Großes Interesse an Bürgerbeteiligung am Windpark

Am 29. Januar 2026 fand um 18.30 Uhr eine gut besuchte Bürgerinformationsveranstaltung zur geplanten Bürgerbeteiligung am Windpark statt. Rund 180 Bürgerinnen und Bürger waren der Einladung gefolgt und nutzten die Gelegenheit, sich aus erster Hand über den aktuellen Stand des Projekts sowie über mögliche Beteiligungsformen zu informieren.

Bürgermeister Potas eröffnete den Abend und blickte in seiner Einführung auf die lange Entwicklung des Windparkprojekts zurück. Er betonte, dass es von Beginn an ein zentrales Anliegen von Gemeinderat und Verwaltung gewesen sei, die Bürgerschaft nicht nur zu informieren, sondern auch konkret am Projekt zu beteiligen.

Im Anschluss ordnete Herr Bezold von der Alterric Deutschland GmbH, Projektverantwortlicher für den Windpark, den aktuellen Sachstand ein. Die Windenergieanlagen seien inzwischen größtenteils in Betrieb genommen und liefen an. In den ersten Wochen könne es jedoch noch zu zeitweisen Stillständen kommen. Diese seien auf notwendige Feinabstimmungen in der Anlagentechnik und der Software zurückzuführen. Zusätzlich habe das Wetter – insbesondere Nebel und Wind – den Bauprozess verzögert. Die noch ausstehenden Anlagen 7 und 8 im Bereich Hitzkofen sollen jedoch schnellstmöglich errichtet und ans Netz gebracht werden. Die offizielle Einweihung des Windparks ist für den 18. April vorgesehen – dann hoffentlich bei deutlich angenehmeren Wetterbedingungen als derzeit.

Der Schwerpunkt des Abends lag auf der Vorstellung der zwei möglichen Formen der Bürgerbeteiligung:

  • Windsparbrief:
    Eine sichere Anlageform über ein Bankprodukt mit festgelegter Laufzeit, jährlicher Zinsauszahlung und Rückzahlung des Kapitals am Ende der Laufzeit. Das Kapital ist über die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert. Der Zinssatz liegt über klassischen Festgeldanlagen, da Alterric einen zusätzlichen Zinsbonus aus den Erlösen des Windparks gewährt.
  • Qualifiziertes Nachrangdarlehen:

Eine direkte Beteiligung am Windpark über Alterric mit einer Laufzeit von 8 Jahren und einem festen Zinssatz von 6 % pro Jahr. Die Anlage erfolgt niedrigschwellig über eine Online-Plattform. Aufgrund der direkten Beteiligung ist die Rendite höher, gleichzeitig besteht – wie bei dieser Anlageform üblich – ein unternehmerisches Risiko auf den Totalverlust der Einlage.

Im Sinne der Transparenz und Mitwirkung konnten die anwesenden Bürgerinnen und Bürger am Ende der Veranstaltung ihre Präferenz abgeben. Das Ergebnis der Abstimmung fiel wie folgt aus:

  • 77 Stimmen für den Windsparbrief
  • 88 Stimmen für das Nachrangdarlehen
  • 1 Enthaltung

Der Gemeinderat wird dieses Stimmungsbild nun aufnehmen und in einer der kommenden Sitzungen über die endgültige Beteiligungsform entscheiden.

Unabhängig von der finalen Entscheidung ist vorgesehen, dass die Bürgerbeteiligung mit der Einweihung des Windparks im April offiziell aufgelegt wird. In einer ersten Phase soll die Beteiligung ausschließlich den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde offenstehen und betragsmäßig begrenzt sein. Erst in einem zweiten Schritt ist eine Öffnung für umliegende Gemeinden geplant. Über den weiteren Verlauf werden Sie rechtzeitig informiert.

Die Präsentation zur Informationsveranstaltung steht nachfolgend zur Download bereit:
260129_Bingen_00482_Informationen Bürgerbeteiligung

 

Änderung des Landesgaststättengesetzes – Anzeige des vorübergehenden Gaststättenbetriebs

Ab dem 01.01.2026 sind Veranstalter und Vereine verpflichtet, den Betrieb eines Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass (z. B. Vereinsfeste, Veranstaltungen) anzuzeigen. Bisher wurde hier eine Schankerlaubnis über die Gemeinde beantragt. Diese Vorgehensweise entfällt zum 31.12.2025.

Die Anzeigepflicht für vorübergehende Gaststättengewerbe gilt für Vereine nur dann, wenn diese alkoholischen Getränke anbieten.

Die Anzeige muss grundsätzlich spätestens zwei Wochen vor Beginn des vorübergehenden Gaststättenbetriebs erfolgen und ist bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.

Folgende Angaben sind in der Anzeige erforderlich:

  • Name des Veranstalters / Vereins
  • Ladungsfähige Anschrift
  • Ort und Zeit des besonderen Anlasses (Veranstaltung)

Wir bitten alle Veranstalter und Vereine, diese neue Regelung zu beachten und die Anzeige rechtzeitig bei der Gemeinde einzureichen.

Das Formular finden Sie hier oder unter dem Menüpunkt Satzungen, Formulare, Informationen

 

 

Fundsachen

Fundsachen:

1              Geldbörse

1              Schlüsselmäppchen mit Bargeld

1              Schlüsselbund

1              Brille

1              einzelner kleiner Schlüssel

1              Jacke/Parka olivgrün

1             kleiner Schlüssel mit Schlüsselring

1             Damenjacke grau

1             Fahrradschlüssel Cube

Neu:

1             Schlüsselmäppchen mit Schlüssel

1             Lesebrille

1             Schulmappe lila

Stand: 25.06.2026