Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 26.01.2026

Jahresbericht Schulsozialarbeit
Frau Figel berichtete in der Gemeinderatssitzung über die Schulsozialarbeit an der Grundschule Bingen im Schuljahr 2024/2025. Die Schulsozialarbeit ist ein fester Bestandteil des Schulalltags und unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer sozialen und persönlichen Entwicklung.

Ein zentraler Schwerpunkt lag erneut auf der Einzelfallhilfe sowie auf der Beratung von Eltern und Lehrkräften. Ergänzend dazu wurden in allen Klassen präventive Angebote zum sozialen Lernen umgesetzt. In den Klassen 1 und 2 standen Themen wie Gefühle, Konfliktlösung und Kommunikation im Mittelpunkt, während in den Klassen 3 und 4 der verantwortungsvolle Umgang mit Medien behandelt wurde..

Besondere Projekte wie die Ausbildung der Pausenengel, das Theaterprojekt sowie der Besuch der vierten Klasse im Hochseilgarten förderten Teamgeist, Selbstvertrauen und ein respektvolles Miteinander. Das Elterncafé sowie Aktionen im Bereich Nachhaltigkeit und Gemeinwesenarbeit rundeten das Angebot ab.

Für das kommende Schuljahr sind unter anderem die Entwicklung eines Sozialcurriculums sowie weitere Schwerpunkte zu Medien, Respekt und sozialem Lernen geplant. Die Gemeinde Bingen dankt der Schulsozialarbeit für ihren engagierten Einsatz.

Ärztehaus Lammareal – Gestaltung des Flachdaches, Vorstellung der Vor- und Nachteile von Dachbegrünung
Im Vorgriff auf die Fachplanungen, insbesondere der Elektroplanung mit Photovoltaik-Anlage, wurde die Frage nach einer Dachbegrünung auf dem Flachdach des Gebäudes diskutiert. Unbestritten sind die Vorteile, die mit einer Dachbegrünung einhergehen. Darunter die positiven Auswirkungen auf das Mikroklima am Gebäude sowie der Kühlungseffekt durch die Bepflanzung und das verdunstende Wasser im eingebrachten Substrat. Demgegenüber stehen jedoch auch Nachteile: Neben den zusätzlichen Kosten von geschätzten 30.000 Euro wird die Photovoltaikanlage durch die Dachbegrünung in ihrer Ausgestaltung beeinflusst. Eine sehr flachwinklige Unterkonstruktion könnte aufgrund des notwendigen Abstands zur Bepflanzung nicht realisiert werden. Ebenso sind die Abstände zwischen den Platten zu vergrößern, um die Pflege der Dachbegrünung zu ermöglichen. Zusätzlich würde ein regelmäßiger Pflegeaufwand auf die Gemeinde zukommen. Im Ergebnis beschloss der Gemeinderat unter den genannten Umständen auf eine Dachbegrünung zu verzichten. Die Vorteile sind unbestritten, überwiegen im derzeitigen Projekt jedoch nicht die Herausforderungen und den späteren Aufwand. Die Fachplanung wird daher ohne eine Dachbegrünung weiterverfolgt.

 
Gemeinderat bestätigt Betrauungsakt für die WIS
Der Gemeinderat der Gemeinde Bingen hat die Neufassung des Betrauungsaktes zugunsten der Wirtschaftsförderungs- und Standortmarketinggesellschaft Landkreis Sigmaringen mbH (WIS) beschlossen.

Die Gemeinde Bingen ist Gesellschafterin der WIS und beteiligt sich seit vielen Jahren an deren Finanzierung durch eine jährliche Umlage. Die Aufgaben der Wirtschaftsförderung gelten als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) und unterliegen daher den Vorgaben des europäischen Beihilferechts. Der bisherige Betrauungsakt war auf zehn Jahre befristet und ist ausgelaufen, sodass eine Auffrischung bzw. erneute formelle Betrauung erforderlich wurde.

Mit der nun beschlossenen Neufassung wird die WIS weiterhin für einen Zeitraum von zehn Jahren mit der regionalen Wirtschaftsförderung betraut. Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen der Aufgaben der WIS oder der finanziellen Beteiligung der Gemeinde Bingen.

Bürgermeister Potas stellte klar, dass es sich um eine rein formale und rechtliche Maßnahme handelt, mit der die bisherige Praxis fortgeführt und rechtssicher ausgestaltet wird. Die Wirtschaftsförderung wirke regional und komme auch der Gemeinde Bingen sowie ihren Bürgerinnen und Bürgern zugute.


Haushalt 2026 des Zweckverbands IGGS
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung dem Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2026 des Zweckverbands Interkommunaler Gewerbe- und Industriepark Graf-Stauffenberg (IGGS) zugestimmt. Zudem wurde der Bürgermeister ermächtigt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands der Haushaltssatzung zuzustimmen.

Der Haushalt 2026 weist ein positives ordentliches Ergebnis von rund 94.000 Euro aus. Erträge in Höhe von etwa 1,17 Mio. Euro stehen Aufwendungen von rund 1,08 Mio. Euro gegenüber. Eine Kreditaufnahme ist für das Haushaltsjahr 2026 nicht vorgesehen.

Zur Deckung der laufenden Verwaltungs- und Betriebskosten ist – wie bereits im Vorjahr – eine Umlage in Höhe von insgesamt 300.000 Euro vorgesehen. Auf die Gemeinde Bingen entfällt dabei ein Anteil entsprechend des festgelegten Beteiligungsschlüssels von 13%.

Schwerpunkte der Investitionen im Jahr 2026 sind die weitere Erschließung des IGGS-Areals, insbesondere Maßnahmen zur städtebaulichen Planung, die Herstellung von Wasser- und Abwasserinfrastruktur, der Breitbandausbau sowie der Ausbau von Straßen und Verkehrsflächen. Insgesamt sind hierfür Investitionen in Höhe von rund 2,4 Mio. Euro eingeplant. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan IGGS Mitte steht kurz bevor.

Baugesuche
Der Gemeinderat erteile sein Einvernehmen für einen Garagenanbau in der Steggasse.

 

Änderung des Landesgaststättengesetzes – Anzeige des vorübergehenden Gaststättenbetriebs

Ab dem 01.01.2026 sind Veranstalter und Vereine verpflichtet, den Betrieb eines Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass (z. B. Vereinsfeste, Veranstaltungen) anzuzeigen. Bisher wurde hier eine Schankerlaubnis über die Gemeinde beantragt. Diese Vorgehensweise entfällt zum 31.12.2025.

Die Anzeigepflicht für vorübergehende Gaststättengewerbe gilt für Vereine nur dann, wenn diese alkoholischen Getränke anbieten.

Die Anzeige muss grundsätzlich spätestens zwei Wochen vor Beginn des vorübergehenden Gaststättenbetriebs erfolgen und ist bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.

Folgende Angaben sind in der Anzeige erforderlich:

  • Name des Veranstalters / Vereins
  • Ladungsfähige Anschrift
  • Ort und Zeit des besonderen Anlasses (Veranstaltung)

Wir bitten alle Veranstalter und Vereine, diese neue Regelung zu beachten und die Anzeige rechtzeitig bei der Gemeinde einzureichen.

Das Formular finden Sie hier oder unter dem Menüpunkt Satzungen, Formulare, Informationen

 

 

Erste vier Windenergieanlagen im Windpark Bingen gehen in Betrieb

Seit KW 51 speisen die ersten vier von insgesamt acht Windenergieanlagen im Windpark Bingen erstmals regional erzeugten, erneuerbaren Strom ins Netz ein. Es handelt sich dabei um Anlagen des Typs Enercon E138 EP3 E2. Die Inbetriebnahme der verbleibenden vier Anlagen ist für den Beginn des neuen Jahres vorgesehen, da hierfür noch abschließende Arbeiten erforderlich sind.

Der Windpark Bingen ist das Ergebnis eines langjährigen Entwicklungsprozesses. Seit der Unterzeichnung der ersten Nutzungsverträge zwischen der Gemeinde Bingen und der Enercon GmbH im Jahr 2016 – die im weiteren Verlauf auf die Alterric Deutschland GmbH übergingen – wurden über einen Zeitraum von neun Jahren zahlreiche planerische, genehmigungsrechtliche und technische Schritte umgesetzt, um das Projekt realisieren zu können.

Die Bauphase begann im November 2023 mit ersten Baumfällarbeiten. Im Laufe des Jahres 2024 wurden die erforderlichen Zuwegungen sowie Kranstellflächen hergestellt. Der Bau der Fundamente startete im April 2025. Sechs Windenergieanlagen konnten innerhalb von weniger als sechs Monaten errichtet werden; zwei weitere Anlagen werden voraussichtlich im Januar und Februar 2026 fertiggestellt.

Alterric Deutschland und die Gemeinde Bingen bedanken sich ausdrücklich bei den Bürgerinnen und Bürgern für das entgegengebrachte Verständnis während der Bauphase, insbesondere im Hinblick auf den Baustellenverkehr, sowie für das große Interesse am Windpark, das sich auch durch regelmäßige Besuche an den Wochenenden zeigt.

In Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung ist vorgesehen, die vollständige Inbetriebnahme des Windparks am 18. April des kommenden Jahres im Rahmen einer feierlichen Windparkeinweihung zu begehen. Darüber hinaus ist eine Beteiligung der Binger Bürgerinnen und Bürger am Windpark geplant. Eine Informationsveranstaltung zu möglichen Beteiligungsmodellen wird voraussichtlich am 29. Januar stattfinden. Weitere Infos dazu folgen.

NEU! Elektronische Wohnsitzanmeldung

Sie sind gerade umgezogen? Einfach online ummelden!

Wer umzieht, muss innerhalb von 14 Tagen seine neue Adresse bekanntgeben.

Das geht nun ganz einfach über den Onlinedienst www.wohnsitzanmeldung.de

Was benötige ich dafür?

  • Smartphone mit kostenloser AusweisApp
  • gültiger Personalausweis oder eID-Karte mit Onlinefunktion und PIN
  • Nutzerkonto im Serviceportal Baden-Württemberg
  • eventuell Einzugsbestätigung des Wohnungsgebenden

Digitale Passbilder direkt im Bürgerbüro anfertigen

Zum 1. Mai 2025 wurde bundesweit das sogenannte PointID-System eingeführt. Anfangs gab es einige technische Hürden, diese sind nun glücklicherweise behoben.

Mit dem neuen Fotogerät können wir ihr digitales Lichtbild für die Beantragung von Ausweisen und Pässen direkt vor Ort aufnehmen (Kosten: 6 Euro).

Falls Sie lieber eine andere Möglichkeit nutzen möchten, können digitale Passbilder auch in Fotofachgeschäften oder in Drogeriemärkten angefertigt werden. Sie erhalten dann einen QR-Code, den wir über eine Cloud einlesen.