Lärmaktionsplanung
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 28. April 2025 stand erneut der Lärmaktionsplan (LAP) der Gemeinde Bingen im Mittelpunkt. Aufbauend auf der Sitzung vom 28. Januar, in der der erste Entwurf des LAP vorgestellt wurde, ging es nun um die Auswertung der Rückmeldungen aus der öffentlichen Auslegung sowie um das weitere Vorgehen im Verfahren.

Die im Rahmen der ersten Beteiligungsrunde eingegangenen Stellungnahmen – insbesondere seitens des Landratsamts Sigmaringen – fielen kritisch aus. So wurde unter anderem eine fehlende fachliche Einzelfallprüfung durch die Gemeinde bemängelt sowie Zweifel an der Umsetzbarkeit einzelner verkehrsrechtlicher Maßnahmen geäußert.

Vor diesem Hintergrund wurden dem Gremium zwei mögliche Vorgehensweisen zur weiteren Ausarbeitung des Lärmaktionsplans vorgestellt: Einerseits die Durchführung einer vertieften fachlichen Prüfung durch die Gemeinde selbst (Variante a), andererseits die Weiterverfolgung des bisherigen Ansatzes als allgemeines Rahmenkonzept ohne eigene Ermessensprüfung (Variante b).

Nach einer Diskussion entschied sich der Gemeinderat einstimmig für Variante b, also die Fortführung des LAP als Rahmenkonzept. Damit bleibt es bei der bisherigen Vorgehensweise: Die Gemeinde benennt mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung, ohne diese im Einzelnen fachlich zu bewerten. Die Prüfung, Abwägung und gegebenenfalls Umsetzung obliegt den jeweils zuständigen Behörden – insbesondere der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts.

Durch diese Entscheidung wird auf die zusätzlichen Kosten und den erheblichen Aufwand verzichtet, die mit der eigenständigen Beauftragung eines Akustikbüros verbunden wären. Zugleich behält sich die Gemeinde vor, gezielte Maßnahmen bei der unteren Verkehrsbehörde im Einzelfall zu beantragen.

 

Besetzungsvorschlag für den gemeinsamen Gutachterausschuss
Des Weiteren hat der Gemeinderat die für Bingen zuständigen Mitglieder des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Sigmaringen vorgeschlagen. Die Neubesetzung war erforderlich, da die Amtszeit der bisherigen Mitglieder zum 30. Juni 2025 endet.

Für die neue Amtsperiode vom 01. Juli 2025 bis 30. September 2029 entsendet die Gemeinde Bingen – entsprechend ihrer Einwohnerzahl – drei Vertreterinnen bzw. Vertreter in den Ausschuss. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung und bestätigte die Wiederwahl von:

  • Frau Andrea Wassmer
  • Herrn Anton Engel
  • Herrn Ottmar Pfister

Alle drei verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Grundstückswertermittlung und waren bereits in der bisherigen Amtsperiode tätig. Der Gemeinsame Gutachterausschuss erstellt unter anderem Bodenrichtwerte und Verkehrswertgutachten und ist wichtiger Bestandteil der interkommunalen Zusammenarbeit im Landkreis Sigmaringen.

 

Flurneuordnung – Anfrage auf Flächentausch
Dem Gremium lag ein Vorschlag vor, der im Zusammenhang mit einem Nutzungskonflikt im Bereich des Flurstücks Nr. 3843 im Gewann „Obersee“ stand. Die Initiative zur Prüfung eines möglichen Flächentauschs ging dabei nicht von einem betroffenen Bürger aus, sondern wurde durch die zuständige Flurbereinigungsbehörde im Rahmen ihrer Verfahrensbegleitung angestoßen. Ziel war es, eine einvernehmliche Lösung für bestehende Probleme bei der Zuweisung sowie der erschwerten Erreichbarkeit eines benachbarten Waldgrundstücks zu finden.

Im Zuge der Überlegungen hatte die Behörde signalisiert, dass bei grundsätzlicher Offenheit der Gemeinde eine Abstimmung mit allen Beteiligten möglich sei. Konkret wäre ein Tausch zwischen gemeindlichen Flächen im Bereich „Alte Steig“ und dem Flurstück Nr. 3843 denkbar gewesen. Damit hätte sowohl der betroffene Eigentümer als auch die Gemeinde eine optimierte Flächenstruktur erreichen können.

Nach Abwägung aller Argumente entschied sich der Gemeinderat dafür, keine weiteren Schritte in Richtung eines Flächentauschs zu unternehmen.

Auslaufen der Stromlieferverträge
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. April 2025 über den bevorstehenden Ablauf des aktuellen Stromliefervertrags zum 31.12.2025 beraten. Aktuell erfolgt die Stromversorgung durch die Erdgas Südwest GmbH zu einem Energiepreis von 23,1501 Cent/kWh (netto). Dieser Vertrag war im Mai 2022 vor dem Hintergrund der stark volatilen Energiemärkte infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine geschlossen worden. Angesichts damals drohender Strompreise von bis zu 70 Cent/kWh konnte für die Gemeinde Bingen ein vergleichsweise günstiger Tarif gesichert werden.

Für die Zeit ab dem 01.01.2026 steht nun der Abschluss eines neuen Stromliefervertrags an. Die Verwaltung hat bereits erste Richtpreisangebote eingeholt. Demnach liegen die aktuellen Preisindikationen bei 8,4 Cent/kWh für eine Laufzeit von 36 Monaten und 9,3 Cent/kWh für 12 Monate – jeweils zuzüglich eines monatlichen Grundpreises. Die Gemeinde verbraucht derzeit rund 380.000 kWh Strom pro Jahr, was Energiekosten von etwa 38.000 bis 40.000 Euro netto bedeutet, zuzüglich gesetzlicher Umlagen und Steuern.

Da die Richtpreise am Strommarkt in der Regel nur wenige Stunden bindend sind, wird ein schnelles Handeln bei der Zuschlagserteilung erforderlich sein. Der Gemeinderat beauftragte daher die Verwaltung, Angebote mehrerer Anbieter zu einem Stichtag einzuholen und anschließend innerhalb der Bindefrist das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen. Bevorzugt wird eine dreijährige Vertragslaufzeit zur Sicherstellung von Planungssicherheit für die kommenden Haushaltsjahre.

Baugesuche
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zur Modernisierung eines bestehenden Einfamilienhauses in der Syrlinstraße 1.