Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 13.10.2025

EKVO-Untersuchungen und geplante Kanalsanierungen 2026 in Bingen und Hochberg
Gemäß der Eigenkontrollverordnung (EKVO) sind die Eigentümer öffentlicher Kanalisationsanlagen verpflichtet, diese regelmäßig auf ihren Zustand hin zu überprüfen. Die Überprüfung umfasst Kanäle, Schächte und Sonderbauwerke; Hausanschlüsse und die Straßenentwässerung sind davon ausgenommen. Im Regelfall erfolgt die Wiederholungsprüfung alle zehn Jahre, bei sanierten oder schadensfreien Kanälen kann der Zeitraum auf 15 Jahre verlängert werden.

Nachdem die letzte Inspektion in den Ortsteilen Hitzkofen und Hornstein im Jahr 2016 durchgeführt wurde, wurden dem Gemeinderat nun die Ergebnisse der aktuellen EKVO-Untersuchungen in Bingen und Hochberg vorgestellt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse ist vorgesehen, im Jahr 2026 die vordringlichsten Schäden im grabenlosen Verfahren zu sanieren. Die Kosten für die Maßnahme werden auf rund 301.000 Euro geschätzt.

Herr Stauß vom Ingenieurbüro Kovacic stellte in der Sitzung die geplanten Sanierungsmaßnahmen vor und stand für Rückfragen zur Verfügung.

Im Rahmen der Diskussion wurde die Frage erörtert, ob es sinnvoll wäre, in Bereichen mit alten Wasserleitungen und größeren Straßenschäden eine umfassendere Sanierung vorzusehen, anstatt die Kanalarbeiten einzeln durchzuführen. Aufgrund des kurzfristigen Handlungsbedarfs im Bereich der Kanalisation sowie des derzeit nicht absehbaren zeitlichen und finanziellen Umfangs einer solchen Gesamtmaßnahme wurde entschieden, die Sanierung wie geplant umzusetzen. Der Ansatz einer kombinierten Sanierung soll jedoch im Zusammenhang mit der Reduzierung von Wasserverlusten im Leitungsnetz weiterverfolgt werden.

Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der EKVO-Untersuchungen zur Kenntnis und stimmte der geplanten Sanierungsmaßnahme 2026 mit einem Kostenrahmen von 301.000 Euro zu.


Anpassung der Wassergebühren für die Jahre 2026 bis 2028
Der Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung mit der mehrjährigen Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung in den Jahren 2026 bis 2028. Grundlage der Beratungen waren die Nachkalkulation der Jahre 2022 bis 2024 sowie der Entwurf einer Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung.

Seit dem Jahr 2011 wurden die Wasserverbrauchsgebühren in mehreren Schritten angepasst. Nach der letzten Erhöhung zum 1. Januar 2023 liegt der aktuelle Gebührensatz bei 1,74 Euro (netto) pro Kubikmeter. Diese Anpassung erfolgte unter anderem aufgrund stark gestiegener Energiepreise infolge des Ukrainekriegs sowie zur Deckung von Verlusten aus den Jahren 2019 bis 2021.

Die Nachkalkulation der Jahre 2022 bis 2024 weist nun einen Gesamtüberschuss von 24.082 Euro aus. Nach Abzug der ausgeglichenen Fehlbeträge aus den Vorjahren verbleibt ein bereinigter Überschuss von 5.277 Euro. Damit wurde das Ziel eines kostendeckenden Betriebs erreicht.

Für den neuen Kalkulationszeitraum legte die Verwaltung erneut eine dreijährige Gebührenkalkulation vor. Eine längere Betrachtung wurde aufgrund der Unsicherheiten bei Investitionskosten verworfen.

Die voraussichtlichen Energiekosten sinken durch einen neuen Stromliefervertrag für 2026 bis 2028 deutlich – von bisher 23,15 ct/kWh auf 7,62 ct/kWh. Dadurch wird die Gebührenkalkulation um rund 16 Cent pro Kubikmeter entlastet.

Gleichzeitig steigen jedoch die Ausgaben für die Unterhaltung des Leitungsnetzes und den Austausch von Wasserzählern auf insgesamt rund 138.000 Euro. Die zunehmende Reparaturanfälligkeit des in die Jahre gekommenen Versorgungsnetzes macht zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Geplant sind unter anderem der Einbau von Geräuschloggern zur Leckortung und die Modernisierung der Prozessleittechnik.

Die Abschreibungen sinken aufgrund des Alters der Gesamtanlagen um rund 14.000 Euro, während die inneren Verrechnungen (Personal, Bauhof, EDV, Fuhrpark) weitgehend stabil bleiben. Der kalkulatorische Zinssatz nach der Echt-Verzinsungs-Methode liegt bei 3,22 %.

Auf Basis dieser Entwicklungen und der Annahmen zum künftig leicht rückläufigen Wasserverbrauch ergibt sich ein Kostenniveau, das eine Absenkung des Wasserzinses auf 1,59 Euro pro Kubikmeter ermöglicht.

Der Gemeinderat beschloss, den Überschuss aus den Jahren 2022 bis 2024 in Höhe von 5.277 Euro in die neue Kalkulation einzubeziehen und die Wasserverbrauchsgebühr ab dem 1. Januar 2026 auf 1,59 Euro pro Kubikmeter zuzüglich Umsatzsteuer abzusenken. Die Wasserversorgungssatzung wird entsprechend angepasst.

 

Notauslass zur Entlastung der Kanalisation in der Altrathausstraße
In der Altrathausstraße kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu Überstauereignissen in der Kanalisation, insbesondere im Bereich des Schachtes ZS181 vor der Hausnummer 2. Aufgrund der topographischen Lage fließt das überstauende Wasser in Richtung des Grundstücks Altrathausstraße 2, wodurch wiederholt Überschwemmungen auftraten.

Während das betroffene Grundstück früher unbebaut war und überschüssiges Wasser abfließen konnte, entstand mit der späteren Bebauung Handlungsbedarf zur technischen Entlastung. Um die Situation zu verbessern, wurde ein Notauslass in die Lauchert auf der gegenüberliegenden Seite der Bahnhofstraße geplant. Die hierfür notwendige wasserrechtliche Genehmigung liegt seit dem 2. Juni 2025 vor und gilt bis zum 31. Dezember 2029.

Die Ursache der Überstauproblematik liegt im hohen Rückstauniveau des südlich gelegenen Staukanals, das zur Sicherstellung der erforderlichen Mischwassermenge notwendig ist. Eine Absenkung dieses Niveaus wäre nur durch aufwändige bauliche Maßnahmen möglich, deren langfristige Zweckmäßigkeit derzeit unklar ist. Daher wurde die Genehmigung des Notauslasses befristet, bis der Abwasserzweckverband eine dauerhafte Lösung erarbeitet hat.

Für die Maßnahme war im Haushalt ursprünglich ein Ansatz von 40.000 Euro vorgesehen. Nach neuen Berechnungen und unter Berücksichtigung von Preissteigerungen sowie zusätzlicher baulicher Empfehlungen, unter anderem durch einen Statiker, beläuft sich die aktuelle Kostenschätzung auf rund 63.000 Euro. Empfohlen wird unter anderem ein erschütterungsarmer Kanalbau zur Schonung der bestehenden Stützmauer, eine mögliche Stabilisierung mit Spritzbeton sowie die Abdichtung von Fugen zur Vermeidung von Frosteinwirkungen.

Der Gemeinderat stimmte zu, die Ausschreibung der Maßnahme auf Grundlage der neuen Kostenschätzung durchzuführen. Über die Vergabe der Arbeiten soll in einer der nächsten Sitzungen entschieden werden.


Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) in der Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung Bingen steht vor der Aufgabe, ihre internen Arbeitsabläufe zunehmend digital, effizient und rechtssicher zu gestalten. Die bisherige papierbasierte und dezentrale Dokumentenablage erfüllt die heutigen Anforderungen an Datenschutz, Nachvollziehbarkeit und Fristenkontrolle nicht mehr. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, soll ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) eingeführt werden.

Das DMS bildet die Grundlage für eine moderne und zukunftsfähige Verwaltung. Es ermöglicht die digitale Aktenführung, optimiert Arbeitsprozesse, reduziert Papierverbrauch und gewährleistet die revisionssichere Archivierung von Unterlagen. Zudem stellt es sicher, dass die Verwaltung den Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gerecht wird, das eine vollständige digitale Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen vorsieht.

Ein weiterer zentraler Aspekt ist der Umgang mit elektronischen Rechnungen. Durch gesetzliche Vorgaben werden Unternehmen künftig verpflichtet, E-Rechnungen zu verwenden. Kommunen müssen diese bereits heute annehmen und verarbeiten können. Ein DMS erlaubt die automatisierte Weiterverarbeitung solcher Rechnungen und vermeidet Medienbrüche.

Nach einer internen Vorstellung der beiden in der Region verbreiteten Systeme „regisafe“ und „enaio“ entschied sich die Verwaltung für das Produkt „regisafe“, das insbesondere durch Bedienerfreundlichkeit, Schnittstellenkompatibilität und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugte. Das System ist bei zahlreichen Kommunen im Landkreis Sigmaringen bereits im Einsatz und hat sich dort bewährt.

Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung und Einführung der Dokumentenmanagementsoftware „regisafe“ zum Angebotspreis von 27.488,05 Euro inklusive Schulung, Installation und Einrichtung zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, der regisafe GmbH den entsprechenden Auftrag zu erteilen.


Genehmigung von Spenden
Der Gemeinderat genehmigte eine Einzelspende in Höhe von 198,25 Euro zur Verwendung in der Schulverpflegung.


Baugesuche
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen für ein Baugesuch in der Altrathausstraße zum Ausbau zweier Balkone.


Bekanntgaben

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben informierte die Verwaltung über aktuelle finanzpolitische Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene, die auch Auswirkungen auf die kommunale Haushaltsplanung haben werden.

Stabilisierung der Finanzausgleichsmasse (FAG):
Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 stellt das Land Baden-Württemberg zusätzliche Mittel in Höhe von 550 Millionen Euro zur einmaligen Stabilisierung der Finanzausgleichsmasse bereit.

Sonderinvestitionsmittel des Bundes (LuKIF-Mittel):
Zwei Drittel der Sonderinvestitionsmittel des Bundes werden pauschal an die Kommunen weitergeleitet. Dies entspricht einer jährlichen Gesamtsumme von 729 Millionen Euro über die kommenden zwölf Jahre. Die Verteilung erfolgt nach dem Aufteilungsmechanismus des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) sowie innerhalb der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

Ganztagesbetreuung an Grundschulen:
Ab dem Jahr 2030 beteiligt sich das Land mit einer Betriebskostenmitfinanzierung von 68 Prozent an der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung. Für die Jahre 2026 bis 2029 wurden aufwachsende Pauschalbeträge vereinbart, die schrittweise zu dieser 68-Prozent-Finanzierungsquote hinführen sollen, sobald alle Jahrgangsstufen vollständig vom Rechtsanspruch umfasst sind.

 

NEU! Elektronische Wohnsitzanmeldung

Sie sind gerade umgezogen? Einfach online ummelden!

Wer umzieht, muss innerhalb von 14 Tagen seine neue Adresse bekanntgeben.

Das geht nun ganz einfach über den Onlinedienst www.wohnsitzanmeldung.de

Was benötige ich dafür?

  • Smartphone mit kostenloser AusweisApp
  • gültiger Personalausweis oder eID-Karte mit Onlinefunktion und PIN
  • Nutzerkonto im Serviceportal Baden-Württemberg
  • eventuell Einzugsbestätigung des Wohnungsgebenden

Digitale Passbilder direkt im Bürgerbüro anfertigen

Zum 1. Mai 2025 wurde bundesweit das sogenannte PointID-System eingeführt. Anfangs gab es einige technische Hürden, diese sind nun glücklicherweise behoben.

Mit dem neuen Fotogerät können wir ihr digitales Lichtbild für die Beantragung von Ausweisen und Pässen direkt vor Ort aufnehmen (Kosten: 6 Euro).

Falls Sie lieber eine andere Möglichkeit nutzen möchten, können digitale Passbilder auch in Fotofachgeschäften oder in Drogeriemärkten angefertigt werden. Sie erhalten dann einen QR-Code, den wir über eine Cloud einlesen.

Brennholzverkauf

Ab sofort bis zum 14.11.2025 nimmt die Gemeinde wieder Bestellungen für Brennholz an.

Um die Zertifizierungsvorgaben von PEFC einhalten zu können, ist nur noch die schriftliche Bestellung möglich. Das Bestellformular erhalten Sie in gedruckter Form im Rathaus oder am Ende dieses Textes als Pdf-Download.

Ohne unterschriebenes Bestellformular kann kein Brennholz verkauft werden.

Die diesjährigen Preise für Brennholz lang:
Hartlaubholz (Buche, Ahorn, Esche, Eiche):
– für Einheimische 75,-€/fm zzgl. 7% MwSt.
– für Auswärtige 90,-€/fm zzgl. 7% MwSt.
Nadelholz und Weichlaubholz (Weide, Pappel, Birke – sofern verfügbar): 55,-€/fm incl. MwSt.

Zur Einschätzung Ihres Brennholzbedarfs und der unterschiedlichen gebräuchlichen Mengeneinheiten:
1 Festmeter (fm) ergibt
– ca. 1,4 Raummeter oder Ster (rm) gestapelt
– ca. 2 bis 2,3 Schütt-Raummeter (srm) geschüttet

Die Wärmemenge von 1 fm Fichte entspricht der von 0,75 fm Hartlaubholz.
Die Wärmemenge von 1 fm Hartlaubholz entspricht der von 300l Heizöl

Bitte beachten: Die Bestellfrist endet am 14. November 2025. Nur bis zu diesem Termin eingegangene Bestellungen können berücksichtigt und zu den festgelegten Preisen abgegeben werden. Später eingehende Anfragen werden nicht mehr angenommen, sondern ausschließlich über das Onlineportal holzfinder.de zum jeweils aktuellen Marktpreis abgewickelt.

Wir bitten alle Käuferinnen und Käufer, die Frist unbedingt einzuhalten.

Brennholz Bestellformular

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 08.09.2025

Waldbegang
Zu Beginn der Sitzung fand ein Waldbegang mit Vertreterinnen und Vertretern des Forstamtes Sigmaringen statt. Frau Spiegelhalter, Herr Kuß und Frau Winterhalter vom Fachbereich Forst sowie Revierförster Letsch gaben dabei Einblicke in die aktuelle Situation und Entwicklung des Gemeindewaldes. Thematisiert wurden die forstliche Planung und ihre Umsetzung im Hinblick auf den Fichtenbestand, die Auswirkungen des Klimawandels auf die einzelnen Baumarten, die Rolle der Waldarbeiter bei der Steuerung des Mischwuchses sowie die Hintergründe zu aktuellen Hieben und Pflanzungen.

Im Mittelpunkt stand die Frage, wie der Wald künftig widerstandsfähig gestaltet werden kann. Da gerade die Fichte zunehmend unter den veränderten Klimabedingungen leidet, ist es notwendig, die Vielfalt der Baumarten zu erhöhen und die Naturverjüngung zu fördern. Ein widerstandsfähiger Wald bedeutet nicht nur, dass er Stürmen, Trockenheit oder Schädlingen besser standhalten kann, sondern auch, dass er seine ökologischen und wirtschaftlichen Funktionen zuverlässig erfüllt. Ziel ist ein stabiles, sich selbst regenerierendes Ökosystem, das auch kommende Generationen mit Holz, sauberem Wasser, Schutz und Erholung versorgt.

Vielen Dank für den aufschlussreichen Vortrag und einen besonderen Dank an unsere Forstwirte, die täglich für die Erreichung der gesteckten Ziele eintreten.

Waldhaushalt 2026 und Vollzug 2024
Forstbetriebsleiterin Juliane Spiegelhalter und Revierförster Günther Letsch stellten den Gemeinderäten die Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 2024 sowie die Planungen für das Jahr 2026 vor. Im Jahr 2024 konnten die planmäßigen 8.280 Festmeter Holz eingeschlagen werden, wovon 2.463 Festmeter auf zufällige Nutzungen wie Sturm- oder Käferschäden entfielen. Der Vollzug ergab Einnahmen von 747.421 Euro bei Ausgaben von 594.322 Euro, sodass ein positives Ergebnis von 153.099 Euro erreicht wurde.

Für das Jahr 2026 ist ein Einschlag von 8.615 Festmetern vorgesehen. Das Holzpreisniveau liegt derzeit bei rund 110 Euro pro Festmeter Fichte, was weiterhin eine stabile Grundlage für die Bewirtschaftung darstellt. Die geplanten Einnahmen belaufen sich auf 1.116.700 Euro, wovon 400.000 Euro aus dem Windpark stammen. Die Ausgaben sind mit 575.750 Euro angesetzt. Bereinigt um die Windpark-Erlöse ergibt sich im wirtschaftlichen Teil ein erwartetes Ergebnis von 140.950 Euro.

Erfreulich ist der geringe Anteil zufälliger Nutzungen im Jahr 2025 mit bisher nur 143 Festmetern, was auf eine stabile Waldsituation hinweist. Im Rat wurde außerdem die Ersatzbeschaffung des Waldfahrzeugs diskutiert. Für diesen Zweck sind 55.000 Euro im investiven Bereich eingeplant. Da derzeit Reparaturen anstehen, wurde erwogen, die Anschaffung bereits 2025 vorzuziehen. Eine Entscheidung soll jedoch erst nach Vorlage der Kostenvoranschläge getroffen werden.

Der Gemeinderat stimmte dem Haushaltsplan für 2026 sowie dem Vollzug des Jahres 2024 einstimmig zu.

Festsetzung des Brennholzpreises
Der Gemeinderat befasste sich mit der Festlegung der Brennholzpreise für die Saison 2025/2026. Der bisherige Preis von 75 Euro netto (80,25 Euro brutto) für einheimische Abnehmer und 90 Euro netto (96,30 Euro brutto) für Händler wurde beibehalten. Weichlaubholz und Nadelbrennholz werden mit 51,40 Euro netto (55 Euro brutto) angesetzt.

Neu ist die klare Regelung zur Bestellung: Der vergünstigte Preis für Endverbraucher gilt ausschließlich für fristgerecht eingereichte Bestellungen. Später gemeldeter Bedarf sowie nicht abgenommenes Holz werden künftig nicht mehr individuell vergeben, sondern über das Portal holzfinder.de vermarktet. Dort erfolgt der Verkauf zu marktüblichen Preisen, die sich nach Holzart, Qualität und Erreichbarkeit richten und für jedes Los transparent einsehbar sind.

Der Einschlag für die kommende Saison ist mit 1.670 Festmetern geplant und liegt damit über dem Vorjahreswert von 1.300 Festmetern. Der Verkauf an auswärtige Endverbraucher erfolgt nur, sofern nach Deckung des örtlichen Bedarfs Restmengen verfügbar sind.

Anpassung der Ehrenordnung
Der Gemeinderat hatte im Juni die Einführung einer Ehrenordnung beschlossen, die erstmals bei einer Veranstaltung im Oktober zur Anwendung kommen soll. Nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Vorschlägen wurden nun offene Auslegungsfragen besprochen.

Klargestellt wurde, dass die in der Ehrenordnung vorgesehenen Zeiträume – etwa eine Amtsdauer von mehr als zehn oder fünfzehn Jahren – auch dann berücksichtigt werden, wenn das Amt im Jahr 2023 und darüber hinaus noch ausgeübt wird. Damit können auch langjährige, aktuell noch aktive Amtsträger in Vereinen, Feuerwehr oder Gemeinderat geehrt werden. Eine rückwirkende Ehrung bereits (aus dem Amt) ausgeschiedener Mitglieder vor 2023 bleibt ausgeschlossen.

Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat eine redaktionelle Anpassung der Voraussetzungen für Ehrungen. Künftig können auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sowie Personen mit sportlichen oder musikalischen Leistungen ausgezeichnet werden, selbst wenn ihr Wohnsitz nicht in Bingen liegt. Zudem wurde die Regelung für Ehrungen in der Feuerwehr konkretisiert: Die Dienstzeit wird nach der Verwaltungsvorschrift Feuerwehr-Ehrenzeichen berechnet, beginnend mit dem Eintritt in die Jugendfeuerwehr ab dem 14. Lebensjahr. Anrechenbar sind dabei ausschließlich die Zeiten in der Freiwilligen Feuerwehr Bingen.

Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen Änderungen der Ehrenordnung einstimmig zu.

Antrag der Deutschen Post AG – Umstellung auf Poststation
Die Deutsche Post AG hat bei der Bundesnetzagentur beantragt, die bisherige Universaldienstfiliale in der Lauchertstraße 14 dauerhaft durch eine automatisierte Poststation zu ersetzen. Hintergrund ist die Einschätzung der Post, dass der Eigenbetrieb einer Filiale mit jährlichen Kosten von rund 47.500 Euro wirtschaftlich nicht tragfähig sei und sich bislang auch kein Einzelhändler in Bingen zur Übernahme einer Partnerfiliale gefunden hat.

Der Gemeinderat beriet die Auswirkungen dieser Änderung. Während die Filiale in der Lauchertstraße eine persönliche Beratung und die Abwicklung komplexerer Postgeschäfte ermöglicht, bietet die seit September 2023 bestehende Poststation in der Kleingasse rund um die Uhr Zugang zu Basisdiensten wie Brief- und Paketsendungen. Diese wird derzeit von etwa 18 Kundinnen und Kunden täglich genutzt, deckt jedoch nicht das gesamte Spektrum der Postdienstleistungen ab. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen, insbesondere ältere Menschen, bedeutet der Wegfall der bedienten Filiale eine Einschränkung. Die nächstgelegenen Filialen mit persönlichem Service befinden sich in Sigmaringen.

Nach Abwägung der möglichen Handlungsoptionen entschied sich der Gemeinderat zu folgender Stellungnahme: Die Gemeinde bewertet die Schließung der bedienten Filiale kritisch und bittet die Bundesnetzagentur, die Entscheidung auszusetzen. Ziel ist es, in einem letzten Anlauf nochmals gezielt nach einem möglichen Filialpartner vor Ort zu suchen.

Bekanntgaben
Zur Sandbühlhalle konnte Bürgermeister Potas den Zuwendungsbescheid für die BEG-Förderung der Hallenbeleuchtung bekanntgeben. Die Maßnahme wird mit bis zu 22.950 Euro gefördert. Die Abnahme ist für den 11. September vorgesehen. Außerdem wurde die Photovoltaikanlage der Halle auf Überschusseinspeisung umgemeldet. Parallel erarbeitet das Fachbüro ein Konzept für die weitere Nutzung.

Zum Windpark wurde informiert, dass die fünfte Anlage (WEA 1) derzeit im Aufbau ist. Die erforderlichen Rückschnitte im Wald sind abgeschlossen, die Anlieferung der Großkomponenten hat begonnen. Erste Transporte mit den Stahlsegmenten werden erwartet. Genauere Uhrzeiten lassen sich nicht vorhersagen, Zwischenstopps erfolgen in Ittenhausen. In der kommenden Woche wird der Großkran errichtet, der erste Hub ist für den 29. September vorgesehen.

Bekanntmachung zum Beschluss des Lärmaktionsplans – 4. Runde der Gemeinde Bingen

Im Rahmen der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung wurden durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) im Dezember 2023 alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr bzw. 8.200 Kfz pro Tag analysiert. Die Gemeinde Bingen ist auf Grundlage dieser Daten verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Mitwirkungsverfahren
Am 28. Januar 2025 wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans in den Gemeinderat eingebracht und die Offenlage beschlossen. Diese fand vom 31. Januar bis 7. März 2025 statt. Der Entwurf wurde sowohl im Amtsblatt als auch auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Während dieses Zeitraums konnten sich Bürgerinnen und Bürger während der Sprechzeiten der Verwaltung über den Plan informieren. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Alle eingegangenen Hinweise wurden dokumentiert und abgewogen. Positiv bewertete Anregungen flossen in die Überarbeitung des Plans ein. In der Zeit vom 12. Mai bis einschließlich 6. Juni 2025 wurde der überarbeitete Plan erneut öffentlich ausgelegt. Auch hier bestand die Möglichkeit zur Einsichtnahme. Die Träger öffentlicher Belange wurden erneut beteiligt. Auch in dieser Phase wurden die Rückmeldungen dokumentiert und abgewogen. Das Ergebnis dieser Phase ist als Anlage II dem Lärmaktionsplan beigefügt.

Beschluss
Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren wurde der Lärmaktionsplan (4. Stufe) am 23. Juni 2025 vom Gemeinderat der Gemeinde Bingen final beschlossen. Damit ist das Verfahren zur Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplans formell abgeschlossen.

Die Gemeinde Bingen bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen, die sich aktiv und konstruktiv am Verfahren beteiligt haben.

Der Lärmaktionsplan der 4. Runde kann nachfolgend eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich liegt der Plan in der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 19, 72511 Bingen während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht aus.

 

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