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Ein Abend für das Ehrenamt – Tag des Ehrenamts 2025 in Bingen

Tag des Ehrenamts 2025 Gemeinde Bingen am 22.10.2025 – Foto: Löbe
Rund 160 Gäste folgten am 22. Oktober 2025 der Einladung der Gemeinde Bingen zum ersten „Tag des Ehrenamts“ in die Sandbühlhalle. Bürgermeister Marco Potas begrüßte die Anwesenden zu einem feierlichen Abend, an dem all jene im Mittelpunkt standen, die sich in besonderer Weise für das Gemeinwohl einsetzen.
In seiner Ansprache betonte Potas, wie wichtig es sei, Engagement sichtbar zu machen: „Bingen hat ein gesundes Vereinsleben, auf das wir alle stolz sein können. Aber Verantwortung zu übernehmen ist heute nicht mehr selbstverständlich. Umso wichtiger ist es, denen Anerkennung zu schenken, die das Wir über das Ich stellen.“
Musikalisch umrahmt wurde der Abend vom Binger Akustikduo „Two for You“, das mit stimmungsvollen Beiträgen für eine festliche Atmosphäre sorgte.
Zahlreiche Ehrungen in verschiedenen Kategorien
Zum Auftakt wurden die Blutspenderinnen und Blutspender ausgezeichnet, die durch ihre Spenden einen wertvollen Beitrag zur Rettung von Menschenleben leisten. Insgesamt kamen die Geehrten auf 490 Blutspenden.
Es folgten die Sportlerehrungen im Jugendbereich, bei denen insbesondere die jungen Talente des Schützenvereins Bingen-Hitzkofen e.V. und des TV Bingen e.V. für ihre zahlreichen Erfolge auf Bezirks- und Landesebene geehrt wurden. Bürgermeister Potas lobte den außergewöhnlichen Erfolg und die Disziplin der Jugendlichen und die Strukturen im Hintergrund, die diesen Erfolg erst möglich machen.
Die anschließenden Ehrungen galten den Angehörigen der Feuerwehr, die sich durch langjährige aktive Dienstzeit verdient gemacht haben, sowie den Mitgliedern des Gemeinderats, die über viele Jahre Verantwortung für das Wohl der Gemeinde übernommen haben.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Würdigung der Amtsträgerinnen und Amtsträger in Vereinen und Institutionen, die über viele Jahre hinweg in Vorständen und Funktionen Verantwortung tragen und das Vereinsleben prägen.
Den feierlichen Höhepunkt bildete die Verleihung der Ehrenmedaille der Gemeinde Bingen, die an drei Persönlichkeiten für herausragende individuelle Leistungen verliehen wurde.
Gemütlicher Ausklang
Nach dem offiziellen Teil blieb die Sandbühlhalle noch lange gut gefüllt. Bei Getränken und einem Imbiss nutzten viele die Gelegenheit zu Gesprächen und Begegnungen. Ein gelungener Abend, der deutlich machte, wie vielfältig und lebendig das Ehrenamt in Bingen ist – und wie viel es bewirkt, wenn Menschen Verantwortung übernehmen.
Übersicht der Geehrten
Blutspenderehrung
10 Spenden: Conny Fiedler, Larissa Gauggel, Lorenz Kieferle, Corinna Tritschler
50 Spenden: Mitja Cadez, Mathias Fleisch, Siegfried Störkle, Martina Will
75 Spenden: Christine Brückner, Melanie Springer
100 Spenden: Gerd Eisele
Sportlerehrung Jugend
Schützenverein Bingen-Hitzkofen e.V.:
Jakob Cals, Luca Schweizer, Ferdinand Fröhlich, Leon Schweizer, Luca Kalla, Tim Sigmund, Milla Lawrenz, Felix Lawrenz, Silas Schurer, Alexander Kropf
TV Bingen e.V.:
Romy Luib, Alba Uhl, Amelie Lang, Lynn Benz, Pauline Diebold, Greta Buck, Lotta Buck, Nele Hader, Marike Kunzmann, Leonie Müller, Emma Prillinger, Matilda Stihl, Carla Giardulli
Ehrung der Feuerwehrangehörigen
Siegfried Störkle, Günther Blum, Helmut Deschler, Anton Glaser, Günter Springer, Gerd Eisele, Klaus Schmid, Ewald Löffler, Siegmar Zwick, Eugen Deschler, Ralf Multrus, Bernhard Schneider, Ralf Failer, Jürgen Schmid, Markus Buck, Stefan Baur, Tobias Blum, Daniel Klekler, Reiner Arnold, Winfried Fritz, Frank Echsle, Alexander Diener, Philipp Benz, Thomas Bulach, Philipp Schneider, Artur Löffler, Henning Vibrans
Ehrung der Gemeinderäte
Horst Arndt, Wolfgang Müller, Ottmar Pfister
Ehrung der Amtsträgerinnen und Amtsträger in Vereinen und Institutionen
Feuerwehr:
Artur Löffler, Günter Springer, Stefan Baur, Frank Echsle, Philipp Benz, Sascha Wiehl, Manuel Käppeler, Simon Mayer, Thomas Bulach, Reiner Arnold, Alexander Diener
Schützenverein Bingen-Hitzkofen e.V.:
Heinz Weber
Förderverein Ruine Hornstein e.V.:
Stephanie Bastian
Gesangverein Liederkranz Bingen e.V.:
Silke Käppeler, Tanja Schmid, Nicole Arndt, Marcel Schweizer
Narrenzunft Bingen:
Henning Vibrans
Verleihung der Ehrenmedaille der Gemeinde Bingen
Tillo Brükner, für seine langjährige, hingebungsvolle Tätigkeit als Archivar und die Bewahrung der Binger Geschichte
Romy Luib, Landesmeisterin im Turnen, für ihre herausragende sportliche Leistung
Julian Brükner, Deutscher und Europameister im Handwerk, für seine besonderen Erfolge im Wettbewerbsberuf Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
Wie allen Anwohnerinnen und Anwohnern bekannt ist, wurde die Egelfinger Straße in den späten 2000er Jahren umfassend ausgebaut. Im Zuge dieser Maßnahme mussten damals von Seiten der Verwaltung die gesetzlich vorgeschriebenen Anschlussbeiträge erhoben werden.
Bereits im Hinblick auf eine mögliche spätere Breitbanderschließung wurden seinerzeit – nach bestem Wissen und Stand der Technik – u.a. drei Leerrohrverbände in der Längstrasse von der Inneringer Straße bis zur Sandbühlhalle mitverlegt. Leider hat sich nun gezeigt, dass der damalige Durchmesser dieser Rohrverbände für die heutigen Anforderungen an die Breitbandinfrastruktur nicht mehr ausreicht. Daher ist es unumgänglich, die Längstrasse erneut zu öffnen und die notwendigen Tiefbauarbeiten durchzuführen.
Ein positiver Aspekt ist jedoch, dass bei der damaligen Maßnahme auch Querungs-Leerrohre unter der Fahrbahn eingebaut wurden. Diese können nach aktuellem Stand verwendet werden, sodass auf rund zehn Querungen zwischen den beiden Straßenseiten verzichtet werden kann. Das reduziert sowohl den Aufwand als auch die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner.
Wir bitten um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen durch die laufenden Arbeiten. Auch uns in der Verwaltung ärgert es, dass trotz der vorausschauenden Planung von damals nun erneut in die Straße eingegriffen werden muss – leider lässt sich dies aus technischen Gründen nicht vermeiden.
EKVO-Untersuchungen und geplante Kanalsanierungen 2026 in Bingen und Hochberg
Gemäß der Eigenkontrollverordnung (EKVO) sind die Eigentümer öffentlicher Kanalisationsanlagen verpflichtet, diese regelmäßig auf ihren Zustand hin zu überprüfen. Die Überprüfung umfasst Kanäle, Schächte und Sonderbauwerke; Hausanschlüsse und die Straßenentwässerung sind davon ausgenommen. Im Regelfall erfolgt die Wiederholungsprüfung alle zehn Jahre, bei sanierten oder schadensfreien Kanälen kann der Zeitraum auf 15 Jahre verlängert werden.
Nachdem die letzte Inspektion in den Ortsteilen Hitzkofen und Hornstein im Jahr 2016 durchgeführt wurde, wurden dem Gemeinderat nun die Ergebnisse der aktuellen EKVO-Untersuchungen in Bingen und Hochberg vorgestellt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse ist vorgesehen, im Jahr 2026 die vordringlichsten Schäden im grabenlosen Verfahren zu sanieren. Die Kosten für die Maßnahme werden auf rund 301.000 Euro geschätzt.
Herr Stauß vom Ingenieurbüro Kovacic stellte in der Sitzung die geplanten Sanierungsmaßnahmen vor und stand für Rückfragen zur Verfügung.
Im Rahmen der Diskussion wurde die Frage erörtert, ob es sinnvoll wäre, in Bereichen mit alten Wasserleitungen und größeren Straßenschäden eine umfassendere Sanierung vorzusehen, anstatt die Kanalarbeiten einzeln durchzuführen. Aufgrund des kurzfristigen Handlungsbedarfs im Bereich der Kanalisation sowie des derzeit nicht absehbaren zeitlichen und finanziellen Umfangs einer solchen Gesamtmaßnahme wurde entschieden, die Sanierung wie geplant umzusetzen. Der Ansatz einer kombinierten Sanierung soll jedoch im Zusammenhang mit der Reduzierung von Wasserverlusten im Leitungsnetz weiterverfolgt werden.
Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der EKVO-Untersuchungen zur Kenntnis und stimmte der geplanten Sanierungsmaßnahme 2026 mit einem Kostenrahmen von 301.000 Euro zu.
Anpassung der Wassergebühren für die Jahre 2026 bis 2028
Der Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung mit der mehrjährigen Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung in den Jahren 2026 bis 2028. Grundlage der Beratungen waren die Nachkalkulation der Jahre 2022 bis 2024 sowie der Entwurf einer Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung.
Seit dem Jahr 2011 wurden die Wasserverbrauchsgebühren in mehreren Schritten angepasst. Nach der letzten Erhöhung zum 1. Januar 2023 liegt der aktuelle Gebührensatz bei 1,74 Euro (netto) pro Kubikmeter. Diese Anpassung erfolgte unter anderem aufgrund stark gestiegener Energiepreise infolge des Ukrainekriegs sowie zur Deckung von Verlusten aus den Jahren 2019 bis 2021.
Die Nachkalkulation der Jahre 2022 bis 2024 weist nun einen Gesamtüberschuss von 24.082 Euro aus. Nach Abzug der ausgeglichenen Fehlbeträge aus den Vorjahren verbleibt ein bereinigter Überschuss von 5.277 Euro. Damit wurde das Ziel eines kostendeckenden Betriebs erreicht.
Für den neuen Kalkulationszeitraum legte die Verwaltung erneut eine dreijährige Gebührenkalkulation vor. Eine längere Betrachtung wurde aufgrund der Unsicherheiten bei Investitionskosten verworfen.
Die voraussichtlichen Energiekosten sinken durch einen neuen Stromliefervertrag für 2026 bis 2028 deutlich – von bisher 23,15 ct/kWh auf 7,62 ct/kWh. Dadurch wird die Gebührenkalkulation um rund 16 Cent pro Kubikmeter entlastet.
Gleichzeitig steigen jedoch die Ausgaben für die Unterhaltung des Leitungsnetzes und den Austausch von Wasserzählern auf insgesamt rund 138.000 Euro. Die zunehmende Reparaturanfälligkeit des in die Jahre gekommenen Versorgungsnetzes macht zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Geplant sind unter anderem der Einbau von Geräuschloggern zur Leckortung und die Modernisierung der Prozessleittechnik.
Die Abschreibungen sinken aufgrund des Alters der Gesamtanlagen um rund 14.000 Euro, während die inneren Verrechnungen (Personal, Bauhof, EDV, Fuhrpark) weitgehend stabil bleiben. Der kalkulatorische Zinssatz nach der Echt-Verzinsungs-Methode liegt bei 3,22 %.
Auf Basis dieser Entwicklungen und der Annahmen zum künftig leicht rückläufigen Wasserverbrauch ergibt sich ein Kostenniveau, das eine Absenkung des Wasserzinses auf 1,59 Euro pro Kubikmeter ermöglicht.
Der Gemeinderat beschloss, den Überschuss aus den Jahren 2022 bis 2024 in Höhe von 5.277 Euro in die neue Kalkulation einzubeziehen und die Wasserverbrauchsgebühr ab dem 1. Januar 2026 auf 1,59 Euro pro Kubikmeter zuzüglich Umsatzsteuer abzusenken. Die Wasserversorgungssatzung wird entsprechend angepasst.
Notauslass zur Entlastung der Kanalisation in der Altrathausstraße
In der Altrathausstraße kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu Überstauereignissen in der Kanalisation, insbesondere im Bereich des Schachtes ZS181 vor der Hausnummer 2. Aufgrund der topographischen Lage fließt das überstauende Wasser in Richtung des Grundstücks Altrathausstraße 2, wodurch wiederholt Überschwemmungen auftraten.
Während das betroffene Grundstück früher unbebaut war und überschüssiges Wasser abfließen konnte, entstand mit der späteren Bebauung Handlungsbedarf zur technischen Entlastung. Um die Situation zu verbessern, wurde ein Notauslass in die Lauchert auf der gegenüberliegenden Seite der Bahnhofstraße geplant. Die hierfür notwendige wasserrechtliche Genehmigung liegt seit dem 2. Juni 2025 vor und gilt bis zum 31. Dezember 2029.
Die Ursache der Überstauproblematik liegt im hohen Rückstauniveau des südlich gelegenen Staukanals, das zur Sicherstellung der erforderlichen Mischwassermenge notwendig ist. Eine Absenkung dieses Niveaus wäre nur durch aufwändige bauliche Maßnahmen möglich, deren langfristige Zweckmäßigkeit derzeit unklar ist. Daher wurde die Genehmigung des Notauslasses befristet, bis der Abwasserzweckverband eine dauerhafte Lösung erarbeitet hat.
Für die Maßnahme war im Haushalt ursprünglich ein Ansatz von 40.000 Euro vorgesehen. Nach neuen Berechnungen und unter Berücksichtigung von Preissteigerungen sowie zusätzlicher baulicher Empfehlungen, unter anderem durch einen Statiker, beläuft sich die aktuelle Kostenschätzung auf rund 63.000 Euro. Empfohlen wird unter anderem ein erschütterungsarmer Kanalbau zur Schonung der bestehenden Stützmauer, eine mögliche Stabilisierung mit Spritzbeton sowie die Abdichtung von Fugen zur Vermeidung von Frosteinwirkungen.
Der Gemeinderat stimmte zu, die Ausschreibung der Maßnahme auf Grundlage der neuen Kostenschätzung durchzuführen. Über die Vergabe der Arbeiten soll in einer der nächsten Sitzungen entschieden werden.
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) in der Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung Bingen steht vor der Aufgabe, ihre internen Arbeitsabläufe zunehmend digital, effizient und rechtssicher zu gestalten. Die bisherige papierbasierte und dezentrale Dokumentenablage erfüllt die heutigen Anforderungen an Datenschutz, Nachvollziehbarkeit und Fristenkontrolle nicht mehr. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, soll ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) eingeführt werden.
Das DMS bildet die Grundlage für eine moderne und zukunftsfähige Verwaltung. Es ermöglicht die digitale Aktenführung, optimiert Arbeitsprozesse, reduziert Papierverbrauch und gewährleistet die revisionssichere Archivierung von Unterlagen. Zudem stellt es sicher, dass die Verwaltung den Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gerecht wird, das eine vollständige digitale Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen vorsieht.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist der Umgang mit elektronischen Rechnungen. Durch gesetzliche Vorgaben werden Unternehmen künftig verpflichtet, E-Rechnungen zu verwenden. Kommunen müssen diese bereits heute annehmen und verarbeiten können. Ein DMS erlaubt die automatisierte Weiterverarbeitung solcher Rechnungen und vermeidet Medienbrüche.
Nach einer internen Vorstellung der beiden in der Region verbreiteten Systeme „regisafe“ und „enaio“ entschied sich die Verwaltung für das Produkt „regisafe“, das insbesondere durch Bedienerfreundlichkeit, Schnittstellenkompatibilität und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugte. Das System ist bei zahlreichen Kommunen im Landkreis Sigmaringen bereits im Einsatz und hat sich dort bewährt.
Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung und Einführung der Dokumentenmanagementsoftware „regisafe“ zum Angebotspreis von 27.488,05 Euro inklusive Schulung, Installation und Einrichtung zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, der regisafe GmbH den entsprechenden Auftrag zu erteilen.
Genehmigung von Spenden
Der Gemeinderat genehmigte eine Einzelspende in Höhe von 198,25 Euro zur Verwendung in der Schulverpflegung.
Baugesuche
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen für ein Baugesuch in der Altrathausstraße zum Ausbau zweier Balkone.
Bekanntgaben
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben informierte die Verwaltung über aktuelle finanzpolitische Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene, die auch Auswirkungen auf die kommunale Haushaltsplanung haben werden.
Stabilisierung der Finanzausgleichsmasse (FAG):
Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 stellt das Land Baden-Württemberg zusätzliche Mittel in Höhe von 550 Millionen Euro zur einmaligen Stabilisierung der Finanzausgleichsmasse bereit.
Sonderinvestitionsmittel des Bundes (LuKIF-Mittel):
Zwei Drittel der Sonderinvestitionsmittel des Bundes werden pauschal an die Kommunen weitergeleitet. Dies entspricht einer jährlichen Gesamtsumme von 729 Millionen Euro über die kommenden zwölf Jahre. Die Verteilung erfolgt nach dem Aufteilungsmechanismus des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) sowie innerhalb der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Ganztagesbetreuung an Grundschulen:
Ab dem Jahr 2030 beteiligt sich das Land mit einer Betriebskostenmitfinanzierung von 68 Prozent an der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung. Für die Jahre 2026 bis 2029 wurden aufwachsende Pauschalbeträge vereinbart, die schrittweise zu dieser 68-Prozent-Finanzierungsquote hinführen sollen, sobald alle Jahrgangsstufen vollständig vom Rechtsanspruch umfasst sind.
Sie sind gerade umgezogen? Einfach online ummelden!
Wer umzieht, muss innerhalb von 14 Tagen seine neue Adresse bekanntgeben.
Das geht nun ganz einfach über den Onlinedienst www.wohnsitzanmeldung.de
Was benötige ich dafür?
Zum 1. Mai 2025 wurde bundesweit das sogenannte PointID-System eingeführt. Anfangs gab es einige technische Hürden, diese sind nun glücklicherweise behoben.
Mit dem neuen Fotogerät können wir ihr digitales Lichtbild für die Beantragung von Ausweisen und Pässen direkt vor Ort aufnehmen (Kosten: 6 Euro).
Falls Sie lieber eine andere Möglichkeit nutzen möchten, können digitale Passbilder auch in Fotofachgeschäften oder in Drogeriemärkten angefertigt werden. Sie erhalten dann einen QR-Code, den wir über eine Cloud einlesen.