Spatenstich für das Ärztehaus

Mit dem symbolischen Spatenstich am 24. Februar 2026 hat die Gemeinde Bingen offiziell mit dem Bau des neuen Ärztehauses auf dem Lammareal begonnen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, Vertreter des Landtages und Gemeinderates sowie Projektbeteiligte waren der Einladung gefolgt, um diesen wichtigen Meilenstein gemeinsam zu begehen.

Bürgermeister Potas betonte in seiner Ansprache die große Bedeutung des Projekts für die dauerhafte Sicherung der hausärztlichen Versorgung im Ort. Eine wohnortnahe medizinische Betreuung sei gerade im ländlichen Raum keine Selbstverständlichkeit mehr. Die Gemeinde habe sich daher bewusst entschieden, Verantwortung zu übernehmen und aktiv Rahmenbedingungen zu schaffen, die auch künftig eine sichere ärztliche Versorgung in Bingen ermöglichen.

Ein besonderer Dank galt dem Land Baden-Württemberg für die Förderung im Rahmen des ELR-Programms. Mit einem Zuschuss in Höhe von 247.000 Euro werde die Bedeutung des Projekts für die Versorgung im ländlichen Raum ausdrücklich unterstrichen.

Auch der Landtagsabgeordnete Klaus Burger würdigte in seinem Grußwort das Engagement der Gemeinde. Er hob hervor, dass Kommunen, die frühzeitig handeln und strukturell vorsorgen, einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der medizinischen Infrastruktur leisten. Die Förderung durch das Land sei Ausdruck der Anerkennung für diesen vorausschauenden Ansatz.

Neben den Praxisflächen im Erdgeschoss entstehen im Untergeschoss weitere barrierefrei erreichbare Räume mit rund 150 Quadratmetern Fläche. Hier eröffnet sich die Möglichkeit, künftig ein ergänzendes medizinisches Angebot anzusiedeln. Bewerbungen hierfür werden gerne entgegengenommen.

Mit dem Ärztehaus wird nicht nur die medizinische Infrastruktur gestärkt. Auch das Lammareal, das über viele Jahre brachlag, erfährt eine deutliche Aufwertung. Das Projekt setzt einen Impuls für die weitere Entwicklung des Ortskerns und verbindet Daseinsvorsorge mit städtebaulicher Perspektive.

Mit dem Spatenstich ist nun der offizielle Startschuss gefallen. Die Vorfreude auf die Fertigstellung und die künftige Nutzung des Gebäudes ist spürbar – ein wichtiger Schritt für die Zukunft Bingens.

v.l.n.r.: Gemeinderat Stefan Baur, Gemeinderätin Christine Brückner, Dr. Benedikt Hau, Bürgermeister Marco Potas, Gemeinderätin Anita Gauggel, Klaus Burger MdL, Architekt Werner Fricker, Dr. Catalin Ene, Gemeinderat Horst Arndt, Gemeinderat Thomas Fleisch, Bauunternehmer Peter Löffler

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats

Am Montag, dem 23. Februar 2026 findet um 19.00 Uhr eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Tagesordnung:

1. Fragen der Einwohnerschaft
2. Bürgerbeteiligung am Windpark Bingen – Beratung und Beschlussfassung
3. Haushalt 2026 – Vorstellung des Entwurfs
4. Sammelgenehmigung der Spenden des Jahres 2025
5. Baugesuche
6. Bekanntgaben
7. Anfragen

Die Einwohnerschaft ist zur Sitzung herzlich eingeladen. Die Sitzungsvorlagen sind nachfolgend abrufbar.

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Marco Potas
Bürgermeister

TOP 2 Bürgerbeteiligung Windpark
TOP 3 Entwurf HH 2026

 

Großes Interesse an Bürgerbeteiligung am Windpark

Am 29. Januar 2026 fand um 18.30 Uhr eine gut besuchte Bürgerinformationsveranstaltung zur geplanten Bürgerbeteiligung am Windpark statt. Rund 180 Bürgerinnen und Bürger waren der Einladung gefolgt und nutzten die Gelegenheit, sich aus erster Hand über den aktuellen Stand des Projekts sowie über mögliche Beteiligungsformen zu informieren.

Bürgermeister Potas eröffnete den Abend und blickte in seiner Einführung auf die lange Entwicklung des Windparkprojekts zurück. Er betonte, dass es von Beginn an ein zentrales Anliegen von Gemeinderat und Verwaltung gewesen sei, die Bürgerschaft nicht nur zu informieren, sondern auch konkret am Projekt zu beteiligen.

Im Anschluss ordnete Herr Bezold von der Alterric Deutschland GmbH, Projektverantwortlicher für den Windpark, den aktuellen Sachstand ein. Die Windenergieanlagen seien inzwischen größtenteils in Betrieb genommen und liefen an. In den ersten Wochen könne es jedoch noch zu zeitweisen Stillständen kommen. Diese seien auf notwendige Feinabstimmungen in der Anlagentechnik und der Software zurückzuführen. Zusätzlich habe das Wetter – insbesondere Nebel und Wind – den Bauprozess verzögert. Die noch ausstehenden Anlagen 7 und 8 im Bereich Hitzkofen sollen jedoch schnellstmöglich errichtet und ans Netz gebracht werden. Die offizielle Einweihung des Windparks ist für den 18. April vorgesehen – dann hoffentlich bei deutlich angenehmeren Wetterbedingungen als derzeit.

Der Schwerpunkt des Abends lag auf der Vorstellung der zwei möglichen Formen der Bürgerbeteiligung:

  • Windsparbrief:
    Eine sichere Anlageform über ein Bankprodukt mit festgelegter Laufzeit, jährlicher Zinsauszahlung und Rückzahlung des Kapitals am Ende der Laufzeit. Das Kapital ist über die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert. Der Zinssatz liegt über klassischen Festgeldanlagen, da Alterric einen zusätzlichen Zinsbonus aus den Erlösen des Windparks gewährt.
  • Qualifiziertes Nachrangdarlehen:

Eine direkte Beteiligung am Windpark über Alterric mit einer Laufzeit von 8 Jahren und einem festen Zinssatz von 6 % pro Jahr. Die Anlage erfolgt niedrigschwellig über eine Online-Plattform. Aufgrund der direkten Beteiligung ist die Rendite höher, gleichzeitig besteht – wie bei dieser Anlageform üblich – ein unternehmerisches Risiko auf den Totalverlust der Einlage.

Im Sinne der Transparenz und Mitwirkung konnten die anwesenden Bürgerinnen und Bürger am Ende der Veranstaltung ihre Präferenz abgeben. Das Ergebnis der Abstimmung fiel wie folgt aus:

  • 77 Stimmen für den Windsparbrief
  • 88 Stimmen für das Nachrangdarlehen
  • 1 Enthaltung

Der Gemeinderat wird dieses Stimmungsbild nun aufnehmen und in einer der kommenden Sitzungen über die endgültige Beteiligungsform entscheiden.

Unabhängig von der finalen Entscheidung ist vorgesehen, dass die Bürgerbeteiligung mit der Einweihung des Windparks im April offiziell aufgelegt wird. In einer ersten Phase soll die Beteiligung ausschließlich den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde offenstehen und betragsmäßig begrenzt sein. Erst in einem zweiten Schritt ist eine Öffnung für umliegende Gemeinden geplant. Über den weiteren Verlauf werden Sie rechtzeitig informiert.

Die Präsentation zur Informationsveranstaltung steht nachfolgend zur Download bereit:
260129_Bingen_00482_Informationen Bürgerbeteiligung

 

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 26.01.2026

Jahresbericht Schulsozialarbeit
Frau Figel berichtete in der Gemeinderatssitzung über die Schulsozialarbeit an der Grundschule Bingen im Schuljahr 2024/2025. Die Schulsozialarbeit ist ein fester Bestandteil des Schulalltags und unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer sozialen und persönlichen Entwicklung.

Ein zentraler Schwerpunkt lag erneut auf der Einzelfallhilfe sowie auf der Beratung von Eltern und Lehrkräften. Ergänzend dazu wurden in allen Klassen präventive Angebote zum sozialen Lernen umgesetzt. In den Klassen 1 und 2 standen Themen wie Gefühle, Konfliktlösung und Kommunikation im Mittelpunkt, während in den Klassen 3 und 4 der verantwortungsvolle Umgang mit Medien behandelt wurde..

Besondere Projekte wie die Ausbildung der Pausenengel, das Theaterprojekt sowie der Besuch der vierten Klasse im Hochseilgarten förderten Teamgeist, Selbstvertrauen und ein respektvolles Miteinander. Das Elterncafé sowie Aktionen im Bereich Nachhaltigkeit und Gemeinwesenarbeit rundeten das Angebot ab.

Für das kommende Schuljahr sind unter anderem die Entwicklung eines Sozialcurriculums sowie weitere Schwerpunkte zu Medien, Respekt und sozialem Lernen geplant. Die Gemeinde Bingen dankt der Schulsozialarbeit für ihren engagierten Einsatz.

Ärztehaus Lammareal – Gestaltung des Flachdaches, Vorstellung der Vor- und Nachteile von Dachbegrünung
Im Vorgriff auf die Fachplanungen, insbesondere der Elektroplanung mit Photovoltaik-Anlage, wurde die Frage nach einer Dachbegrünung auf dem Flachdach des Gebäudes diskutiert. Unbestritten sind die Vorteile, die mit einer Dachbegrünung einhergehen. Darunter die positiven Auswirkungen auf das Mikroklima am Gebäude sowie der Kühlungseffekt durch die Bepflanzung und das verdunstende Wasser im eingebrachten Substrat. Demgegenüber stehen jedoch auch Nachteile: Neben den zusätzlichen Kosten von geschätzten 30.000 Euro wird die Photovoltaikanlage durch die Dachbegrünung in ihrer Ausgestaltung beeinflusst. Eine sehr flachwinklige Unterkonstruktion könnte aufgrund des notwendigen Abstands zur Bepflanzung nicht realisiert werden. Ebenso sind die Abstände zwischen den Platten zu vergrößern, um die Pflege der Dachbegrünung zu ermöglichen. Zusätzlich würde ein regelmäßiger Pflegeaufwand auf die Gemeinde zukommen. Im Ergebnis beschloss der Gemeinderat unter den genannten Umständen auf eine Dachbegrünung zu verzichten. Die Vorteile sind unbestritten, überwiegen im derzeitigen Projekt jedoch nicht die Herausforderungen und den späteren Aufwand. Die Fachplanung wird daher ohne eine Dachbegrünung weiterverfolgt.

 
Gemeinderat bestätigt Betrauungsakt für die WIS
Der Gemeinderat der Gemeinde Bingen hat die Neufassung des Betrauungsaktes zugunsten der Wirtschaftsförderungs- und Standortmarketinggesellschaft Landkreis Sigmaringen mbH (WIS) beschlossen.

Die Gemeinde Bingen ist Gesellschafterin der WIS und beteiligt sich seit vielen Jahren an deren Finanzierung durch eine jährliche Umlage. Die Aufgaben der Wirtschaftsförderung gelten als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) und unterliegen daher den Vorgaben des europäischen Beihilferechts. Der bisherige Betrauungsakt war auf zehn Jahre befristet und ist ausgelaufen, sodass eine Auffrischung bzw. erneute formelle Betrauung erforderlich wurde.

Mit der nun beschlossenen Neufassung wird die WIS weiterhin für einen Zeitraum von zehn Jahren mit der regionalen Wirtschaftsförderung betraut. Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen der Aufgaben der WIS oder der finanziellen Beteiligung der Gemeinde Bingen.

Bürgermeister Potas stellte klar, dass es sich um eine rein formale und rechtliche Maßnahme handelt, mit der die bisherige Praxis fortgeführt und rechtssicher ausgestaltet wird. Die Wirtschaftsförderung wirke regional und komme auch der Gemeinde Bingen sowie ihren Bürgerinnen und Bürgern zugute.


Haushalt 2026 des Zweckverbands IGGS
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung dem Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2026 des Zweckverbands Interkommunaler Gewerbe- und Industriepark Graf-Stauffenberg (IGGS) zugestimmt. Zudem wurde der Bürgermeister ermächtigt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands der Haushaltssatzung zuzustimmen.

Der Haushalt 2026 weist ein positives ordentliches Ergebnis von rund 94.000 Euro aus. Erträge in Höhe von etwa 1,17 Mio. Euro stehen Aufwendungen von rund 1,08 Mio. Euro gegenüber. Eine Kreditaufnahme ist für das Haushaltsjahr 2026 nicht vorgesehen.

Zur Deckung der laufenden Verwaltungs- und Betriebskosten ist – wie bereits im Vorjahr – eine Umlage in Höhe von insgesamt 300.000 Euro vorgesehen. Auf die Gemeinde Bingen entfällt dabei ein Anteil entsprechend des festgelegten Beteiligungsschlüssels von 13%.

Schwerpunkte der Investitionen im Jahr 2026 sind die weitere Erschließung des IGGS-Areals, insbesondere Maßnahmen zur städtebaulichen Planung, die Herstellung von Wasser- und Abwasserinfrastruktur, der Breitbandausbau sowie der Ausbau von Straßen und Verkehrsflächen. Insgesamt sind hierfür Investitionen in Höhe von rund 2,4 Mio. Euro eingeplant. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan IGGS Mitte steht kurz bevor.

Baugesuche
Der Gemeinderat erteile sein Einvernehmen für einen Garagenanbau in der Steggasse.

 

Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an.

Mit Klick auf die blaue Schaltfläche am Ende des Testes gelangen Sie zum Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post/Amtsboten zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerservice@bingen-hohenzollern.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Petra Hem, Tel.: 07571 7407 21, E-Mail: hem@bingen-hohenzollern.de.

WAHLSCHEIN BEANTRAGEN!

Einladung zur Informationsveranstaltung Beteiligungsmöglichkeiten am Windpark Bingen

Die Gemeinde Bingen lädt alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bingen sowie ihrer Ortsteile herzlich zu einer Informationsveranstaltung zum Thema finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten am

Donnerstag, dem 29.01.2026 um 18.30 Uhr in die Sandbühlhalle

ein.

Bereits zu Beginn der Verhandlungen über einen möglichen Windpark hat die Gemeinde Bingen großen Wert darauf gelegt, dass auch die Bürgerinnen und Bürger vor Ort von dem Projekt profitieren und sich finanziell beteiligen können. Entsprechend wurde mit dem Betreiber der Windenergieanlagen, der Alterric Deutschland GmbH, eine Beteiligungsmöglichkeit für die Bürgerschaft verhandelt. Noch im ersten Halbjahr 2026 soll diese Beteiligung in Form einer Geldanlage angeboten werden.

Ziel der Veranstaltung ist es, erste Informationen zu den geplanten Beteiligungsmöglichkeiten zu geben und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern eine geeignete Beteiligungsform festzulegen. Zur Auswahl stehen:

  • ein klassischer Windsparbrief in Kooperation mit einer Bank oder
  • ein Nachrangdarlehen (auch Schwarmfinanzierung genannt) direkt über die Betreiberfirma.

Im Rahmen der Veranstaltung werden die Unterschiede der beiden Varianten sowie deren jeweilige Vor- und Nachteile ausführlich erläutert. Im Anschluss soll über die bevorzugte Beteiligungsform abgestimmt werden.

Wichtiger Hinweis zur Teilnahme:

Diese Veranstaltung richtet sich in dieser Phase ausschließlich an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bingen und ihrer Ortsteile. Bürgerin bzw. Bürger ist, wer seinen Erstwohnsitz aktuell in der Gemeinde Bingen oder einem ihrer Ortsteile hat. Bitte bringen Sie vorsorglich ein gültiges Ausweisdokument mit. Die Gemeinde behält sich stichprobenartige Kontrollen im Einzelfall vor.

Die finanzielle Beteiligung soll zunächst ebenfalls ausschließlich Binger Bürgerinnen und Bürgern offenstehen. Sollte nach der ersten Zeichnungsphase noch ein Restvolumen vorhanden sein, ist vorgesehen, auch Bürgerinnen und Bürger umliegender Gemeinden zu beteiligen.

Die Gemeinde Bingen freut sich auf Ihr Interesse und Ihre Teilnahme.