Grundsteuer-Erklärung – Landwirtschaft

Derzeit erhalten wir viele Anfragen, wie denn die Steuererklärung für landwirtschaftliche Grundstücke anzugehen ist. Nach Rücksprache mit den einschlägigen Stellen können wir folgende Hinweise geben.

  • Öffnen Sie die Seite grundsteuer-bw.de
  • Dort finden Sie eine Kachel mit der Aufschrift „Flurstücksinformationen Land- und Forstwirtschaft“ – bitte anklicken
  • Sie werden weitergeleitet auf eine interaktive Karte. Dort können Sie entweder über das Suchfeld Bingen, Hitzkofen, Hochberg oder Hornstein suchen oder direkt in der Karte heranzoomen.
  • Klicken Sie auf Ihr Grundstück und die Daten werden angezeigt.

Bei der Anzeige der Grundstücksdaten gibt es einen entscheidenden Unterschied: Liegt ihr Grundstück im Bereich der Flurbereinigung Bingen-Hitzkofen oder nicht?

 

Liegt Ihr Grundstück außerhalb der Flurbereinigung….

… z.B. auf der Gemarkung Hochberg oder der Gemarkung Hornstein, dann können Sie am linken Bildrand alle wichtigen Informationen Ihres Grundstücks ablesen, wie z.B. die Grundstücksgröße oder die Ertragsmesszahl etc. Diese Daten brauchen Sie für die Abgabe der Grundsteuererklärung

Liegt Ihr Grundstück innerhalb der Flurbereinigung….

… z.B. auf den überwiegenden Flächen der Gemarkung Bingen oder der Gemarkung Hitzkofen, dann müssen Sie die Ertragsmesszahl Ihrer neu zugeteilten Flurstücke, die Sie für die Grundsteuererklärung benötigen, berechnen.

Klicken Sie hierfür auf der interaktiven Karte in denjenigen Bereich, wo Ihr neues Flurstück in etwa liegt (Anmerkung: Auf der Karte sind noch die bisherigen Grundstückszuschnitte und -nummern hinterlegt). Sie erhalten auf der linken Bildschirmseite die Angabe einer durchschnittlichen Ertragsmesszahl. Diese ist in der Regel für die gesamte Gemarkung gleich. Für Bingen z.B. 41 und für Hitzkofen z.B. 46.

Suchen Sie nun die Größe Ihres neuen Grundstücks nach der vorläufigen Besitzeinweisung. Sie finden die Angabe in den Unterlagen, die Ihnen durch die Flurbereinigungsbehörde im Jahr 2021 zugestellt wurden.

Mit der neuen Fläche und der durchschnittlichen Ertragsmesszahl rechnen Sie folgendermaßen weiter:

Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit der durchschnittlichen Ertragsmesszahl (EMZ) der Gemarkung geteilt durch 100. Dies ergibt die Ertragsmesszahl des neu zugeteilten Flurstücks.

Beispiel: Ein Flurstück, welches Ihnen die Flurbereinigung mit 4.000 m² zugeteilt hat, liegt auf der Gemarkung Bingen:

Berechnung: 4.000 m² x 41 / 100 = 1.640 (Ertragsmesszahl)

Mehr Infos finden Sie auf der Internetseite des Landes unter:

https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer/faq-zur-grundsteuer-a

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