Bekanntmachung zum Beschluss des Lärmaktionsplans – 4. Runde der Gemeinde Bingen

Im Rahmen der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung wurden durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) im Dezember 2023 alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr bzw. 8.200 Kfz pro Tag analysiert. Die Gemeinde Bingen ist auf Grundlage dieser Daten verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Mitwirkungsverfahren
Am 28. Januar 2025 wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans in den Gemeinderat eingebracht und die Offenlage beschlossen. Diese fand vom 31. Januar bis 7. März 2025 statt. Der Entwurf wurde sowohl im Amtsblatt als auch auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Während dieses Zeitraums konnten sich Bürgerinnen und Bürger während der Sprechzeiten der Verwaltung über den Plan informieren. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Alle eingegangenen Hinweise wurden dokumentiert und abgewogen. Positiv bewertete Anregungen flossen in die Überarbeitung des Plans ein. In der Zeit vom 12. Mai bis einschließlich 6. Juni 2025 wurde der überarbeitete Plan erneut öffentlich ausgelegt. Auch hier bestand die Möglichkeit zur Einsichtnahme. Die Träger öffentlicher Belange wurden erneut beteiligt. Auch in dieser Phase wurden die Rückmeldungen dokumentiert und abgewogen. Das Ergebnis dieser Phase ist als Anlage II dem Lärmaktionsplan beigefügt.

Beschluss
Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren wurde der Lärmaktionsplan (4. Stufe) am 23. Juni 2025 vom Gemeinderat der Gemeinde Bingen final beschlossen. Damit ist das Verfahren zur Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplans formell abgeschlossen.

Die Gemeinde Bingen bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen, die sich aktiv und konstruktiv am Verfahren beteiligt haben.

Der Lärmaktionsplan der 4. Runde kann nachfolgend eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich liegt der Plan in der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 19, 72511 Bingen während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht aus.

 

Bingen LAP 4 25_06_12

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 23.06.2025

Entscheidung zur Friedhofsmauer am Kirchberg
In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat eine Grundsatzentscheidung zur Zukunft der Friedhofsmauer entlang des Kirchbergs getroffen. Die Mauer weist seit Längerem erhebliche Schäden auf – unter anderem durch Abplatzungen, verursacht durch eindringendes Regenwasser. Nach intensiver Beratung fiel die Entscheidung auf eine Sanierung der bestehenden Mauer unter Berücksichtigung ihres historischen Erscheinungsbilds.

Zuvor waren auch drei alternative Lösungen geprüft worden, die jeweils den vollständigen Rückbau der Mauer vorsahen: eine einfache Heckenpflanzung, ein Holzzaun mit begleitender Bepflanzung sowie eine Kombination aus Zaun, Hecke und gestalterischen Elementen. Letztlich entschied sich der Gemeinderat jedoch bewusst für den Erhalt der bestehenden Mauerstruktur, um dem Ortsbild und der historischen Prägung des Friedhofs gerecht zu werden.

Auch die Mauer zwischen dem alten und dem neuen Teil des Friedhofs ist in einem desolaten Zustand. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob sie künftig entfallen kann, um das Gesamtbild des Friedhofs zu verbessern und eine offenere Gestaltung zu ermöglichen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Planungen auf Grundlage der Sanierungsvariante voranzutreiben. Ziel ist eine nachhaltige und gestalterisch stimmige Lösung für die gesamte Friedhofsanlage.

Neue Ehrenordnung beschlossen
Des Weiteren hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung einstimmig die Einführung einer Ehrenordnung für die Gemeinde Bingen beschlossen. Damit wird ein neuer, strukturierter Rahmen geschaffen, um ehrenamtliches Engagement und herausragende Leistungen sichtbar zu machen und öffentlich zu würdigen.

Bisher war die Ehrenbürgerwürde das einzige Mittel, um außergewöhnliche Verdienste um die Gemeinde auszuzeichnen – eine selten verliehene Auszeichnung, die besonderen Ausnahmefällen vorbehalten bleibt. Mit der neuen Ehrenordnung werden nun ergänzende, praxisnahe Möglichkeiten geschaffen, um verdiente Bürgerinnen und Bürger zu ehren – etwa für langjähriges Engagement in Vereinen, besondere Leistungen im Beruf, im Sport oder bei kulturellen Aktivitäten.

Vorgesehen ist dabei eine öffentliche Ehrung im Rahmen eines festlichen Anlasses, der künftig auch die bereits bestehende Sportler- und Blutspenderehrung einschließen soll. So wird die Anerkennung für geleistetes Engagement in einem würdevollen Rahmen gebündelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die sichtbare Würdigung soll dabei nicht nur Wertschätzung ausdrücken, sondern auch zur Nachahmung anregen. Indem Vorbilder öffentlich hervorgehoben werden, möchte die Gemeinde dazu ermutigen, sich ebenfalls für das Gemeinwohl einzusetzen und Verantwortung zu übernehmen.

Mit der neuen Ehrenordnung setzt die Gemeinde Bingen ein klares Zeichen für die Wertschätzung von Engagement und fördert eine lebendige Anerkennungskultur.

Gerne schon vormerken:
Der Termin für die öffentliche Veranstaltung in der Sandbühlhalle ist der 22.10.2025.

 

Auftrag für neue Hallenbeleuchtung vergeben
Wie bereits im Frühjahr angekündigt, wird die Beleuchtung in der Sandbühlhalle noch in diesem Jahr erneuert. In der Sitzung vom 23. Juni hat der Gemeinderat den Auftrag an die Firma Hofmann Elektrotechnik GmbH vergeben. Der Angebotspreis liegt bei 101.332,45 Euro – etwa 44.000 Euro weniger als ursprünglich geschätzt.

Die bestehende Beleuchtung ist in die Jahre gekommen: Der Stromverbrauch ist hoch, Ersatzteile sind schwer zu bekommen. Eine Machbarkeitsstudie hatte den Handlungsbedarf klar aufgezeigt.

In Abstimmung mit dem Technischen Ausschuss wurde ein neues LED-System ausgewählt, das hell, energieeffizient, ballwurfsicher und dimmbar ist. Auch die Galerie wird künftig besser ausgeleuchtet.

Die Maßnahme wird durch Fördermittel aus dem Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Der Einbau ist für Ende August geplant, damit die neue Beleuchtung rechtzeitig zum Schul- und Vereinssport nach den Sommerferien einsatzbereit ist.

Lärmaktionsplan für Bingen verabschiedet
Die Gemeinde Bingen hat einen vom Land geforderten Lärmaktionsplan verabschiedet, der die Lärmbelastung an den wichtigsten Straßenabschnitten bewertet und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung aufzeigt. Dabei wurden im ersten Halbjahr 2025 zahlreiche Hinweise aus der Bürgerschaft und von Fachstellen berücksichtigt.

Wichtigste Änderung zum ersten Entwurf ist, dass die Ortsteile Bingen und Hitzkofen nicht mehr als zusammenhängender Bereich betrachtet werden. Statt einer durchgängigen Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen den beiden Ortsteilen wird nun Tempo 70 auf der Verbindungsstraße vorgeschlagen.

Für stark belastete Straßen wie der Hauptstraße, Bahnhofstraße und Riedstraße empfiehlt der Plan unter anderem Temporeduzierungen, bessere Verkehrsführung und den Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge.

Wichtig ist: Der Lärmaktionsplan legt Empfehlungen fest und ist keine direkte Anordnung von Maßnahmen. Jede vorgeschlagene Veränderung muss von den zuständigen Behörden geprüft werden. Erst nach ausführlicher Prüfung können gegebenenfalls einzelne Maßnahmen umgesetzt werden.

Die Gemeinde wird den Plan nutzen, um Gespräche mit den Fachstellen zu führen und mögliche Schritte zur Verbesserung der Lärmsituation zu prüfen. Der Plan wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. So soll langfristig eine bessere Lebensqualität erreicht werden, ohne dass sofort verbindliche Maßnahmen in Kraft treten.

Bekanntgaben
Bürgermeister Potas gibt bekannt, dass die wasserrechtliche Genehmigung für den Kanalnotauslass zur Entlastung der Altrathausstraße bei starken Regenfällen erteilt wurde. Im nächsten Schritt wird das Ingenieurbüro die Bauleistungen ausschreiben.

Bei der Beantragung für Personalausweis und Reisepass künftig nur noch digitale Bilder!

Ab 01.05.2025 können aufgrund von gesetzlichen Änderungen nur noch digitale, biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepass verwendet werden. Lichtbilder in Papierform sind ab dem Zeitpunkt nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Das erforderliche digitale Lichtbild kann in einem zertifizierten Fotostudio erstellt werden. Auf folgender Webseite finden Sie Fotografen, die Ihre Passbilder nach den aktuellen gesetzlichen Anforderungen erstellen und sicher an die Behörden übermitteln:

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Auf Grund von Lieferverzögerung des Aufnahmesystems seitens der Bundesdruckerei ist es uns momentan nicht möglich, Lichtbilder direkt im Bürgerbüro zu fertigen. Sobald die Inbetriebnahme erfolgt ist, informieren wir im Amtsblatt und auf der Homepage.

Gartenpools: Was Sie zur Befüllung und Entsorgung wissen sollten

Gartenpools: Was Sie zur Befüllung und Entsorgung wissen sollten
Der Sommer naht – und mit ihm die Vorfreude auf sonnige Stunden im Garten, vielleicht sogar mit einem erfrischenden Bad im eigenen Pool. Ein Gartenpool ist ein Stück Lebensqualität, das wir gut verstehen – gleichzeitig bringt er auch eine gewisse Verantwortung mit sich. Aus diesem Grund möchten wir Sie frühzeitig über wichtige Regelungen zur Befüllung und Entsorgung informieren.

Befüllung nur noch über das Hausnetz
Ab sofort ist das Befüllen von Gartenpools ausschließlich über die private Hausinstallation – also über Ihren Gartenschlauch – erlaubt. Die Entnahme über Standrohre ist nicht mehr gestattet.

Diese Entscheidung dient der Fairness und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Nur über den Hauswasserzähler kann die Entnahme korrekt erfasst und abgerechnet werden. Die Nutzung eines Standrohres würde eine ungezählte Wasserentnahme bedeuten – und ist somit nicht erlaubt.

Entsorgung von Poolwasser – was viele nicht wissen
Auch die Entsorgung des Poolwassers unterliegt klaren Regeln: Poolwasser ist Abwasser – unabhängig davon, ob es mit Chemikalien behandelt wurde oder nicht. Das schreibt das Wasserhaushaltsgesetz (§ 54 WHG) ausdrücklich so vor. Denn:

  • Behandeltes Wasser (z. B. mit Chlor, pH-Regulatoren, Algenschutz oder Aktivsauerstoff) ist durch chemische Zusätze verändert.
  • Unbehandeltes Wasser wird allein durch den Gebrauch verunreinigt – etwa durch Schweiß, Sonnencreme, Hautpartikel oder Schmutz.

In beiden Fällen gilt: Das Wasser muss über die öffentliche Kanalisation entsorgt werden. Die Entsorgung über den Garten oder durch Versickern ist nicht zulässig und stellt eine ordnungsgemäß genehmigungspflichtige Handlung dar (§ 9 WHG in Verbindung mit § 14 WG BW). Eine solche Genehmigung wird in der Praxis jedoch kaum erteilt, da eine umfassende Vorbehandlung des Wassers notwendig wäre.

Die Abwassergebühren, die mit dem Bezug des Frischwassers erhoben werden, decken diese Entsorgungskosten bereits ab. Bitte sehen Sie also davon ab, Poolwasser eigenmächtig abzuleiten.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Wasser – für unsere Zukunft
Trinkwasser ist ein wertvolles Gut – besonders in den Sommermonaten, in denen unser gemeinsamer Verbrauch steigt. Helfen Sie mit, sparsam damit umzugehen. Decken Sie Ihren Pool bei Nichtgebrauch ab, um Verdunstung zu vermeiden, und befüllen Sie ihn maßvoll. Immerhin entsprechen 10.000 Liter Poolwasser dem Trinkwasserbedarf eines 3-Personen-Haushalts für einen ganzen Monat!

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Wenn wir alle gemeinsam aufmerksam und umsichtig handeln, sorgen wir nicht nur für sicheren Badespaß – sondern auch für eine nachhaltige Wasserversorgung.

Ihre
Gemeindeverwaltung Bingen

Pressemitteilung Regionalverband Bodensee-Oberschwaben zum teilregionalplan Energie

Pressemitteilung
Ravensburg, 08.04.2025

Teilregionalplan Energie: Regionalverband startet 2. Anhörung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat den überarbeiteten Planentwurf des Teilregionalplans Energie in das 2. Beteiligungsverfahren gegeben. Das Planwerk umfasst die Flächenkulissen Windenergie und Photovoltaik inkl. Umweltbericht sowie den Textteil mit Plansätzen und Begründung. Die Anhörungsfrist beginnt am 9. April 2025. Privatpersonen können bis 9. Mai 2025, Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Behörden etc.) bis 10. Juni 2025 Stellungnahmen abgeben.

Der Regionalverband führt das 2. Beteiligungsverfahren nach dem neuen Landesplanungsrecht durch, das Ende März in Kraft getreten ist und Verfahrenserleichterungen vorsieht. So sind die Stellungnahmen künftig rein elektronisch abzugeben, Einwendungen per Brief sind nicht mehr möglich. Dazu Verbandsvorsitzender Thomas Kugler: „Wir begrüßen die Änderungen im neuen Landesplanungsrecht. Von den öffentlichen Planungsträgern wird erwartet, dass sie schneller werden. Gleichzeitig sollte jedoch die Qualität der Planung nicht leiden. Diesen schwierigen Spagat zu meistern, wird uns mit dem neuen Gesetz deutlich einfacher gemacht.“

Unter der Website https://beteiligung-regionalplan.de/bodensee-oberschwaben2 steht für Stellungnahmen zur 2. Anhörung ein Beteiligungsportal zur Verfügung. Zudem stehen die Anhörungsunterlagen auf der Website des RVBO bereit: https://www.rvbo-energie.de/#anhoerung. Im Fokus der 2. Anhörung stehen nun nicht mehr das gesamte Planwerk, sondern nur noch die gegenüber dem 1. Anhörungsentwurf geänderten Inhalte. Der Satzungsbeschluss für das Rechtsverfahren des Teilregionalplans Energie ist für den 26. September 2025 vorgesehen.

Im Zuge der 1. Anhörung sind beim Regionalverband rund 9.500 Stellungnahmen eingegangen, davon 3.900 diverse Massenstellungnahmen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt sowie weitere 2.900 ähnliche Stellungnahmen, die gleichwohl einzeln erfasst und abgewogen wurden. Rund 200 Stellungnahmen kamen von Trägern öffentlicher Belange. Die Einwenderbenachrichtigungen mit den Ergebnissen der vom Regionalverband vorgenommenen Abwägungen wurden den Absendern in der letzten März- und ersten Aprilwoche zugesandt. Die Zusammenstellung (Synopse) der Abwägungsergebnisse sowie Anlagen dazu mit den häufigsten Einwendungen und den Abwägungen der Massenstellungnahmen sind unter der Website https://www.rvbo-energie.de/#anhoerung einsehbar und umfassen rund 10.000 Seiten.

Hinweise zu den Flächen für die Windenergie
Eine Vielzahl der Einwendungen betraf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Grundsatzfragen der Energiewende oder Fragen, die im Zulassungsverfahren bei den Landratsämtern behandelt werden. Diese sind nicht Gegenstand des Teilregionalplans Energie und ihnen konnte daher nicht abgeholfen werden.

Viele Stellungnahmen forderten eine Reduzierung einer Windfläche. Ihnen konnten teilweise entsprochen werden. Die drei häufigsten Gründe für Flächenreduktionen waren mangelnde Windverhältnisse (590 ha), erhöhte Siedlungsabstände (480 ha) sowie Hinweise zum Natur- und Artenschutz (290 ha). Insgesamt hat sich im Zuge der 1. Anhörung die Zahl der Vorranggebiete für die Windenergie von 43 auf 40 reduziert, sie machen jetzt noch 6.770 ha aus (vorher 8.586 ha), was neu 1,9 Prozent der Regionsfläche entspricht (vorher 2,5%). Mindestens 1,8 Prozent gilt es nach den Vorgaben des Bundes- und Landesgesetzgebers zu erreichen. Das Ergebnis aller Änderungen von Flächen ist der Raumnutzungskarte des 2. Anhörungsentwurfs des Teilregionalplans Energie zu entnehmen.

Um einer besonders hohen lokalen Belastung von Siedlungen und wohngenutzten Einzelgebäuden durch Windenergieanlagen Rechnung zu tragen, kamen im Zuge der Überarbeitung der Flächenkulisse für die 2. Offenlage höhere Siedlungsabstände zur Anwendung. Je höher der Umzingelungsgrad in Kombination mit der Vorranggebietsgröße, desto mehr wurden die Orientierungswerte für die Siedlungsabstände erhöht. In einigen Fällen konnte der Siedlungsabstand zu Wohngebieten auf diese Weise auf bis zu 1.000 Meter erhöht werden (vorher mindestens 750 Meter). „Wir kommen damit dem Wunsch einiger stark belasteter Kommunen nach höheren Siedlungsabständen entgegen“, betont Verbandsdirektor Wolfgang Heine. Flächenreduzierungen aufgrund von natur- und artenschutzfachlichen Belangen basieren v.a. auf Anregungen und Neubewertungen zu den Themen Sonderstatusarten, Biotopschutz, Moorschutz sowie Ausgleichs- und Ökokontoflächen.

Wegen unterschiedlicher Siedlungsdichten sowie ungleicher Verteilung der Windverhältnisse und sonstiger Konflikte konnte eine Gleichverteilung der Windflächen nicht erreicht werden: 58 Prozent der Vorranggebiete Windenergie befinden sich derzeit im Landkreis Sigmaringen, 39 Prozent im Landkreis Ravensburg und 4 Prozent im Bodenseekreis. 83 Prozent der Windflächen liegen im Wald und 17 Prozent im Offenland.

Hinweise zu den Flächen für Freiflächenphotovoltaik
Viele Anregungen zur Flächenkulisse Photovoltaik bezogen sich ebenfalls auf mögliche Flächenreduzierungen. Im Vergleich zur Windenergie gab es deutlich mehr Vorschläge für neue Vorbehaltsgebiete Photovoltaik oder für Flächenerweiterungen bestehender Gebiete. Insbesondere von Seiten der Gemeinden wurde häufig der Wunsch geäußert, zusätzliche Flächen aus kommunalen Planungen in die regionale Flächenkulisse zu übernehmen. Soweit dies mit dem Planungskonzept des Teilregionalplans Energie vereinbar war und es sich um rechtskräftige oder fortgeschrittene kommunale Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren handelte, wurden diese Flächen im 2. Anhörungsentwurf ergänzt. Anregungen, die zu einer Reduzierung der Flächenkulisse Photovoltaik geführt haben, betreffen insbesondere die Themenbereiche digitale Flurbilanz, hohe lokale Belastung sowie Natur- und Artenschutz. Hohe lokale Belastungen ergeben sich insbesondere durch Kumulationswirkungen. Zum einen hinsichtlich der Häufung von Vorbehaltsgebieten Photovoltaik in Teilräumen der Region, zum anderen durch die Summe von verschiedenen Belastungsquellen im Umfeld einzelner Vorbehaltsgebiete Photovoltaik. Hierzu fand eine Neubewertung der Wirkungen statt. Berücksichtigt wurden dabei insbesondere kumulierende Effekte durch benachbarte Vorranggebiete Windenergie sowie Flächen für Rohstoffabbau und Gewerbeflächen. Im Einzelfall führte dies zu einer Reduzierung der Flächenkulisse Photovoltaik. Flächenrücknahmen gab es darüber hinaus aufgrund von neuen natur- und artenschutzfachlichen Erkenntnissen. Insbesondere Aspekte der Biotopverbundplanung und des Moorschutzes, aber auch Ausgleichs- und Ökokontoflächen sowie Grünbrücken spielten dabei eine Rolle.

Neu umfasst die Summe aller Vorbehaltsgebiete Photovoltaik eine Fläche von ca. 1.870 ha (0,5 Prozent) der Region. Davon liegen 49 Prozent im Landkreis Sigmaringen, 33 Prozent im Landkreis Ravensburg und 18 Prozent im Bodenseekreis. Das Flächenziel von 0,2 Prozent der Regionsfläche wird damit deutlich übertroffen, sogar das von der Landesregierung in der Begründung zum Klimaschutzgesetz genannte erweiterte Flächenziel von 0,5 Prozent wird erreicht.

Anlagen:
• Windenergie: Übersicht zu allen Vorranggebieten: Link zum download: https://nc-4922581200454041244.nextcloud-ionos.com/index.php/s/kRYtFRqYbtGyfqC

• Freiflächenphotovoltaik: Übersicht zur Veränderung der Flächenkulisse: Link zum download: https://nc-4922581200454041244.nextcloud-ionos.com/index.php/s/FxBmA5wctzQJkEm

Ein Jahr im Amt – Ein persönlicher Rückblick und Ausblick

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

kaum zu glauben, aber mein erstes Jahr als Bürgermeister von Bingen ist schon vorüber! Es war ein Jahr voller neuer Erfahrungen, intensiver Begegnungen und spannender Herausforderungen – und ich muss sagen: Ich habe mich gut eingelebt. Dank Ihrer Offenheit, Ihrer Geduld und Ihres Vertrauens konnte ich in meine Rolle hineinwachsen und gemeinsam mit Ihnen viel bewegen.

Das erste Jahr
Gleich zu Beginn meiner Amtszeit wurde es konkret: Die Abbrucharbeiten am alten Rathaus begannen und läuteten eine neue Ära für unsere Ortsmitte ein. Stück für Stück wich das alte Gebäude, um Platz für den neuen Busplatz zu schaffen – ein Projekt, das das Bild unserer Ortsmitte entscheidend prägen wird. Auch wenn der Start durch die Regenfälle im Juni etwas verzögert wurde und die Überdachung noch auf sich warten lässt.

Ein ganz besonderer Moment war meine feierliche Amtseinführung am 15. April 2024. Viele von Ihnen kamen an diesem Abend zusammen, um diesen neuen Abschnitt gemeinsam mit mir zu beginnen. Die herzlichen Reden, die guten Wünsche und die vielen Gespräche im Anschluss haben mich sehr berührt und mir Rückenwind für meine neue Aufgabe gegeben. Dieser Tag bleibt mir in besonderer Erinnerung.

Der Windpark beschäftigte mich im ersten Jahr in vielerlei Hinsicht. Die lange schon erwartete Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger sich finanziell zu beteiligen wurde ausgearbeitet und wird bald präsentiert. Bitte haben Sie hier noch etwas Geduld. Gemeinsam mit dem Gemeinderat haben wir hier lange über die beste Form der Beteiligung beraten – und die beste Lösung ist oft nicht die schnellste.

Ich kann Ihnen versichern, dass mich in meinem ersten Jahr weitaus mehr Themen beschäftigt haben, als die hier beispielhaft skizzierten. Alles im Einzelnen zu berichten, würde jedoch den Rahmen sprengen. Es ist vielseitig und herausfordernd aber immer wieder aufs Neue spannend und ich sage Ihnen in voller Überzeugung und mit einem Augenzwingern: Ich habe die Entscheidung dieses Amt anzutreten bis heute nicht einen Tag bereut.

Was uns 2025 erwartet
Mit der Fertigstellung der Ortsmitte wird Bingen bald einen modernen, einladenden Treffpunkt haben – ich freue mich schon darauf, diesen Ort gemeinsam mit Ihnen einzuweihen! Auch der Windpark nimmt Form an, und wir werden über Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger informieren.

Der Breitbandausbau wird weitergehen und dafür sorgen, dass Bingen hier gut aufgestellt ist. Ein besonders wichtiges Projekt ist das geplante Ärztehaus auf dem Lammareal – die Planungen schreiten voran, und wir hoffen, in diesem Jahr die Baugenehmigung sowie die Vergabe der Gewerke auf den Weg zu bringen. Zudem wird die Lärmaktionsplanung für Bingen und Hitzkofen ein Thema sein.

Mein Dank an Sie
Dieses erste Jahr hat mir vor allem eines gezeigt: Bingen ist eine lebendige, engagierte und wunderbare Gemeinde. Ich danke Ihnen von Herzen für Ihre Unterstützung, Ihre Geduld und Ihre Begeisterung. Egal ob in den Vereinen, bei den Besuchen der Jubilare oder in der Begegnung im Alltag: Ich freue mich auf alles, was noch kommt!

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Bürgermeister

Marco Potas