Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28.01.2025

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 28.01.2025

Lärmaktionsplan
Die Gemeinde Bingen hat den ersten Entwurf des Lärmaktionsplans (LAP) fertiggestellt. Dieser Plan konzentriert sich zunächst auf die Bereiche in Bingen und Hitzkofen, die gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie und den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§§ 47a-f BImSchG) als Hauptverkehrsstraßen eingestuft sind. Der LAP hat das Ziel, schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm zu mindern, ihnen vorzubeugen und so die Lebensqualität der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.


Hintergrund und Ziele des Lärmaktionsplans
Die Lärmaktionsplanung basiert auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die Gemeinden dazu verpflichtet, Maßnahmen für Straßen mit mehr als drei Millionen Fahrzeugen jährlich zu entwickeln. Für Bingen betrifft dies die Landesstraße 277, insbesondere die Sigmaringer Straße, die Hauptstraße, die Bahnhofstraße, die Riedstraße in Hitzkofen und die Einmündung Mosteltal.

Der LAP verfolgt folgende Ziele:
Bewertung der Lärmbelastung: Eine systematische Analyse und Einteilung der Lärmwerte in Belastungsstufen.

  • Maßnahmen zur Lärmminderung: Vorschläge wie Tempolimits, lärmmindernde Asphaltdeckschichten, Verkehrsberuhigung und Verbesserungen für Fuß- und Radwege.
  • Gesundheitsschutz: Senkung der Lärmwerte unter kritische Schwellen, um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verhindern.

 

Vorgeschlagene Maßnahmen
Der Entwurf sieht unterschiedliche Maßnahmen vor, die auf die Gegebenheiten der jeweiligen Straßenabschnitte abgestimmt sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
  • Der Einsatz lärmmindernder Asphaltdeckschichten zur Reduzierung der Lärmbelastung um bis zu 3 dB(A).
  • Bauliche Anpassungen wie Mittelinseln, Querungshilfen und die Verbreiterung von Geh- und Radwegen.
  • Die Prüfung von Förderprogrammen zur städtebaulichen Entwicklung.


Beteiligung der Öffentlichkeit und nächste Schritte
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung beschlossen, den Entwurf in die erste Beteiligungsrunde zu geben. Die Öffentlichkeit wird in den kommenden Wochen die Möglichkeit haben, den Entwurf einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Parallel dazu werden Träger öffentlicher Belange eingebunden.

Wichtige Hinweise
Es ist wichtig zu betonen, dass es sich bei den vorgeschlagenen Maßnahmen um mögliche Ansätze handelt, die geprüft, abgewogen und in enger Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Beteiligten weiterentwickelt werden müssen. Eine definitive Umsetzung ist abhängig von den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens, den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Verfügbarkeit von Fördermitteln.

Haushaltsplanung 2025 für den Interkommunalen Gewerbe- und Industriepark Graf-Stauffenberg (IGGS)
Die Haushaltssatzung 2025 für den Interkommunalen Gewerbe- und Industriepark Graf-Stauffenberg (IGGS) wurde durch den Gemeinderat vorberaten, bevor sie in der nächsten Sitzung des Zweckverbandes IGGS beschlossen werden soll.

Die Verwaltungs- und Betriebskostenumlage für 2025 beträgt wie im letzten Jahr 300.000 €, verteilt auf die beteiligten Kommunen gemäß festgelegtem Schlüssel. Der Anteil der Gemeinde Bingen beläuft sich auf 39.000 €.

Zur Schaffung eines Singlemode-Glasfasernetzes und Tilgung eines Darlehens wurde eine Kapitalumlage von 406.000 € veranschlagt. Diese dient der Finanzierung des bereits fertiggestellten Glasfasernetzes (Gesamtkosten: 457.000 €). Die Umlage verteilt sich analog zur Betriebskostenumlage, muss aber nicht in voller Höhe gezahlt werden, da sie mit Rückerstattungen an die Gemeinde verrechnet werden kann.

Der Ergebnishaushalt weist ein Defizit von 102.653 € aus, das durch die Ergebnisrücklage ausgeglichen wird. Außerordentliche Erträge aus Grundstücks- und Gebäudeverkäufen (277.957 €) ermöglichen jedoch ein positives Gesamtergebnis von 175.304 €.

Im Finanzhaushalt sind Investitionen von 2.039.000 € vorgesehen, darunter für Wasserversorgung, Straßenbau und Breitbandausbau. Zudem ist eine Tilgung von 900.000 € des endfälligen Darlehens (3 Mio. €) eingeplant. Der Schuldenstand am Jahresende wird noch 3,6 Mio. € betragen.

Die Gemeinderäte gaben dem Bürgermeister die Befugnis, in der Verbandsversammlung für den Haushaltsplan zu stimmen.

Einbringung des Finanzhaushalts
Die Gemeindeverwaltung hat den Entwurf für das Investitionsprogramm und den Finanzhaushalt 2025 vorgelegt. Besonders im Fokus steht der Bau eines Ärztehauses auf dem Lammareal, dessen Kosten sich auf insgesamt 1,97 Millionen Euro belaufen. Ein Teil dieser Summe, rund 985.000 Euro, soll bereits im Jahr 2025 bereitgestellt werden, während der Rest im Folgejahr finanziert werden soll. Diese Investition ist ein wichtiger Schritt, um die medizinische Versorgung in der Gemeinde langfristig sicherzustellen.

Ab 2026 plant die Gemeinde außerdem mit regelmäßigen Pachteinnahmen aus dem Windpark, die dann jährlich 400.000 Euro betragen sollen und eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle darstellen.

Die finanzielle Planung steht jedoch unter dem Einfluss steigender Kosten und veränderter Rahmenbedingungen. Die Personalausgaben steigen durch Tarifabschlüsse weiter an, und auch die Kreisumlage, die die Gemeinde an den Landkreis abführt, erhöht sich im kommenden Jahr auf 34 Prozent. Diese zusätzlichen Belastungen schmälern die finanzielle Handlungskraft der Gemeinde erheblich.

Ein Blick in die Zukunft zeigt, dass trotz der Einnahmen aus der Windkraft und der geplanten Investitionen finanzielle Herausforderungen bevorstehen. Der Haushalt sieht vor, in den Jahren 2026 und 2027 neue Kredite in Höhe von 950.000 Euro aufzunehmen, um wichtige Projekte umzusetzen. Gleichzeitig wird erwartet, dass die liquiden Mittel nahe dem Bereich der Mindestliquidität sind. Eine Konzentration auf die Pflichtaufgaben und das Halten des aktuellen Standrads sollten daher vor weiteren Investitionen und kostspieligen neuen Projekten stehen.

Die nächsten Schritte im Haushaltsverfahren sind klar definiert. Mitte Februar folgt die Beratung des Ergebnishaushalts, bevor im März schließlich die Haushaltssatzung verabschiedet wird.

 

Baugesuche
Der Gemeinderat stimmte einem Anbau an ein Wohngebäude in der Elogiusstraße zu.

 

Bekanntgaben
In der Grundschule wird die veraltete Heizung aufgrund mehrfacher Ausfälle in den letzten Wochen erneuert. Neben dem Austausch der Heizungssteuerung und Heizungsverteilung werden auch Sicherheitskomponenten und Heizkreismischer für den Neubau und Altbau installiert. Die Maßnahme, die etwa 7.500 bis 8.000 Euro kostet, umfasst zudem die Reinigung und Wiedermontage des Plattenwärmetauschers für die Fernwärme.

Die PV-Anlage der Sandbühlhalle wurde erworben und übergeben. Die Formalitäten für den Betreiberwechsel sind abgeschlossen.

Der Breitbandausbau schreitet ebenfalls voran. Diese Woche starten die Arbeiten für Hausanschlüsse in der Mörikestraße. Ab Februar beginnen Tiefbauarbeiten in den Gehwegen, die zunächst provisorisch verschlossen werden, da Asphaltwerke erst im März wieder öffnen. Die Anwohner sind bereits informiert oder werden es in Kürze.

Im Bereich der Windenergie gibt es ebenfalls Neuigkeiten: Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Oberschwaben hat dem durch die Gemeinde Bingen eingereichten Einwand stattgegeben, wodurch das Vorranggebiet „Bingen Nord“ auf den aktuell bereits genehmigten Windpark verkleinert wird.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 02.12.2024

Am 02.12.2024 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Bingen statt. Die wichtigsten Tagesordnungspunkte und Bekanntgaben der Sitzung fassen wir für Sie zusammen:

Waldhaushalt

Forstbetriebsleiterin Juliane Spiegelhalter und Förster Günther Letsch stellten den Gemeinderäten die Zahlen des Gemeindewaldes sowie einige interessante Aspekte rund um das Thema Wald vor. Die Holzpreise bleiben im Vergleich zu den vergangenen Jahren, die sich zahlreichen externen Einflüssen wie Dürren und der Energiekrise ausgesetzt sahen, einigermaßen stabil. So liegt der Preis für Fichte aktuell leicht über 100 Euro je Festmeter (Fm). In den Jahren 2017 bis 2020 sank dieser bis auf 60 Euro, ist aber nun im zweiten Jahr stabil.

Für das Jahr 2025 ist ein Einschlag von rund 8.505 Fm geplant, dieser lag im Jahr 2023 bei 8.390 Fm und 2024 bei rund 8.400 Fm inklusive der Flächen für den Windpark. Insgesamt rechnet man mit Einnahmen von 733.959 EUR, die überwiegend auf den Holzverkauf entfallen. Daneben sind die Forstwirte wie auch schon im Jahr 2024 bei anderen Waldbesitzern tätig, so dass dort ebenfalls Einnahmen in Form von Kostenersätzen anfallen. Die Ausgaben liegen voraussichtlich bei 596.568 EUR. Sie gliedern sich in viele unterschiedliche Bereiche, wobei die Holzernte mit rund 309.019 EUR den größten Anteil ausmachen. Bei planmäßigem Verlauf läge der Gewinn im kommenden Jahr bei 137.391 EUR. Der Vollzug des Jahres 2023 schloss mit einem Überschuss von 103.218 EUR ab.

Der stetige Rückgang des Holzvorrates im Landkreis sorgte im Gemeinderat für eine anhaltende Diskussion um die Nachhaltigkeit. Frau Spiegelhalter begründete diesen Rückgang einerseits mit notwendigen Waldumbaumaßnahmen und andererseits mit der Tatsache, dass die Bäume allgemein früher gefällt werden als noch vor einigen Jahren, da die Gefahr, dem Klimawandel in seinen zahlreichen Ausprägungen zum Opfer zu fallen, mit zunehmendem Alter der Bäume wächst. Demnach sind die Bäume in ihrer Zahl zwar nicht rückläufig, wohl aber in Festmetern gerechnet. Der stärkste Rückgang im prozentualen Anteil der Baumarten lässt sich bei der Fichte beobachten, wobei die Buche seit einigen Jahren stetig zugewinnt. Es wurde vereinbart sich diesem Thema noch einmal intensiv im Frühjahr zu widmen.

Nach der Beantwortung von Rückfragen beschloss der Gemeinderat einstimmig den Forsthaushalt für das kommende Jahr.

Neues Feuerwehrfahrzeug HLF20

Die Gemeinde Bingen hat im Zeitraum vom 10. September bis 28. Oktober 2024 eine europaweite Ausschreibung für die Beschaffung eines neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20) durchgeführt. Das Fahrzeug ersetzt das in Bingen stationierte Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 aus dem Jahr 2001 und wurde auf Grundlage des Feuerwehrbedarfsplans, geltender feuerwehrtechnischer Normen und in enger Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr geplant. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 645.531,58 EUR.

Da die Gesamtsumme den ursprünglich im Haushaltsplan 2024 eingeplanten Betrag von 500.000 EUR übersteigt, hat der Gemeinderat die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel von rund 150.000 EUR beschlossen. Die Maßnahme wird durch Zuschüsse in Höhe von 226.000 EUR aus der Fachförderung und dem Ausgleichstock unterstützt.

Die Lieferzeit für das neue Fahrzeug beträgt bis zu 24 Monate, sodass die tatsächliche Zahlung erst im Jahr 2025 erwartet wird. Der Gemeinderat hat die Vergabe einstimmig beschlossen und damit den Weg für eine modernisierte und einsatzbereite Feuerwehr in Bingen geebnet.

Redaktionsstatut

Die Gemeinde Bingen gibt ein Amtsblatt heraus, das die Bürger regelmäßig über wichtige kommunale Angelegenheiten informiert. Fraktionen des Gemeinderats dürfen ihre Positionen im Amtsblatt darlegen, jedoch müssen klare Regeln beachtet werden, um Neutralität und Chancengleichheit zu gewährleisten. Dies ergibt sich aus der Gemeindeordnung (§ 20 Abs. 3), die den Gemeinderat verpflichtet, ein Redaktionsstatut zu erlassen.

Das Redaktionsstatut regelt unter anderem, wie Beiträge der Fraktionen und politischen Akteuren veröffentlicht werden dürfen, insbesondere in Wahlkampfzeiten, in denen insbesondere Wahlwerbung in einer sogenannten Karenzzeit ausgeschlossen ist, um die Neutralität des Amtsblatts zu wahren. Es legt zudem fest, wie Beiträge von Vereinen und Kirchen behandelt werden sollen, für die sich jedoch keine Änderungen zur aktuell üblichen Praxis ergeben. Das Statut betrifft vor allem politische Inhalte und Wahlwerbung in Wahlkampfzeiten, wodurch Vereine keine Nachteile in ihrer Berichterstattung haben.

Mit der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wurde es notwendig, das Statut schneller als eigentlich vorgesehen zu beschließen.

Waldumwandlung für das Umspannwerk des Windparks

Für die Einspeisung des Stroms aus dem Windpark in das öffentliche Netz, ist der Bau eines Umspannwerks erforderlich. Leider gibt es im näheren Umfeld keine geeigneten unbewaldeten Flächen, sodass das Umspannwerk nun auf einer bewaldeten Fläche realisiert werden muss.

Da der Bau des Umspannwerks somit eine dauerhafte Umwandlung von Waldfläche erfordert, ist ein Waldumwandlungsantrag notwendig. Dieser Antrag wird nur genehmigt, wenn die Maßnahme zwingend erforderlich ist, der Eingriff auf ein Minimum begrenzt wird und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.

Eine dieser Ausgleichsmaßnahmen ist der Schulwald, der in Zusammenarbeit mit der Grundschule Bingen umgesetzt wird. Das Projekt bietet den Schülern die Möglichkeit, den Wald als Lernort zu entdecken und gleichzeitig einen Beitrag zur ökologischen Aufwertung zu leisten. Die Finanzierung des Schulwaldes erfolgt nun durch die Firma Alterric.

Das Umspannwerk ist eine unverzichtbare Infrastruktur für den Windpark. Durch die sorgfältige Planung und die Ausgleichsmaßnahmen, wie dem Schulwald, wird der Eingriff in den Wald minimiert. Diese Lösung schafft eine Win-Win-Situation: Der Wald bleibt geschützt, die Schüler profitieren von einem einzigartigen Lernort, und die Gemeinde trägt zur ökologischen und bildungsbezogenen Aufwertung bei.

Baumaßnahmen an der Hauptstraße

Seit einigen Tagen steht an der Hauptstraße 32 ein Baukran. Seit 2018 gibt es für dieses Grundstück eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, die noch immer Bestand hat. Auf Nachfrage der Verwaltung teilte das Bauunternehmen mit, dass man dieses Vorhaben nun realisieren möchte und mit einem Bodengutachten beginnt. Der Kran steht vollumfänglich auf privater Fläche und nicht im öffentlichen Raum.

Zum zweiten gibt es auch auf dem Lammareal Bewegung. Im Zuge der geplanten Arztpraxis werden auch hier erste Bodenproben für ein Baugrundgutachten gezogen.

Baugesuch

Einstimmig erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Gastronomie zu zwei Wohnungen in der Lauchertstraße.

Genehmigung von Spenden

Der Gemeinderat genehmigte eine Spende eines Bürgers aus Bingen in Höhe von 1.000 Euro an das Kinderhaus Abenteuerland für Spielsachen.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 07.10.2024

Am 07.10.2024 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Bingen statt. Die wichtigsten Tagesordnungspunkte und Bekanntgaben der Sitzung fassen wir für Sie zusammen:

TOP 1: Fragen der Einwohnerschaft

Da keine Fragen von Bürgerinnen und Bürgern gestellt wurden, konnte der Gemeinderat zügig zur Tagesordnung übergehen.

TOP 2: Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurden zwei Beschlüsse gefasst:

  1. Mieterhöhung für gemeindeeigene Mietwohnungen: Der Gemeinderat hat beschlossen, die Mieten für die gemeindeeigenen Wohnungen zum 01.01.2025 zu erhöhen. Die Mieten in der Wilflinger Straße steigen um 15 %, während die übrigen Mietwohnungen eine Erhöhung von 20 % erfahren werden. Die genauen Details sind in der dazugehörigen Anlage aufgeführt, die ebenfalls einstimmig beschlossen wurde.
  2. Erweiterung der Verkaufsfläche der Firma Alterric: Der Gemeinderat stimmte der Erweiterung der Verkaufsfläche für die Umspannstation der Firma Alterric im Gewann Feinserland zu. Die Fläche wird von bisher 1.500 m² auf etwa 2.244 m² vergrößert, was dem Unternehmen mehr Raum für den Betrieb ermöglicht.

TOP 3: Festsetzung des Brennholzpreises für die Saison 2024/2025

Da der Forsthaushalt in der kommenden Sitzung am 02.12.2024 eingebracht wird, war es erforderlich, die Brennholzpreise bereits jetzt festzulegen. Der aktuelle Brennholzpreis liegt seit zwei Jahren unverändert bei 75,00 € netto (80,25 € brutto) für einheimische Abnehmer und 90,00 € netto (96,30 € brutto) für auswärtige Abnehmer. Laut einer Marktanalyse des Landratsamts Sigmaringen besteht keine Notwendigkeit, die Preise zu erhöhen oder zu senken.

Daher gilt für die Saison 2024/25 folgende Preisstruktur:

Hartlaubholz für Endverbraucher: 75,00 € netto (80,25 € brutto)

Hartlaubholz für Händler: 90,00 € netto (96,30 € brutto)

Weichlaubholz und Nadelbrennholz: 51,40 € netto (55,00 € brutto)

Der Verkauf an auswärtige Abnehmer erfolgt nur bei Restmengen, nachdem der Bedarf der einheimischen Bevölkerung gedeckt ist. Insgesamt umfasst der Holzeinschlag in der Saison 2024/2025 etwa 1.300 Festmeter.

TOP 4: Übertragung der Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für den Zweckverband IGGS an die Stadt Sigmaringen

Die Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung auf dem Verbandsgebiet des IGGS wurden für die Gemeinden Bingen und Sigmaringendorf bisher nicht rechtswirksam an die Stadt Sigmaringen übertragen. Um diesen formalen Mangel zu beheben, stimmte der Gemeinderat einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Sigmaringen zu. Diese Vereinbarung regelt, dass die Stadt Sigmaringen künftig die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet übernimmt, wie es in der Satzung des Zweckverbands IGGS vorgesehen ist.

Die Vereinbarung muss von den Gemeinden Bingen und Sigmaringendorf sowie dem Landratsamt genehmigt werden. Sobald die Regelung in Kraft tritt, wird der Geltungsbereich der Wasserversorgungs- und Abwassersatzungen der beiden Gemeinden entsprechend angepasst.

TOP 5: Zukunft der Bürger-PV-Anlage auf der Sandbühlhalle

Die auf dem Dach der Sandbühlhalle im Jahr 2004 installierte Photovoltaikanlage, die von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) aus Bingener Bürgern betrieben wird, steht nach Ablauf des 20-jährigen Nutzungsvertrags zur Übernahme. Die GbR bietet der Gemeinde die Anlage für einen symbolischen Kaufpreis von 1 Euro an.

Die Photovoltaikanlage hat nach Einschätzung von Experten noch eine verbleibende Betriebszeit von mindestens 10 Jahren. In Verbindung mit der geplanten Erneuerung der Beleuchtung in der Sandbühlhalle und der Möglichkeit, ein Energiespeichersystem zu integrieren, könnte die Anlage weiterhin umweltfreundlichen Strom liefern. Der Gemeinderat stimmte dem Kauf der Anlage einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung, ein nachhaltiges Energiekonzept für die künftige Nutzung zu entwickeln.

TOP 6: Genehmigung von Spenden

Der Gemeinderat genehmigte eine Spende in Höhe von 200 Euro vom Dekanat Sigmaringen-Meßkirch zugunsten der Grundschule Bingen. Die Spende soll das Nachhaltigkeitsprojekt der Schule unterstützen.

TOP 7: Bekanntgaben

  • Starkregenrisikomanagement: Die Gemeinde Hettingen ist nach vorübergehendem Ausstieg wieder Teil des gemeinsamen Starkregenrisikomanagements.
  • Ortsmitte Bingen: Für den Busplatz wird eine zusätzliche Ablaufrinne installiert, die Kosten belaufen sich auf ca. 5.284,61 Euro (brutto). Eine Neugestaltung der Beete vor den Garagentoren der Vereine war erforderlich, verursacht aber keine zusätzlichen Kosten.
  • Windpark: Die Flächen 1 bis 6 des Windparks sind fertiggestellt, bei den Flächen 7 und 8 müssen noch die Kranstellflächen vorbereitet werden. Die Fundamentierungsarbeiten sollen bis spätestens Februar 2025 abgeschlossen sein.
  • Friedhof Bingen: Die WC-Anlagen in der Leichenhalle wurden renoviert.
  • Konzessionsvertrag: Der neue Konzessionsvertrag mit der Netze BW wurde von der Gemeinde Bingen unterzeichnet.

Die nächste Gemeinderatssitzung ist für den 04.11.2024 geplant.

Windpark Bingen – Flächenrodung hat begonnen

Die ersten Arbeiten für den Windpark Bingen haben begonnen. So werden derzeit die Bäume gerodet, um die Flächen für das eigentliche Windrad, die Montageflächen und die Zufahrten herzustellen. Bei der Flächenrodung fallen für die fünf Standorte, die auf Gemeindegrund stehen werden, rund 1500 Festmeter Holz an. Sie werden im Rahmen des jährlichen Einschlags (rund 8500 Festmeter) verbucht und nicht zusätzlich geschlagen. Der Investor rechnet damit, dass die Fundamente für die Windkraftanlagen im Herbst 2024 gegossen werden.