Arbeiten für Bushaltestelle vergeben

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Gebhardt vom Büro Freiraumwerkstadt aus Überlingen sowie Frau Honer vom Ing.büro Breinlinger aus Tuttlingen. Die beiden Büros planen zusammen den Bereich der Bushaltestelle in der Ortsmitte. Nach dem Abbruch des alten Rathauses im April schließen sich die Arbeiten zum Neubau der barrierefreien Haltestelle an. In diesem Zug wird auch der Parkplatz hinter dem neuen Rathaus fertiggestellt. Für die Bauarbeiten incl. der Ausstattung mit Straßenleuchten sowie der Planungskosten sind im Haushaltsplan 950.000 EUR vorgesehen.

Die Bauarbeiten wurden öffentlich und die Straßenbeleuchtungsarbeiten beschränkt ausgeschrieben. Mit einem Ausschreibungsergebnis für beide Gewerke mit rund 766.000 EUR liegt man unter der Kostenschätzung. Herr Gebhardt und Frau Honer erläuterten die geplante Ausführung und standen dem Gremium für Rückfragen zur Verfügung.

Abschließend vergab der Gemeinderat die Arbeiten zur Herstellung der neuen Bushaltestelle an die Firma Schöppler aus Meßkirch zum Preis von 733.570 EUR sowie den Auftrag für die Elektroarbeiten an die Firma Hofmann aus Krauchenwies zum Preis von 32.560 EUR.

Stellungnahme zum Teilregionalplan Energie formuliert

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben hat den Entwurf des Teilregionalplans Energie beschlossen und führt hierfür das gesetzliche vorgeschriebene formelle Beteiligungsverfahren durch. Die Gemeinden können bis zum 29.04.2024 eine Stellungnahme zum Entwurf des Teilregionalplans abgeben. Im Teilregionalplan Energie sind Potentialflächen für Windkraft und für Freiflächenphotovoltaik dargestellt. Die Vorschläge für die Vorranggebiete wurden aufgrund verschiedener und vielschichtiger Kriterien ermittelt. Sofern die Vorranggebiete endgültig festgesetzt werden gilt für die Windkraft außerhalb der Vorranggebiete ein faktisches Bauverbot. Innerhalb der Vorranggebiete hingegen darf ohne weitere kommunale Planung ein Windpark beantragt werden. Bei der Photovoltaik hingegen müssen die Gemeinden zusätzlich zum Regionalplan noch Bebauungspläne aufstellen. Planungen außerhalb der Vorranggebiete sind grundsätzlich leichter möglich als bei der Windkraft. Allerdings hat sich der Gemeindeverwaltungsverband Sigmaringen mit einem PV-Konzept bereits im Jahre 2020 selbst eine Richtlinie gegeben, was der Regionalverband auch berücksichtigt hat.

Anhand von Plänen zeigt der Vorsitzende auf, dass der Regionalverband die Vorgaben der Gemeinde Bingen, insbesondere der mit der Bürgerschaft einvernehmlich festgelegte Abstand zu den Siedlungsgebieten (Hochberg, Egelfingen, Hitzkofen und Bingen) von 1700 m, an mehreren Stellen nicht beachtet hat. Das Vorranggebiet rückt näher an die Siedlungsbereiche heran, da die gesetzlichen Abstände deutlich geringer sind. Durch den Bau von Windkraftanlagen in den genannten Bereichen könnte der Dorffrieden nachhaltig gestört und die bisher tragfähige Basis zur Umsetzung der Energiewende in unserer Gemeinde gefährdet werden. Außerdem besteht durch den bereits in der Umsetzung befindlichen Windpark ein gewisses Rücksichtnahmegebot für Windkraftanlagen, die später errichtet werden.

Die Gemeinderäte waren sich einig, dass angesichts der Entwicklung in den letzten 10 Jahren die positiven Ergebnisse der Verhandlungen zwischen Windparkbetreiber, Gemeinderat und Bevölkerung unbedingt verteidigt werden müssen. Die nachfolgend abgedruckte Stellungnahme wurde verfasst:

Stellungnahme zum Regionalplan Energie

Hinweis zum Beteiligungsverfahren:

Im gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren des Regionalverbandes ist es sowohl für Behörden als auch für Privatpersonen möglich, Stellungnahmen abzugeben. Allerdings ist die Einwendungsfrist für Privatpersonen kürzer als für Behörden. Sie endet bereits am Karfreitag, 29.03.2024. Die Stellungnahme soll elektronisch über das Beteiligungsportal unter https://beteiligung-regionalplan.de/Bodensee-Oberschwaben oder per E-Mail an beteiligung@rvbo.de abgegeben werden. Sie kann auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Mehr dazu finden Sie auf der Internetseite www.rvbo-energie.de. Wenn Sie die Stellungnahme der Gemeinde Bingen verwenden möchten finden Sie diese auf unserer Homepage www.bingen-hohenzollern.de

Zweiter Anlauf für Bebauungsplanerweiterung

Ende 2022 fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des Bebauungsplans Elogiuskapelle / Stöckberg. Ziel war es, im hinteren Bereich der Erschließungsstraße die zweite – bisher nicht bebaute – Straßenseite zu erschließen. Man wollte dies im beschleunigten Verfahren erreichen. Mitte 2023 erklärte das Bundesverwaltungsgericht alle Verfahren im beschleunigten Verfahren als unvereinbar mit europäischem Recht. Somit müssen diese Verfahren nun in das normale Bebauungsplanverfahren überführt werden. Dadurch sind mehr Verfahrensschritte, insbesondere im Bereich Natur- und Artenschutz, notwendig.

Gemeindekämmerer Robert Kromer zeigte nochmals die Unterschiede der beiden Verfahrensarten auf und bezifferte die Kosten des Bebauungsplanverfahren auf rund 195.000 EUR. Darunter fallen lediglich ein Drittel auf tatsächliche Erschließungskosten (Hausanschlüsse, Vermessung, Wert der Grundstücke), aber zwei Drittel auf naturschutzfachliche Zahlungen, z.B. Gutachten, Ersatzhabitate oder Ausgleichsmaßnahmen. Umgerechnet schlägt sich das Bebauungsplanverfahren mit rund 85 EUR/m² auf den Grundstückswert nieder. Zum Glück ist die Gemeinde im Besitz der Waldparzellen und kann an eine bestehende Straße anbauen, sonst wäre die Ausweisung der Bauplätze finanziell kaum darstellbar.

Nach der Beantwortung einiger Rückfragen beschloss der Gemeinderat einstimmig die Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens auf regulärem Weg.

Entschädigungssatzung geändert

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde beantragt, die Entschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen, wie z.B. Gemeinderäte neu festzusetzen. Die derzeit gültigen Entschädigungssätze gelten seit dem 01.01.2014, also seit gut 10 Jahren. Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung) unterscheidet folgende Entschädigungen: Sitzungsgeld der Gemeinderäte, Entschädigung der stellvertretenden. Bürgermeister sowie die Entschädigung sonstiger Ehrenamtlicher (z.B. Wahlhelfer).

Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat, die Entschädigungssätze für die ehrenamtliche Tätigkeit um 20% zu erhöhen. Damit steigt beispielsweise das Sitzungsgeld der Gemeinderäte von derzeit 25 EUR auf 30 EUR je Sitzung.

Die entsprechende Satzungsänderung ist an anderer Stelle im Blättle abgedruckt.

Baugesuche

Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zum Einbau einer Dachgaube und Bau einer Garage im Sandbühl sowie der Herstellung eines Kfz-Verkaufsplatzes in der Hornsteiner Straße.