf weitere Regelungen innerhalb der Satzung übertragen werden. Die vorgesehenen zusätzlichen Entschädigungen für verschiedene Funktionen innerhalb der Feuerwehr wurden grundsätzlich übernommen. Für den Jugendwart wurde die jährliche Entschädigung abweichend vom Vorschlag auf 325 Euro statt 300 Euro festgelegt. Der Obmann der Altersabteilung erhält künftig 50 Euro jährlich.

Außerdem reduzierte der Gemeinderat die vorgesehene pauschale Entschädigung für Lehrgänge auf Landkreisebene von ursprünglich vorgesehenen 5 Euro auf 2 Euro je Unterrichtseinheit und folgt auch hier dem Vorschlag des Ausschusses.

Mit der Neufassung werden außerdem verschiedene redaktionelle Anpassungen vorgenommen sowie bestehende Regelungen konkretisiert, unter anderem zur Abrechnung von Verdienstausfällen und Lehrgängen.

Ein großer Dank gilt allen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen für ihren engagierten Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit.

TOP 3 Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung
Im Anschluss an die Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung befasste sich der Gemeinderat mit der Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung.

Grundlage hierfür ist § 34 des Feuerwehrgesetzes, wonach die Gemeinde bei bestimmten Feuerwehreinsätzen Kostenersatz verlangen kann, beispielsweise bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung eines Einsatzes. Der Kostenersatz wird dabei unter anderem in Form von Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge erhoben.

Da im vorherigen Tagesordnungspunkt die Entschädigungssätze für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen erhöht wurden, war auch eine Anpassung der entsprechenden Kostenersätze erforderlich. Die Differenz zwischen Entschädigungssatz und Kostenersatz ergibt sich aus zusätzlichen Sach- und Verwaltungskostenanteilen.

Der Gemeinderat beschloss die vorgelegte Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung. Künftig wird für den Personalaufwand bei Feuerwehreinsätzen ein Kostenersatz in Höhe von 17 Euro je Einsatzkraft und Stunde erhoben. Für Feuersicherheitsdienste wurde der Kostenersatz auf 11,50 Euro je Einsatzkraft und Stunde festgelegt.

TOP 4 Baugesuche

Es gingen keine Baugesuche ein.

TOP 5 Bekanntgaben

Bürgermeister Potas gab zunächst mehrere Beschlüsse aus vergangenen Umlaufverfahren bekannt. Dabei wurde der Vorsitzende ermächtigt, den Auftrag für die Dachabdichtungsarbeiten an die Firma Holl Flachdachbau GmbH & Co. KG zum Angebotspreis von 87.063,82 Euro zu vergeben.

Außerdem wurde der Vorsitzende ermächtigt, den Auftrag für die Lieferung und Montage der Fenster und Außentüren an die Firma Alu Technic K. Rinkenburger GmbH zum Angebotspreis von 52.786,02 Euro zu vergeben.

Darüber hinaus informierte Bürgermeister Potas über eine Eilentscheidung im Zusammenhang mit einem Schaden an der Gasversorgung der Sandbühlhalle. Um die Versorgung der Schule, des Kinderhauses sowie der Sandbühlhalle weiterhin sicherzustellen, wurde kurzfristig eine Interimsversorgung eingerichtet. Hierfür entstanden Kosten in Höhe von 4.673,87 Euro.

Abschließend präsentierte Bürgermeister Potas das neue Logo des Kindergartens Hitzkofen. Dieses soll künftig den bisherigen Schriftzug „Bürgertreff“ am Gebäude in der Wilflinger Straße ersetzen.

TOP 6 Anfragen
Im Gremium wurde die Frage aufgeworfen, wie die Finanzierung der Kanalumlegung im Interkommunalen Gewerbe- und Industriepark Graf Stauffenberg (IGGS) vor dem Hintergrund des ausbleibenden Baus der Zollschule künftig geregelt werde. Bürgermeister Potas erklärte hierzu, dass dieses Thema bereits in der Verbandsversammlung beraten worden sei. Die Kostentragung verbleibe weiterhin beim IGGS, allerdings hätten sich die ursprünglich veranschlagten Kosten inzwischen reduziert. Den überwiegenden Anteil der Kosten werde die Stadt Sigmaringen übernehmen.

Darüber hinaus berichtete Bürgermeister Potas, dass angesichts der derzeit ungewissen Rückkehr der Bundeswehr an den Standort Gespräche über mögliche Auswirkungen auf die Zielsetzungen des IGGS geführt würden. Im Gremium bestand Einigkeit darüber, die bisherigen Ziele und die strategische Ausrichtung des IGGS weiterhin konsequent zu vertreten.

Des Weiteren wurde im Gremium nachgefragt, wann die Waldwege wieder instandgesetzt werden. Dabei wurde insbesondere der Stefan-Kaut-Weg genannt. Bürgermeister Potas erklärte, ihm sei mitgeteilt worden, dass die Wege bereits einmal abgezogen worden seien. Er sagte jedoch zu, sich der Angelegenheit nochmals anzunehmen und den aktuellen Zustand der Wege überprüfen zu lassen.

Einladung zur Windparkeinweihung Bingen

Sehr geehrte Damen und Herren,

grüne Energie vor Ort – in der Region und für die Region – das wollen wir gemeinsam mit Ihnen feiern!

Nachdem die Rodungsarbeiten im Frühjahr 2024 starteten, ist das Windenergieprojekt auf den Gemarkungen Bingen und Hitzkofen nach einer Gesamtbauzeit von knapp zwei Jahren vollständig in Betrieb genommen. Die acht Anlagen produzieren mit 74 Millionen Kilowattstunden grünen Strom für knapp 30.000 Zwei-Personen-Haushalte jährlich.

Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich die Energiewende live vor Ort anzuschauen und mitzuerleben.

Wann findet die Feier statt?                                 Samstag, 18. April 2026, 14:00 – 18:00 Uhr
Wo wird gefeiert?                                                  An der Windenergieanlage WEA03

Worauf können Sie sich an diesem Tag freuen?
• Grußworte durch den Bürgermeister Marco Potas, den ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Bingen, Jochen Fetzer und weiteren
• Musik und Kinderprogramm
• Speis und Trank
• Spannende Informationen rund um die Technik und den Bau der Windenergieanlagen

Hinweise zur Anreise:
Mit dem eigenen Auto ist eine Anreise in den Windpark nur bedingt möglich! Zwar wird es Parkmöglichkeiten vor Ort geben, diese sind aber begrenzt. Sie haben auch noch andere Möglichkeiten, zur Windenergieanlage zu kommen: Sportlich und naturnah als Wanderer oder mit dem Fahrrad.

Für unsere weitere Planung möchten wir Sie bitten, uns bis spätestens 15. April 2026 eine Rückmeldung zu geben, ob Sie zur Windparkeinweihung kommen. Der folgende QR-Code kann mit dem Handy gescannt werden und führt Sie zu einer Webseite, auf welcher Sie sich für die Veranstaltung anmelden können.

Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung der Anmeldung und eine Anfahrtsbeschreibung. Sollte die Anmeldung über den Link nicht möglich sein, melden Sie sich gerne telefonisch unter 0151 – 52842106 oder per E-Mail an karin.steimle@alterric.com bei Frau Steimle.

Wir freuen uns darauf, die regionale Energiewende mit Ihnen gemeinsam zu feiern.

Ihr Projektteam von Alterric

Spatenstich für das Ärztehaus

Mit dem symbolischen Spatenstich am 24. Februar 2026 hat die Gemeinde Bingen offiziell mit dem Bau des neuen Ärztehauses auf dem Lammareal begonnen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, Vertreter des Landtages und Gemeinderates sowie Projektbeteiligte waren der Einladung gefolgt, um diesen wichtigen Meilenstein gemeinsam zu begehen.

Bürgermeister Potas betonte in seiner Ansprache die große Bedeutung des Projekts für die dauerhafte Sicherung der hausärztlichen Versorgung im Ort. Eine wohnortnahe medizinische Betreuung sei gerade im ländlichen Raum keine Selbstverständlichkeit mehr. Die Gemeinde habe sich daher bewusst entschieden, Verantwortung zu übernehmen und aktiv Rahmenbedingungen zu schaffen, die auch künftig eine sichere ärztliche Versorgung in Bingen ermöglichen.

Ein besonderer Dank galt dem Land Baden-Württemberg für die Förderung im Rahmen des ELR-Programms. Mit einem Zuschuss in Höhe von 247.000 Euro werde die Bedeutung des Projekts für die Versorgung im ländlichen Raum ausdrücklich unterstrichen.

Auch der Landtagsabgeordnete Klaus Burger würdigte in seinem Grußwort das Engagement der Gemeinde. Er hob hervor, dass Kommunen, die frühzeitig handeln und strukturell vorsorgen, einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der medizinischen Infrastruktur leisten. Die Förderung durch das Land sei Ausdruck der Anerkennung für diesen vorausschauenden Ansatz.

Neben den Praxisflächen im Erdgeschoss entstehen im Untergeschoss weitere barrierefrei erreichbare Räume mit rund 150 Quadratmetern Fläche. Hier eröffnet sich die Möglichkeit, künftig ein ergänzendes medizinisches Angebot anzusiedeln. Bewerbungen hierfür werden gerne entgegengenommen.

Mit dem Ärztehaus wird nicht nur die medizinische Infrastruktur gestärkt. Auch das Lammareal, das über viele Jahre brachlag, erfährt eine deutliche Aufwertung. Das Projekt setzt einen Impuls für die weitere Entwicklung des Ortskerns und verbindet Daseinsvorsorge mit städtebaulicher Perspektive.

Mit dem Spatenstich ist nun der offizielle Startschuss gefallen. Die Vorfreude auf die Fertigstellung und die künftige Nutzung des Gebäudes ist spürbar – ein wichtiger Schritt für die Zukunft Bingens.

v.l.n.r.: Gemeinderat Stefan Baur, Gemeinderätin Christine Brückner, Dr. Benedikt Hau, Bürgermeister Marco Potas, Gemeinderätin Anita Gauggel, Klaus Burger MdL, Architekt Werner Fricker, Dr. Catalin Ene, Gemeinderat Horst Arndt, Gemeinderat Thomas Fleisch, Bauunternehmer Peter Löffler

Großes Interesse an Bürgerbeteiligung am Windpark

Am 29. Januar 2026 fand um 18.30 Uhr eine gut besuchte Bürgerinformationsveranstaltung zur geplanten Bürgerbeteiligung am Windpark statt. Rund 180 Bürgerinnen und Bürger waren der Einladung gefolgt und nutzten die Gelegenheit, sich aus erster Hand über den aktuellen Stand des Projekts sowie über mögliche Beteiligungsformen zu informieren.

Bürgermeister Potas eröffnete den Abend und blickte in seiner Einführung auf die lange Entwicklung des Windparkprojekts zurück. Er betonte, dass es von Beginn an ein zentrales Anliegen von Gemeinderat und Verwaltung gewesen sei, die Bürgerschaft nicht nur zu informieren, sondern auch konkret am Projekt zu beteiligen.

Im Anschluss ordnete Herr Bezold von der Alterric Deutschland GmbH, Projektverantwortlicher für den Windpark, den aktuellen Sachstand ein. Die Windenergieanlagen seien inzwischen größtenteils in Betrieb genommen und liefen an. In den ersten Wochen könne es jedoch noch zu zeitweisen Stillständen kommen. Diese seien auf notwendige Feinabstimmungen in der Anlagentechnik und der Software zurückzuführen. Zusätzlich habe das Wetter – insbesondere Nebel und Wind – den Bauprozess verzögert. Die noch ausstehenden Anlagen 7 und 8 im Bereich Hitzkofen sollen jedoch schnellstmöglich errichtet und ans Netz gebracht werden. Die offizielle Einweihung des Windparks ist für den 18. April vorgesehen – dann hoffentlich bei deutlich angenehmeren Wetterbedingungen als derzeit.

Der Schwerpunkt des Abends lag auf der Vorstellung der zwei möglichen Formen der Bürgerbeteiligung:

  • Windsparbrief:
    Eine sichere Anlageform über ein Bankprodukt mit festgelegter Laufzeit, jährlicher Zinsauszahlung und Rückzahlung des Kapitals am Ende der Laufzeit. Das Kapital ist über die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert. Der Zinssatz liegt über klassischen Festgeldanlagen, da Alterric einen zusätzlichen Zinsbonus aus den Erlösen des Windparks gewährt.
  • Qualifiziertes Nachrangdarlehen:

Eine direkte Beteiligung am Windpark über Alterric mit einer Laufzeit von 8 Jahren und einem festen Zinssatz von 6 % pro Jahr. Die Anlage erfolgt niedrigschwellig über eine Online-Plattform. Aufgrund der direkten Beteiligung ist die Rendite höher, gleichzeitig besteht – wie bei dieser Anlageform üblich – ein unternehmerisches Risiko auf den Totalverlust der Einlage.

Im Sinne der Transparenz und Mitwirkung konnten die anwesenden Bürgerinnen und Bürger am Ende der Veranstaltung ihre Präferenz abgeben. Das Ergebnis der Abstimmung fiel wie folgt aus:

  • 77 Stimmen für den Windsparbrief
  • 88 Stimmen für das Nachrangdarlehen
  • 1 Enthaltung

Der Gemeinderat wird dieses Stimmungsbild nun aufnehmen und in einer der kommenden Sitzungen über die endgültige Beteiligungsform entscheiden.

Unabhängig von der finalen Entscheidung ist vorgesehen, dass die Bürgerbeteiligung mit der Einweihung des Windparks im April offiziell aufgelegt wird. In einer ersten Phase soll die Beteiligung ausschließlich den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde offenstehen und betragsmäßig begrenzt sein. Erst in einem zweiten Schritt ist eine Öffnung für umliegende Gemeinden geplant. Über den weiteren Verlauf werden Sie rechtzeitig informiert.

Die Präsentation zur Informationsveranstaltung steht nachfolgend zur Download bereit:
260129_Bingen_00482_Informationen Bürgerbeteiligung