Im Rahmen der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung wurden durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) im Dezember 2023 alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr bzw. 8.200 Kfz pro Tag analysiert. Die Gemeinde Bingen ist auf Grundlage dieser Daten verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Mitwirkungsverfahren
Am 28. Januar 2025 wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans in den Gemeinderat eingebracht und die Offenlage beschlossen. Diese fand vom 31. Januar bis 7. März 2025 statt. Der Entwurf wurde sowohl im Amtsblatt als auch auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Während dieses Zeitraums konnten sich Bürgerinnen und Bürger während der Sprechzeiten der Verwaltung über den Plan informieren. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Alle eingegangenen Hinweise wurden dokumentiert und abgewogen. Positiv bewertete Anregungen flossen in die Überarbeitung des Plans ein. In der Zeit vom 12. Mai bis einschließlich 6. Juni 2025 wurde der überarbeitete Plan erneut öffentlich ausgelegt. Auch hier bestand die Möglichkeit zur Einsichtnahme. Die Träger öffentlicher Belange wurden erneut beteiligt. Auch in dieser Phase wurden die Rückmeldungen dokumentiert und abgewogen. Das Ergebnis dieser Phase ist als Anlage II dem Lärmaktionsplan beigefügt.
Beschluss
Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren wurde der Lärmaktionsplan (4. Stufe) am 23. Juni 2025 vom Gemeinderat der Gemeinde Bingen final beschlossen. Damit ist das Verfahren zur Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplans formell abgeschlossen.
Die Gemeinde Bingen bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen, die sich aktiv und konstruktiv am Verfahren beteiligt haben.
Der Lärmaktionsplan der 4. Runde kann nachfolgend eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich liegt der Plan in der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 19, 72511 Bingen während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht aus.