Anlass
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, alle fünf Jahre Lärmkarten zu erstellen und darauf basierend Lärmaktionspläne zu erarbeiten bzw. fortzuschreiben. In Deutschland erfolgt die Umsetzung dieser Vorgaben durch die §§ 47a bis 47f Bundes-Immissionsschutzgesetz unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat entsprechend alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kfz pro Jahr bzw. 8.200 Kfz pro Tag kartiert.

Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung sowie weiterführende Informationen zur Lärmaktionsplanung sind auf der Homepage der LUBW abrufbar:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/en/laerm-und-erschuetterungen

Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan
Im Rahmen der vierten Runde der Lärmaktionsplanung wurde die Gemeinde Bingen erstmals aufgefordert, die Kartierungsstrecken entlang der Landesstraße 277 zu begutachten. Das mit der Lärmaktionsplanung beauftragte Planungsbüro „Richter-Richard“ hat die Lärmkartierungsergebnisse der LUBW ausgewertet und diese in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Januar 2025 vorgestellt. Der Gemeinderat hat daraufhin die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz beschlossen.

Nach Auswertung der im ersten Beteiligungszeitraum eingegangenen Stellungnahmen wird nun eine zweite öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfs des Lärmaktionsplans durchgeführt. Der neue Auslegungszeitraum beginnt am Montag, 12. Mai 2025 und endet am Freitag, 6. Juni 2025.

Während dieses Zeitraums haben Bürgerinnen und Bürger und Träger öffentlicher Belange erneut die Möglichkeit, sich über den aktuellen Planungsstand zu informieren und Stellungnahmen einzureichen. Die Unterlagen sind nachfolgend abrufbar sowie im Rathaus der Gemeinde Bingen, Hauptstraße 19, 72511 Bingen, im 1. Obergeschoss (Sekretariat) zu den üblichen Öffnungszeiten einsehbar.

Stellungnahmen können schriftlich (per E-Mail an: gemeinde@bingen-hohenzollern.de) oder postalisch abgegeben werden. Zudem besteht die Möglichkeit zur mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift im Sekretariat (Telefon: 07571-74070).

Die unter Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange erarbeitete Fassung des Lärmaktionsplans wird anschließend in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats beraten, beschlossen und veröffentlicht.

Tabelle Öffentlichkeit Bingen LAP 4-1
Bingen LAP 4 25_04_29