EKVO-Untersuchungen und geplante Kanalsanierungen 2026 in Bingen und Hochberg
Gemäß der Eigenkontrollverordnung (EKVO) sind die Eigentümer öffentlicher Kanalisationsanlagen verpflichtet, diese regelmäßig auf ihren Zustand hin zu überprüfen. Die Überprüfung umfasst Kanäle, Schächte und Sonderbauwerke; Hausanschlüsse und die Straßenentwässerung sind davon ausgenommen. Im Regelfall erfolgt die Wiederholungsprüfung alle zehn Jahre, bei sanierten oder schadensfreien Kanälen kann der Zeitraum auf 15 Jahre verlängert werden.
Nachdem die letzte Inspektion in den Ortsteilen Hitzkofen und Hornstein im Jahr 2016 durchgeführt wurde, wurden dem Gemeinderat nun die Ergebnisse der aktuellen EKVO-Untersuchungen in Bingen und Hochberg vorgestellt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse ist vorgesehen, im Jahr 2026 die vordringlichsten Schäden im grabenlosen Verfahren zu sanieren. Die Kosten für die Maßnahme werden auf rund 301.000 Euro geschätzt.
Herr Stauß vom Ingenieurbüro Kovacic stellte in der Sitzung die geplanten Sanierungsmaßnahmen vor und stand für Rückfragen zur Verfügung.
Im Rahmen der Diskussion wurde die Frage erörtert, ob es sinnvoll wäre, in Bereichen mit alten Wasserleitungen und größeren Straßenschäden eine umfassendere Sanierung vorzusehen, anstatt die Kanalarbeiten einzeln durchzuführen. Aufgrund des kurzfristigen Handlungsbedarfs im Bereich der Kanalisation sowie des derzeit nicht absehbaren zeitlichen und finanziellen Umfangs einer solchen Gesamtmaßnahme wurde entschieden, die Sanierung wie geplant umzusetzen. Der Ansatz einer kombinierten Sanierung soll jedoch im Zusammenhang mit der Reduzierung von Wasserverlusten im Leitungsnetz weiterverfolgt werden.
Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der EKVO-Untersuchungen zur Kenntnis und stimmte der geplanten Sanierungsmaßnahme 2026 mit einem Kostenrahmen von 301.000 Euro zu.
Anpassung der Wassergebühren für die Jahre 2026 bis 2028
Der Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung mit der mehrjährigen Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung in den Jahren 2026 bis 2028. Grundlage der Beratungen waren die Nachkalkulation der Jahre 2022 bis 2024 sowie der Entwurf einer Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung.
Seit dem Jahr 2011 wurden die Wasserverbrauchsgebühren in mehreren Schritten angepasst. Nach der letzten Erhöhung zum 1. Januar 2023 liegt der aktuelle Gebührensatz bei 1,74 Euro (netto) pro Kubikmeter. Diese Anpassung erfolgte unter anderem aufgrund stark gestiegener Energiepreise infolge des Ukrainekriegs sowie zur Deckung von Verlusten aus den Jahren 2019 bis 2021.
Die Nachkalkulation der Jahre 2022 bis 2024 weist nun einen Gesamtüberschuss von 24.082 Euro aus. Nach Abzug der ausgeglichenen Fehlbeträge aus den Vorjahren verbleibt ein bereinigter Überschuss von 5.277 Euro. Damit wurde das Ziel eines kostendeckenden Betriebs erreicht.
Für den neuen Kalkulationszeitraum legte die Verwaltung erneut eine dreijährige Gebührenkalkulation vor. Eine längere Betrachtung wurde aufgrund der Unsicherheiten bei Investitionskosten verworfen.
Die voraussichtlichen Energiekosten sinken durch einen neuen Stromliefervertrag für 2026 bis 2028 deutlich – von bisher 23,15 ct/kWh auf 7,62 ct/kWh. Dadurch wird die Gebührenkalkulation um rund 16 Cent pro Kubikmeter entlastet.
Gleichzeitig steigen jedoch die Ausgaben für die Unterhaltung des Leitungsnetzes und den Austausch von Wasserzählern auf insgesamt rund 138.000 Euro. Die zunehmende Reparaturanfälligkeit des in die Jahre gekommenen Versorgungsnetzes macht zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Geplant sind unter anderem der Einbau von Geräuschloggern zur Leckortung und die Modernisierung der Prozessleittechnik.
Die Abschreibungen sinken aufgrund des Alters der Gesamtanlagen um rund 14.000 Euro, während die inneren Verrechnungen (Personal, Bauhof, EDV, Fuhrpark) weitgehend stabil bleiben. Der kalkulatorische Zinssatz nach der Echt-Verzinsungs-Methode liegt bei 3,22 %.
Auf Basis dieser Entwicklungen und der Annahmen zum künftig leicht rückläufigen Wasserverbrauch ergibt sich ein Kostenniveau, das eine Absenkung des Wasserzinses auf 1,59 Euro pro Kubikmeter ermöglicht.
Der Gemeinderat beschloss, den Überschuss aus den Jahren 2022 bis 2024 in Höhe von 5.277 Euro in die neue Kalkulation einzubeziehen und die Wasserverbrauchsgebühr ab dem 1. Januar 2026 auf 1,59 Euro pro Kubikmeter zuzüglich Umsatzsteuer abzusenken. Die Wasserversorgungssatzung wird entsprechend angepasst.
Notauslass zur Entlastung der Kanalisation in der Altrathausstraße
In der Altrathausstraße kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu Überstauereignissen in der Kanalisation, insbesondere im Bereich des Schachtes ZS181 vor der Hausnummer 2. Aufgrund der topographischen Lage fließt das überstauende Wasser in Richtung des Grundstücks Altrathausstraße 2, wodurch wiederholt Überschwemmungen auftraten.
Während das betroffene Grundstück früher unbebaut war und überschüssiges Wasser abfließen konnte, entstand mit der späteren Bebauung Handlungsbedarf zur technischen Entlastung. Um die Situation zu verbessern, wurde ein Notauslass in die Lauchert auf der gegenüberliegenden Seite der Bahnhofstraße geplant. Die hierfür notwendige wasserrechtliche Genehmigung liegt seit dem 2. Juni 2025 vor und gilt bis zum 31. Dezember 2029.
Die Ursache der Überstauproblematik liegt im hohen Rückstauniveau des südlich gelegenen Staukanals, das zur Sicherstellung der erforderlichen Mischwassermenge notwendig ist. Eine Absenkung dieses Niveaus wäre nur durch aufwändige bauliche Maßnahmen möglich, deren langfristige Zweckmäßigkeit derzeit unklar ist. Daher wurde die Genehmigung des Notauslasses befristet, bis der Abwasserzweckverband eine dauerhafte Lösung erarbeitet hat.
Für die Maßnahme war im Haushalt ursprünglich ein Ansatz von 40.000 Euro vorgesehen. Nach neuen Berechnungen und unter Berücksichtigung von Preissteigerungen sowie zusätzlicher baulicher Empfehlungen, unter anderem durch einen Statiker, beläuft sich die aktuelle Kostenschätzung auf rund 63.000 Euro. Empfohlen wird unter anderem ein erschütterungsarmer Kanalbau zur Schonung der bestehenden Stützmauer, eine mögliche Stabilisierung mit Spritzbeton sowie die Abdichtung von Fugen zur Vermeidung von Frosteinwirkungen.
Der Gemeinderat stimmte zu, die Ausschreibung der Maßnahme auf Grundlage der neuen Kostenschätzung durchzuführen. Über die Vergabe der Arbeiten soll in einer der nächsten Sitzungen entschieden werden.
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) in der Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung Bingen steht vor der Aufgabe, ihre internen Arbeitsabläufe zunehmend digital, effizient und rechtssicher zu gestalten. Die bisherige papierbasierte und dezentrale Dokumentenablage erfüllt die heutigen Anforderungen an Datenschutz, Nachvollziehbarkeit und Fristenkontrolle nicht mehr. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, soll ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) eingeführt werden.
Das DMS bildet die Grundlage für eine moderne und zukunftsfähige Verwaltung. Es ermöglicht die digitale Aktenführung, optimiert Arbeitsprozesse, reduziert Papierverbrauch und gewährleistet die revisionssichere Archivierung von Unterlagen. Zudem stellt es sicher, dass die Verwaltung den Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gerecht wird, das eine vollständige digitale Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen vorsieht.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist der Umgang mit elektronischen Rechnungen. Durch gesetzliche Vorgaben werden Unternehmen künftig verpflichtet, E-Rechnungen zu verwenden. Kommunen müssen diese bereits heute annehmen und verarbeiten können. Ein DMS erlaubt die automatisierte Weiterverarbeitung solcher Rechnungen und vermeidet Medienbrüche.
Nach einer internen Vorstellung der beiden in der Region verbreiteten Systeme „regisafe“ und „enaio“ entschied sich die Verwaltung für das Produkt „regisafe“, das insbesondere durch Bedienerfreundlichkeit, Schnittstellenkompatibilität und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugte. Das System ist bei zahlreichen Kommunen im Landkreis Sigmaringen bereits im Einsatz und hat sich dort bewährt.
Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung und Einführung der Dokumentenmanagementsoftware „regisafe“ zum Angebotspreis von 27.488,05 Euro inklusive Schulung, Installation und Einrichtung zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, der regisafe GmbH den entsprechenden Auftrag zu erteilen.
Genehmigung von Spenden
Der Gemeinderat genehmigte eine Einzelspende in Höhe von 198,25 Euro zur Verwendung in der Schulverpflegung.
Baugesuche
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen für ein Baugesuch in der Altrathausstraße zum Ausbau zweier Balkone.
Bekanntgaben
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben informierte die Verwaltung über aktuelle finanzpolitische Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene, die auch Auswirkungen auf die kommunale Haushaltsplanung haben werden.
Stabilisierung der Finanzausgleichsmasse (FAG):
Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 stellt das Land Baden-Württemberg zusätzliche Mittel in Höhe von 550 Millionen Euro zur einmaligen Stabilisierung der Finanzausgleichsmasse bereit.
Sonderinvestitionsmittel des Bundes (LuKIF-Mittel):
Zwei Drittel der Sonderinvestitionsmittel des Bundes werden pauschal an die Kommunen weitergeleitet. Dies entspricht einer jährlichen Gesamtsumme von 729 Millionen Euro über die kommenden zwölf Jahre. Die Verteilung erfolgt nach dem Aufteilungsmechanismus des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) sowie innerhalb der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Ganztagesbetreuung an Grundschulen:
Ab dem Jahr 2030 beteiligt sich das Land mit einer Betriebskostenmitfinanzierung von 68 Prozent an der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung. Für die Jahre 2026 bis 2029 wurden aufwachsende Pauschalbeträge vereinbart, die schrittweise zu dieser 68-Prozent-Finanzierungsquote hinführen sollen, sobald alle Jahrgangsstufen vollständig vom Rechtsanspruch umfasst sind.