Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 18.05.2026
TOP 1 Ärztehaus Lammareal – Vergabe der Elektroarbeiten
Im Zuge des Neubaus des Ärztehauses im Lammareal wurden die Elektroinstallationsarbeiten ausgeschrieben. Aufgrund der geschätzten Auftragssumme konnte eine beschränkte Ausschreibung erfolgen. Die Ausschreibungsunterlagen wurden am 03.04.2025 an insgesamt sechs Firmen versandt. Zum Submissionstermin am 04.05.2026 gingen drei Angebote ein.
Nach formeller, fachlicher und rechnerischer Prüfung ergab sich folgende Reihenfolge:
- Elektro Scherer GmbH, Burladingen-Melchingen: 258.570,59 Euro brutto
- Bieter 2: 265.020,79 Euro brutto
- Bieter 3: 273.217,31 Euro brutto
Das Ausschreibungsergebnis liegt rund 8,2 Prozent beziehungsweise 23.100 Euro unter der Kostenberechnung vom April 2025. Seitens der Verwaltung wurde dies angesichts der derzeit angespannten und volatilen Marktlage als sehr gutes Ergebnis bewertet.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Elektroinstallationsarbeiten zum Angebotspreis von 258.570,59 Euro an die Firma Elektro Scherer GmbH aus Burladingen-Melchingen zu vergeben.
Zuvor informierte Bürgermeister Potas über die allgemeine Kostenentwicklung des Gesamtprojekts Ärztehaus. Gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung aus dem Jahr 2024 müssten derzeit rund 330.000 Euro an Mehrkosten eingeplant werden. Gründe hierfür seien insbesondere die volatile Preisentwicklung im Baugewerbe sowie zusätzliche Anforderungen im Bauablauf. Vor allem ein notwendig gewordener Baugrubenverbau habe zu den Mehrkosten beigetragen.
TOP 2 Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung
Der Gemeinderat hat die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung – FwES) beschlossen. Hintergrund der Überarbeitung waren insbesondere gestiegene Anforderungen an die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sowie ein kreisweiter Vergleich der Entschädigungssätze.
Die bisher gültige Satzung war zuletzt im Jahr 2022 angepasst worden. Die Einsatzentschädigungen selbst wurden zuletzt 2021 erhöht. Bislang erhielten Feuerwehrangehörige 11 Euro je Stunde für Einsätze sowie 7 Euro je Stunde für Feuersicherheitsdienste.
Die Verwaltung verwies darauf, dass zahlreiche Gemeinden im Landkreis ihre Entschädigungen inzwischen deutlich angehoben hätten. Auch die Anforderungen an die Feuerwehr seien in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Neben Einsätzen seien insbesondere Übungen, Lehrgänge, Fortbildungen und organisatorische Aufgaben mit erheblichem Zeitaufwand verbunden.
Im Rahmen der Beratung wurde zudem die wichtige Arbeit der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen hervorgehoben. Besonders eingegangen wurde auf die Tätigkeit des Gerätewarts, deren Umfang und Verantwortung in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben.
Die Satzung war bereits im Feuerwehrausschuss vorberaten worden. Nach ausführlicher Diskussion beschloss der Gemeinderat die Neufassung mit mehreren Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Verwaltungsvorschlag.
So wurde die Einsatzentschädigung auf 15 Euro je Stunde (Vorschlag waren 14 Euro) festgesetzt. Dieser Satz soll entsprechend auch auf weitere Regelungen innerhalb der Satzung übertragen werden. Die vorgesehenen zusätzlichen Entschädigungen für verschiedene Funktionen innerhalb der Feuerwehr wurden grundsätzlich übernommen. Für den Jugendwart wurde die jährliche Entschädigung abweichend vom Vorschlag auf 325 Euro statt 300 Euro festgelegt. Der Obmann der Altersabteilung erhält künftig 50 Euro jährlich.
Außerdem reduzierte der Gemeinderat die vorgesehene pauschale Entschädigung für Lehrgänge auf Landkreisebene von ursprünglich vorgesehenen 5 Euro auf 2 Euro je Unterrichtseinheit und folgt auch hier dem Vorschlag des Ausschusses.
Mit der Neufassung werden außerdem verschiedene redaktionelle Anpassungen vorgenommen sowie bestehende Regelungen konkretisiert, unter anderem zur Abrechnung von Verdienstausfällen und Lehrgängen.
Ein großer Dank gilt allen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen für ihren engagierten Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit.
TOP 3 Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung
Im Anschluss an die Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung befasste sich der Gemeinderat mit der Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung.
Grundlage hierfür ist § 34 des Feuerwehrgesetzes, wonach die Gemeinde bei bestimmten Feuerwehreinsätzen Kostenersatz verlangen kann, beispielsweise bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung eines Einsatzes. Der Kostenersatz wird dabei unter anderem in Form von Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge erhoben.
Da im vorherigen Tagesordnungspunkt die Entschädigungssätze für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen erhöht wurden, war auch eine Anpassung der entsprechenden Kostenersätze erforderlich. Die Differenz zwischen Entschädigungssatz und Kostenersatz ergibt sich aus zusätzlichen Sach- und Verwaltungskostenanteilen.
Der Gemeinderat beschloss die vorgelegte Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung. Künftig wird für den Personalaufwand bei Feuerwehreinsätzen ein Kostenersatz in Höhe von 17 Euro je Einsatzkraft und Stunde erhoben. Für Feuersicherheitsdienste wurde der Kostenersatz auf 11,50 Euro je Einsatzkraft und Stunde festgelegt.
TOP 4 Baugesuche
Es gingen keine Baugesuche ein.
TOP 5 Bekanntgaben
Bürgermeister Potas gab zunächst mehrere Beschlüsse aus vergangenen Umlaufverfahren bekannt. Dabei wurde der Vorsitzende ermächtigt, den Auftrag für die Dachabdichtungsarbeiten an die Firma Holl Flachdachbau GmbH & Co. KG zum Angebotspreis von 87.063,82 Euro zu vergeben.
Außerdem wurde der Vorsitzende ermächtigt, den Auftrag für die Lieferung und Montage der Fenster und Außentüren an die Firma Alu Technic K. Rinkenburger GmbH zum Angebotspreis von 52.786,02 Euro zu vergeben.
Darüber hinaus informierte Bürgermeister Potas über eine Eilentscheidung im Zusammenhang mit einem Schaden an der Gasversorgung der Sandbühlhalle. Um die Versorgung der Schule, des Kinderhauses sowie der Sandbühlhalle weiterhin sicherzustellen, wurde kurzfristig eine Interimsversorgung eingerichtet. Hierfür entstanden Kosten in Höhe von 4.673,87 Euro.
Abschließend präsentierte Bürgermeister Potas das neue Logo des Kindergartens Hitzkofen. Dieses soll künftig den bisherigen Schriftzug „Bürgertreff“ am Gebäude in der Wilflinger Straße ersetzen.
TOP 6 Anfragen
Im Gremium wurde die Frage aufgeworfen, wie die Finanzierung der Kanalumlegung im Interkommunalen Gewerbe- und Industriepark Graf Stauffenberg (IGGS) vor dem Hintergrund des ausbleibenden Baus der Zollschule künftig geregelt werde. Bürgermeister Potas erklärte hierzu, dass dieses Thema bereits in der Verbandsversammlung beraten worden sei. Die Kostentragung verbleibe weiterhin beim IGGS, allerdings hätten sich die ursprünglich veranschlagten Kosten inzwischen reduziert. Den überwiegenden Anteil der Kosten werde die Stadt Sigmaringen übernehmen.
Darüber hinaus berichtete Bürgermeister Potas, dass angesichts der derzeit ungewissen Rückkehr der Bundeswehr an den Standort Gespräche über mögliche Auswirkungen auf die Zielsetzungen des IGGS geführt würden. Im Gremium bestand Einigkeit darüber, die bisherigen Ziele und die strategische Ausrichtung des IGGS weiterhin konsequent zu vertreten.
Des Weiteren wurde im Gremium nachgefragt, wann die Waldwege wieder instandgesetzt werden. Dabei wurde insbesondere der Stefan-Kaut-Weg genannt. Bürgermeister Potas erklärte, ihm sei mitgeteilt worden, dass die Wege bereits einmal abgezogen worden seien. Er sagte jedoch zu, sich der Angelegenheit nochmals anzunehmen und den aktuellen Zustand der Wege überprüfen zu lassen.