Gartenpools: Was Sie zur Befüllung und Entsorgung wissen sollten
Der Sommer naht – und mit ihm die Vorfreude auf sonnige Stunden im Garten, vielleicht sogar mit einem erfrischenden Bad im eigenen Pool. Ein Gartenpool ist ein Stück Lebensqualität, das wir gut verstehen – gleichzeitig bringt er auch eine gewisse Verantwortung mit sich. Aus diesem Grund möchten wir Sie frühzeitig über wichtige Regelungen zur Befüllung und Entsorgung informieren.
Befüllung nur noch über das Hausnetz
Ab sofort ist das Befüllen von Gartenpools ausschließlich über die private Hausinstallation – also über Ihren Gartenschlauch – erlaubt. Die Entnahme über Standrohre ist nicht mehr gestattet.
Diese Entscheidung dient der Fairness und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Nur über den Hauswasserzähler kann die Entnahme korrekt erfasst und abgerechnet werden. Die Nutzung eines Standrohres würde eine ungezählte Wasserentnahme bedeuten – und ist somit nicht erlaubt.
Entsorgung von Poolwasser – was viele nicht wissen
Auch die Entsorgung des Poolwassers unterliegt klaren Regeln: Poolwasser ist Abwasser – unabhängig davon, ob es mit Chemikalien behandelt wurde oder nicht. Das schreibt das Wasserhaushaltsgesetz (§ 54 WHG) ausdrücklich so vor. Denn:
- Behandeltes Wasser (z. B. mit Chlor, pH-Regulatoren, Algenschutz oder Aktivsauerstoff) ist durch chemische Zusätze verändert.
- Unbehandeltes Wasser wird allein durch den Gebrauch verunreinigt – etwa durch Schweiß, Sonnencreme, Hautpartikel oder Schmutz.
In beiden Fällen gilt: Das Wasser muss über die öffentliche Kanalisation entsorgt werden. Die Entsorgung über den Garten oder durch Versickern ist nicht zulässig und stellt eine ordnungsgemäß genehmigungspflichtige Handlung dar (§ 9 WHG in Verbindung mit § 14 WG BW). Eine solche Genehmigung wird in der Praxis jedoch kaum erteilt, da eine umfassende Vorbehandlung des Wassers notwendig wäre.
Die Abwassergebühren, die mit dem Bezug des Frischwassers erhoben werden, decken diese Entsorgungskosten bereits ab. Bitte sehen Sie also davon ab, Poolwasser eigenmächtig abzuleiten.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Wasser – für unsere Zukunft
Trinkwasser ist ein wertvolles Gut – besonders in den Sommermonaten, in denen unser gemeinsamer Verbrauch steigt. Helfen Sie mit, sparsam damit umzugehen. Decken Sie Ihren Pool bei Nichtgebrauch ab, um Verdunstung zu vermeiden, und befüllen Sie ihn maßvoll. Immerhin entsprechen 10.000 Liter Poolwasser dem Trinkwasserbedarf eines 3-Personen-Haushalts für einen ganzen Monat!
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Wenn wir alle gemeinsam aufmerksam und umsichtig handeln, sorgen wir nicht nur für sicheren Badespaß – sondern auch für eine nachhaltige Wasserversorgung.
Ihre
Gemeindeverwaltung Bingen