TOP 1: Bürgschaft für den Breitbandausbau
Der Gemeinderat beschäftigte sich mit der Finanzierung des Breitbandausbaus im Gemeindegebiet. Das Projekt ist Teil eines kreisweiten Vorhabens mit insgesamt 34 Einzelprojekten, die überwiegend durch Fördermittel von Bund und Land finanziert werden.
Da ein Teil der Fördermittel – insbesondere die letzten 10 % – erst nach Abschluss der Bauarbeiten ausbezahlt wird, ist für die Bauphase eine Vor- und Zwischenfinanzierung notwendig. Hierfür nimmt die Breitbandgesellschaft (BLS) Kredite auf. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Kommune eine Bürgschaft übernimmt. Für Bingen bedeutet dies eine Kreditlinie von bis zu 901.000 Euro, die durch eine Bürgschaft von maximal 721.000 Euro abgesichert wird.
Die Diskussion im Gemeinderat war angeregt und kritisch. Mehrere Gemeinderäte hinterfragten, ob das Vorgehen am Ende des Tages tatsächlich gangbar ist. Insbesondere wurden Bedenken hinsichtlich der Bürgschaft geäußert, da im Falle eines Ausfalls finanzielle Risiken für die Gemeinde entstehen könnten. Holger Jerg, Geschäftsführer der BLS, war in der Sitzung anwesend und stellte die Situation ausführlich dar. Er betonte, dass das Projekt in Bingen bereits weit fortgeschritten sei und das Risiko daher als überschaubar eingeschätzt werde. Zudem stellte er klar, dass sich die Bürgschaft nicht auf die BLS insgesamt bezieht, sondern ausschließlich auf das eigens für das Binger Projekt eingerichtete Girokonto mit zugehöriger Kontokorrentkreditlinie. Weiter wurde erläutert, dass die BLS selbst über keine eigenen Projektmittel verfügt und daher zwingend auf eine Zwischenfinanzierung durch Kredite angewiesen ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Beratung war die sogenannte beihilferechtliche Bewertung der Bürgschaft. Grundsätzlich kann eine Bürgschaft einer Kommune zugunsten eines Unternehmens als staatliche Beihilfe gelten, da sie dem Unternehmen bessere Finanzierungskonditionen verschaffen kann.
Um dies zu vermeiden, wurden die Verträge so ausgestaltet, dass die Bürgschaft den Vorgaben der Europäischen Union entspricht. Dazu gehört insbesondere:
- die Begrenzung der Bürgschaft auf maximal 80 % der Kreditsumme,
- die klare Bindung an ein konkretes Darlehen,
- sowie die Zahlung eines marktüblichen Bürgschaftsentgelts (Avalprovision) durch die BLS an die Gemeinde.
Eine rechtliche Prüfung bestätigt, dass unter diesen Voraussetzungen keine unzulässige Beihilfe vorliegt. Auch die Kommunalaufsicht stimmte diesem Vorgehen vorbehaltlich der individuellen Haushaltsprüfung der Gemeinden zu.
Im Zuge der Beratung wurde deutlich, dass die vorliegende Finanzierungslösung die einzige ist, die von Banken angeboten wird. Als alternative Möglichkeit hätte die Gemeinde die gesamte Zwischenfinanzierung – im Spitzenfall bis zu 901.000 Euro – selbst über den kommunalen Haushalt abwickeln müssen. Diese Option wurde im Gremium nicht als praktikabel angesehen.
Nach intensiver Abwägung stimmte der Gemeinderat dem vorgeschlagenen Vorgehen zu. Der Abschluss der Verträge sowie die Übernahme der Bürgschaft wurden beschlossen.
TOP 2: Zustimmung zu Finanzierungsverträgen der Breitbandgesellschaft
Im zweiten Tagesordnungspunkt legte der Gemeinderat fest, wie die Gemeinde Bingen in der Gesellschafterversammlung der Breitbandgesellschaft (BLS) abstimmen soll.
Dort wird über die zentrale Finanzierung des gesamten Breitbandausbaus mit insgesamt 34 Projekten entschieden. Konkret geht es um mehrere miteinander verknüpfte Verträge:
- Kontokorrentkreditverträge: Für jedes einzelne Ausbauprojekt wird ein eigener Kreditvertrag abgeschlossen, über den die Vor- und Zwischenfinanzierung der Bauphase sichergestellt wird.
- Bürgschafts- und Avalverträge: Parallel dazu werden für jede Finanzierung Bürgschaften der beteiligten Gemeinden sowie entsprechende Vereinbarungen über ein Bürgschaftsentgelt abgeschlossen.
- Rahmenkreditvertrag für die Langfristfinanzierung: Nach der Bauphase werden die kurzfristigen Kredite in langfristige Darlehen überführt. Hierfür wird ein übergreifender Kreditvertrag mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren abgeschlossen.
Der Gemeinderat hatte somit darüber zu entscheiden, ob die Gemeinde diesen umfassenden Finanzierungsstrukturen zustimmt und ihren Vertreter entsprechend bevollmächtigt.
Hintergrund ist, dass die Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung nicht einzeln für jedes Projekt getroffen werden, sondern gebündelt für das gesamte Ausbauprogramm. Aufgrund der hohen finanziellen Bedeutung ist daher die vorherige Festlegung durch den Gemeinderat erforderlich.
Der Gemeinderat ermächtigte den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung den vorgesehenen Beschlüssen zuzustimmen. Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde angenommen.
TOP 3: Anpassung der Kindergartenbeiträge
Der Gemeinderat hat sich mit der Überprüfung und Anpassung der Kindergartenbeiträge beschäftigt. Hintergrund ist, dass die Beiträge regelmäßig an die allgemeine Kostenentwicklung sowie an die Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände angepasst werden sollen.
Bereits in den vergangenen Jahren wurde das Beitragssystem grundlegend neu strukturiert. Grundlage ist ein einheitlicher Regelbeitrag, von dem aus je nach Betreuungsform (z. B. Ganztag, Halbtag oder U3-Betreuung) Zu- und Abschläge berechnet werden.
In der Beratung wurde transparent dargestellt, wie die Kinderbetreuung aktuell finanziert ist: Der Zuschussbedarf der gemeindlichen Kindergärten liegt derzeit bei rund 860.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig decken die Elternbeiträge aktuell lediglich etwa 10 % der laufenden Kosten.
Zum Vergleich: Die kommunalen Spitzenverbände empfehlen einen Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge von etwa 20 %. Damit liegt die Gemeinde Bingen aktuell nur bei rund der Hälfte dieses Orientierungswertes. Auch bei den konkreten Beitragssätzen zeigt sich ein deutlicher Abstand: Der derzeitige Regelbeitrag für ein Kind aus einer 1-Kind-Familie liegt in Bingen bei 131 Euro pro Monat und damit rund 35 Euro bzw. über 20 % unter den empfohlenen Sätzen.
Dieser Abstand wurde im Gremium als ein wesentlicher Grund dafür genannt, dass die Beiträge angepasst werden müssen. Im interkommunalen Vergleich ist Bingen damit nach wie vor eine der familienfreundlichsten Einrichtung mit Blick auf den Beitrag.
Neben dem bestehenden Abstand zu den Empfehlungssätzen tragen vor allem steigende Kosten zur notwendigen Anpassung bei. Dazu gehören insbesondere:
- allgemeine Preissteigerungen,
- steigende Sachkosten,
- sowie die jüngsten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst, die zu höheren Personalkosten führen.
Hinzu kommt das sehr umfangreiche Betreuungsangebot in der Gemeinde. In Bingen werden flexible Betreuungszeiten von bis zu 47,5 Stunden pro Woche angeboten. Dieses qualitativ hochwertige und flexible Angebot verursacht entsprechend hohe Kosten und kann nicht allein durch allgemeine Haushaltsmittel getragen werden.
Der Gemeinderat war sich in der Sache weitgehend einig, dass eine Erhöhung der Beiträge unumgänglich ist. Gleichzeitig wurde deutlich, dass diese Entscheidung niemand leichtfertig trifft. Die Belastung für Familien wurde durchaus gesehen und angesprochen.
Die vorliegenden Zahlen zeigten jedoch klar, dass ohne eine Anpassung die finanzielle Schieflage weiter zunehmen würde. Vor diesem Hintergrund überwog die Einschätzung, dass die vorgeschlagene Erhöhung notwendig und sachlich begründet ist.
Der Gemeinderat beschloss:
- eine Erhöhung der Kindergartenbeiträge zum 01.09.2026 um 7,5 % (Regelbeitrag von 131 Euro auf 141 Euro),
- sowie eine weitere Anpassung zum 01.09.2027 entsprechend der Kostenentwicklung von rund 4,0 %.
Zudem wurde der Abschlag für die Halbtagesbetreuung von bisher 30 % auf 25 % angepasst, um auch hier den Empfehlungen der Spitzenverbände zu folgen.
TOP 4: Anpassung der Elternbeiträge für die Grundschulbetreuung
Der Gemeinderat hat sich mit der Überprüfung und Anpassung der Elternbeiträge für die Schulbetreuung an der Grundschule Bingen befasst. Die Gemeinde bietet hier bereits seit vielen Jahren ein breites Betreuungsangebot an – von der „Verlässlichen Grundschule“ über die Nachmittagsbetreuung bis hin zur Ganztagesbetreuung. Die bisher gültigen Beitragssätze stammen noch aus dem Jahr 2019 und wurden seitdem nicht mehr angepasst.
Auf Grundlage der aktuellen Kalkulation wurde dem Gremium aufgezeigt, wie sich die Kosten der Schulbetreuung entwickeln: Für das kommende Schuljahr wird ein Gesamtaufwand von rund 69.700 Euro erwartet. Dem stehen Einnahmen aus Zuschüssen von rund 24.140 Euro gegenüber. Daraus ergibt sich ein ungedeckter Aufwand von über 45.000 Euro, der durch Elternbeiträge zu tragen wäre. Zuletzt lag der Abmangel in diesem Bereich bei gut 8.000 Euro.
Vor diesem Hintergrund wurden die Elternbeiträge an die gestiegenen Kosten angepasst. Künftig gelten folgende monatliche Beiträge:
- Verlässliche Grundschule: 40 Euro (bisher 35 Euro)
- Nachmittagsbetreuung: 75 Euro (bisher 65 Euro)
- Ganztagesbetreuung: 115 Euro (bisher 100 Euro)
Ein wesentlicher Punkt in der Diskussion war der ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise eingeführte Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder. Dieser beginnt zunächst mit der ersten Klassenstufe und sieht eine Betreuung von bis zu 8 Stunden täglich vor. Allerdings bestehen aktuell noch Unsicherheiten darüber, in welcher Höhe Bund und Land die Kommunen dabei finanziell unterstützen werden. In ersten Informationen ist von möglichen Förderbeträgen je Betreuungsstunde die Rede, konkrete und verlässliche Regelungen stehen jedoch noch aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat entschieden, die Beiträge zunächst nur für das kommende Schuljahr anzupassen. Sobald Klarheit über die Förderung besteht, soll die Situation erneut überprüft werden.
Ein weiterer Punkt ist die Organisation der Ferienbetreuung. Auch hier ergeben sich Veränderungen im Zuge des kommenden Rechtsanspruchs.
Künftig wird die Ferienbetreuung interkommunal gemeinsam mit den Nachbargemeinden Scheer und Sigmaringendorf organisiert. Die Betreuung erfolgt wochenweise und wechselnd in den beteiligten Gemeinden.
Für die Eltern bedeutet dies:
- Buchung erfolgt jeweils für ganze Wochen,
- Anmeldung und Abrechnung erfolgt über die jeweils durchführende Gemeinde,
- ein Fahrdienst wird nicht angeboten.
Für die Ferienbetreuung wurden einheitliche Beiträge festgelegt:
- 95 Euro für eine 5-Tage-Woche (inkl. Essen)
- 76 Euro für eine 4-Tage-Woche (inkl. Essen)
Die neue interkommunale Organisation ist ein erster Schritt, um die zukünftigen Anforderungen des Rechtsanspruchs gemeinsam zu bewältigen. Die Eltern werden über die konkrete Ausgestaltung der Ferienbetreuung sowie über Termine und Abläufe rechtzeitig und ausführlich informiert.
TOP 5 Gemeindewald – Dienstleistungsvertrag zur Holzrückung
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor Beginn der Sitzung durch Bürgermeister Potas abgesetzt.
TOP 6: Neugestaltung des Spielplatzes Römerstraße
Für die umfassende Neugestaltung des Spielplatzes sind im Haushalt 2026 insgesamt 125.000 Euro eingeplant. Der Weg über den Spielplatz ist bereits fortgeschritten. Nun folgt der Austausch der bestehenden Spielgeräte, da diese die aktuellen Sicherheitsanforderungen nicht mehr vollständig erfüllen.
Die neue Planung sieht zwei Bereiche vor:
- einen Kleinkindbereich mit Spielhaus und Sandkasten,
- sowie einen Bereich für größere Kinder mit Bewegungs- und Spielelementen, unter anderem Rutsche, Schaukel, Balancierstrecke und Tischtennisplatte.
Nach Einholung von zwei Angeboten entschied sich der Gemeinderat für die Vergabe an die Firma Kompan GmbH. Zwar lag ein konkurrierendes Angebot preislich etwas darunter, jedoch überzeugte das gewählte Angebot insbesondere durch ein umfangreicheres und besser abgestimmtes Spielangebot, eine nachhaltige Bauweise mit Recyclingmaterialien sowie eine auf die örtlichen Gegebenheiten angepasste Planung. Die Kosten für die Spielgeräte inklusive Montage liegen bei rund 50.000 Euro brutto.
TOP 7 Baugesuche
Der Gemeinderat erteilte ein Einvernehmen für ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich in Hochberg.
TOP 8: Bekanntgaben
Umlaufverfahren – Vergabe von Estricharbeiten
Im Rahmen eines Umlaufverfahrens, das in der vergangenen Woche durchgeführt und bis einschließlich 21.06.2026 abgeschlossen wurde, wurde folgender Beschluss gefasst:
„Die Leistungen für die Estricharbeiten werden an die Firma Estriche Schmid zu einem Angebotspreis in Höhe von 24.587,61 € vergeben.“
Da kein Widerspruch eingegangen ist, gilt der Beschluss als angenommen.
Sperrvermerk im Haushalt 2026
Für mehrere Positionen im Haushalt 2026 war ein Sperrvermerk vorgesehen. Betroffen waren:
- Regale für Materialien in zwei Klassenzimmern (10.000 €),
- Möbel für Lernzonen (5.000 €),
- eine digitale Tafel (6.000 €).
Im Rahmen einer Klausurtagung am vergangenen Wochenende wurde diese Thematik nochmals ausführlich beraten. Dabei fand ein konstruktiver Austausch statt, in dem bestehende Unsicherheiten aufgearbeitet werden konnten. Seitens des Gemeinderats wurde betont, dass ein Sperrvermerk keine Ablehnung der Maßnahmen darstellt, sondern zunächst weiteren Klärungsbedarf signalisiert.
Im Ergebnis konnte der Sperrvermerk aufgehoben werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind damit zur Bewirtschaftung freigegeben.