Seitens des Regierungspräsidiums Tübingen und der unteren Baurechtsbehörde beim Landratsamt Sigmaringen wurden wir über das Inkrafttreten des „Gesetzes zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ mit Datum vom 25.11.2023 unterrichtet.

Das Gesetz beinhaltet u.a. folgende wesentliche Änderungen bei der Beantragung von Baugenehmigungen:

  • Bauanträge sind ab sofort nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung Bingen sondern direkt beim Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Baurecht, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen, einzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für die Anzeige von Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren.
  • Ab 01.01.2025 sind die Bauanträge rein elektronisch über den Onlinedienst ViBa BW beim Landratsamt einzureichen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden Anträge auch noch in schriftlicher Form von der Baurechtsbehörde beim Landratsamt entgegengenommen.
  • Die generelle Nachbaranhörung im Bauantragsverfahren entfällt. Eine Nachbaranhörung wird seitens der Gemeinde nur noch in besonderen Fällen durchgeführt, wenn dies beispielsweise durch die Baurechtsbehörde beim Landratsamt Sigmaringen im nachbarschützenden Interesse verlangt wird.

Wir bitten um Beachtung!