Loipe Hochberg
Die Loipe in Hochberg ist gespurt.
Die Loipe Hochberg ist als Doppelspur hergerichtet
Die Loipe in Hochberg ist gespurt.
Die Loipe Hochberg ist als Doppelspur hergerichtet
Stellenausschreibung Recyclinghof Vertretung 2021 – Webseite
Neue Regelungen der Coronaverordnung seit 11.1.2021
Gegenüber der bisherigen Coronaverordnung ergeben sich folgende Änderungen:
Die Vorschriften über die privaten Zusammenkünfte gelten für den privaten wie auch für den öffentlichen Bereich gleichermaßen. Damit ist beispielsweise sowohl eine Geburtstagsfeier als auch das Spazierengehen zweier Ehepaare untersagt.
Die neu verfügten Maßnahmen traten zum 11. Januar in Kraft und sind bis zum 31. Januar befristet. Aufgrund der Fallzahlen wird Ende Januar das weitere Vorgehen dann entschieden.
Die derzeitig gültige Coronaverordnung ist nachfolgend abrufbar.
Die Gemeinde gratuliert Frau Simone Napierala und ihrem Team zur Neueröffnung des Binger Dorfladens. Wir freuen uns, dass der ehemalige Regio Kauf eine Nachfolge gefunden hat und so die Nahversorgung in unserer Gemeinde weiterhin gesichert ist. Wir wünschen dem LEBENSMITTELpunkt viel Erfolg und gutes Gelingen.
Corona-Impfungen
Das Sozialministerium hat darüber informiert, dass die Kreisimpfzentren am 22.01.2021 – nicht wie ursprünglich geplant am 15.01.2021 – ihren Betrieb aufnehmen werden. Grund hierfür sind die Impfstofflieferungen durch den Bund. Das Land erwartet am 19.01.2021 die nächste Impfstoff-Lieferung. Die Termine für Impfungen in den KIZ können ab 19.01.2021 über die Hotline „116 117“ oder online über www.impfterminservice.de vereinbart werden. Das Gesundheitsamt kann keine Termine vermitteln.
Fragen zu allen Themen der Impfung beantwortet das Land auf folgender Homepage:
www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/
Notbetreuung in Kinderhaus, Schule und Grundschulbetreuung
Ministerpräsident Winfried Kretschmann schreibt am 6.1.2021 auf der Homepage der Landesregierung unter anderem: „Für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gibt es bis Ende Januar keinen Präsenzunterricht. Für die Abschlussklassen sind Sonderregeln möglich. Auch in den Grundschulen findet zunächst kein Präsenzunterricht statt. Dort lernen die Kinder mit Materialien. Die Kitas bleiben zunächst geschlossen. Unser Ziel ist es allerdings, Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar wieder zu öffnen. Voraussetzung ist, dass wir kommende Woche Klarheit über die Infektionszahlen haben und es die Pandemieentwicklung zulässt.“
D.h. auch, dass die bestehenden Notbetreuungsangebote weitergeführt werden, solange die Einrichtungen geschlossen bleiben.
Hinweis: Bitte nehmen Sie die Notbetreuung nur dann in Anspruch, wenn dies zwingend erforderlich ist.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.
Es ist deshalb für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären, dass die Erziehungsberechtigten beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben und sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.
Es kommt also nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder in Homeoffice verrichtet wird. In beiden Fällen ist möglich, dass die berufliche Tätigkeit die Wahrnehmung der Betreuung verhindert. Es kommt auch nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolgt.
Bei Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit bzw. Studium/Schule an.
Beantragung/Anmeldefrist
Es gibt keine Formvorschriften für die Beantragung oder den Nachweis der Voraussetzungen für die Aufnahme in die Notbetreuung. Die Erklärung der Erziehungsberechtigten kann gegenüber der Schule, der Schülerbetreuung, dem Kindergarten oder auch zentral gegenüber der Gemeinde mündlich, fernmündlich, elektronisch, aber auch schriftlich abgegeben werden. Ideal ist eine Anmeldung per Email an eine der folgenden Adressen:
Kinderhaus:
kinderhaus-abenteuerland@gmx.de
Grundschule:
poststelle@04143856.schule.bwl.de (Postfach wird erst am 11.01.2021 geleert)
Schulbetreuung:
gs-bingen-gb@web.de
Gemeindeverwaltung:
gemeinde@bingen-hohenzollern.de
Welche Kinder sind von der Notbetreuung ausgeschlossen?
Wie für den Kita- oder Schulbesuch gilt auch für die Notbetreuung ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die