Veranstaltungskalender 2026
Der Veranstaltungskalender 2026 steht nachfolgend zum Download bereit.
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Ab dem 01.01.2026 sind Veranstalter und Vereine verpflichtet, den Betrieb eines Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass (z. B. Vereinsfeste, Veranstaltungen) anzuzeigen. Bisher wurde hier eine Schankerlaubnis über die Gemeinde beantragt. Diese Vorgehensweise entfällt zum 31.12.2025.
Die Anzeigepflicht für vorübergehende Gaststättengewerbe gilt für Vereine nur dann, wenn diese alkoholischen Getränke anbieten.
Die Anzeige muss grundsätzlich spätestens zwei Wochen vor Beginn des vorübergehenden Gaststättenbetriebs erfolgen und ist bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.
Folgende Angaben sind in der Anzeige erforderlich:
Wir bitten alle Veranstalter und Vereine, diese neue Regelung zu beachten und die Anzeige rechtzeitig bei der Gemeinde einzureichen.
Das Formular finden Sie hier oder unter dem Menüpunkt Satzungen, Formulare, Informationen
Seit KW 51 speisen die ersten vier von insgesamt acht Windenergieanlagen im Windpark Bingen erstmals regional erzeugten, erneuerbaren Strom ins Netz ein. Es handelt sich dabei um Anlagen des Typs Enercon E138 EP3 E2. Die Inbetriebnahme der verbleibenden vier Anlagen ist für den Beginn des neuen Jahres vorgesehen, da hierfür noch abschließende Arbeiten erforderlich sind.
Der Windpark Bingen ist das Ergebnis eines langjährigen Entwicklungsprozesses. Seit der Unterzeichnung der ersten Nutzungsverträge zwischen der Gemeinde Bingen und der Enercon GmbH im Jahr 2016 – die im weiteren Verlauf auf die Alterric Deutschland GmbH übergingen – wurden über einen Zeitraum von neun Jahren zahlreiche planerische, genehmigungsrechtliche und technische Schritte umgesetzt, um das Projekt realisieren zu können.
Die Bauphase begann im November 2023 mit ersten Baumfällarbeiten. Im Laufe des Jahres 2024 wurden die erforderlichen Zuwegungen sowie Kranstellflächen hergestellt. Der Bau der Fundamente startete im April 2025. Sechs Windenergieanlagen konnten innerhalb von weniger als sechs Monaten errichtet werden; zwei weitere Anlagen werden voraussichtlich im Januar und Februar 2026 fertiggestellt.
Alterric Deutschland und die Gemeinde Bingen bedanken sich ausdrücklich bei den Bürgerinnen und Bürgern für das entgegengebrachte Verständnis während der Bauphase, insbesondere im Hinblick auf den Baustellenverkehr, sowie für das große Interesse am Windpark, das sich auch durch regelmäßige Besuche an den Wochenenden zeigt.
In Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung ist vorgesehen, die vollständige Inbetriebnahme des Windparks am 18. April des kommenden Jahres im Rahmen einer feierlichen Windparkeinweihung zu begehen. Darüber hinaus ist eine Beteiligung der Binger Bürgerinnen und Bürger am Windpark geplant. Eine Informationsveranstaltung zu möglichen Beteiligungsmodellen wird voraussichtlich am 29. Januar stattfinden. Weitere Infos dazu folgen.
Sie sind gerade umgezogen? Einfach online ummelden!
Wer umzieht, muss innerhalb von 14 Tagen seine neue Adresse bekanntgeben.
Das geht nun ganz einfach über den Onlinedienst www.wohnsitzanmeldung.de
Was benötige ich dafür?
Zum 1. Mai 2025 wurde bundesweit das sogenannte PointID-System eingeführt. Anfangs gab es einige technische Hürden, diese sind nun glücklicherweise behoben.
Mit dem neuen Fotogerät können wir ihr digitales Lichtbild für die Beantragung von Ausweisen und Pässen direkt vor Ort aufnehmen (Kosten: 6 Euro).
Falls Sie lieber eine andere Möglichkeit nutzen möchten, können digitale Passbilder auch in Fotofachgeschäften oder in Drogeriemärkten angefertigt werden. Sie erhalten dann einen QR-Code, den wir über eine Cloud einlesen.
Gartenpools: Was Sie zur Befüllung und Entsorgung wissen sollten
Der Sommer naht – und mit ihm die Vorfreude auf sonnige Stunden im Garten, vielleicht sogar mit einem erfrischenden Bad im eigenen Pool. Ein Gartenpool ist ein Stück Lebensqualität, das wir gut verstehen – gleichzeitig bringt er auch eine gewisse Verantwortung mit sich. Aus diesem Grund möchten wir Sie frühzeitig über wichtige Regelungen zur Befüllung und Entsorgung informieren.
Befüllung nur noch über das Hausnetz
Ab sofort ist das Befüllen von Gartenpools ausschließlich über die private Hausinstallation – also über Ihren Gartenschlauch – erlaubt. Die Entnahme über Standrohre ist nicht mehr gestattet.
Diese Entscheidung dient der Fairness und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Nur über den Hauswasserzähler kann die Entnahme korrekt erfasst und abgerechnet werden. Die Nutzung eines Standrohres würde eine ungezählte Wasserentnahme bedeuten – und ist somit nicht erlaubt.
Entsorgung von Poolwasser – was viele nicht wissen
Auch die Entsorgung des Poolwassers unterliegt klaren Regeln: Poolwasser ist Abwasser – unabhängig davon, ob es mit Chemikalien behandelt wurde oder nicht. Das schreibt das Wasserhaushaltsgesetz (§ 54 WHG) ausdrücklich so vor. Denn:
In beiden Fällen gilt: Das Wasser muss über die öffentliche Kanalisation entsorgt werden. Die Entsorgung über den Garten oder durch Versickern ist nicht zulässig und stellt eine ordnungsgemäß genehmigungspflichtige Handlung dar (§ 9 WHG in Verbindung mit § 14 WG BW). Eine solche Genehmigung wird in der Praxis jedoch kaum erteilt, da eine umfassende Vorbehandlung des Wassers notwendig wäre.
Die Abwassergebühren, die mit dem Bezug des Frischwassers erhoben werden, decken diese Entsorgungskosten bereits ab. Bitte sehen Sie also davon ab, Poolwasser eigenmächtig abzuleiten.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Wasser – für unsere Zukunft
Trinkwasser ist ein wertvolles Gut – besonders in den Sommermonaten, in denen unser gemeinsamer Verbrauch steigt. Helfen Sie mit, sparsam damit umzugehen. Decken Sie Ihren Pool bei Nichtgebrauch ab, um Verdunstung zu vermeiden, und befüllen Sie ihn maßvoll. Immerhin entsprechen 10.000 Liter Poolwasser dem Trinkwasserbedarf eines 3-Personen-Haushalts für einen ganzen Monat!
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Wenn wir alle gemeinsam aufmerksam und umsichtig handeln, sorgen wir nicht nur für sicheren Badespaß – sondern auch für eine nachhaltige Wasserversorgung.
Ihre
Gemeindeverwaltung Bingen