Brennholzverkauf

Ab sofort bis zum 14.11.2025 nimmt die Gemeinde wieder Bestellungen für Brennholz an.

Um die Zertifizierungsvorgaben von PEFC einhalten zu können, ist nur noch die schriftliche Bestellung möglich. Das Bestellformular erhalten Sie in gedruckter Form im Rathaus oder am Ende dieses Textes als Pdf-Download.

Ohne unterschriebenes Bestellformular kann kein Brennholz verkauft werden.

Die diesjährigen Preise für Brennholz lang:
Hartlaubholz (Buche, Ahorn, Esche, Eiche):
– für Einheimische 75,-€/fm zzgl. 7% MwSt.
– für Auswärtige 90,-€/fm zzgl. 7% MwSt.
Nadelholz und Weichlaubholz (Weide, Pappel, Birke – sofern verfügbar): 55,-€/fm incl. MwSt.

Zur Einschätzung Ihres Brennholzbedarfs und der unterschiedlichen gebräuchlichen Mengeneinheiten:
1 Festmeter (fm) ergibt
– ca. 1,4 Raummeter oder Ster (rm) gestapelt
– ca. 2 bis 2,3 Schütt-Raummeter (srm) geschüttet

Die Wärmemenge von 1 fm Fichte entspricht der von 0,75 fm Hartlaubholz.
Die Wärmemenge von 1 fm Hartlaubholz entspricht der von 300l Heizöl

Bitte beachten: Die Bestellfrist endet am 14. November 2025. Nur bis zu diesem Termin eingegangene Bestellungen können berücksichtigt und zu den festgelegten Preisen abgegeben werden. Später eingehende Anfragen werden nicht mehr angenommen, sondern ausschließlich über das Onlineportal holzfinder.de zum jeweils aktuellen Marktpreis abgewickelt.

Wir bitten alle Käuferinnen und Käufer, die Frist unbedingt einzuhalten.

Brennholz Bestellformular

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 08.09.2025

Waldbegang
Zu Beginn der Sitzung fand ein Waldbegang mit Vertreterinnen und Vertretern des Forstamtes Sigmaringen statt. Frau Spiegelhalter, Herr Kuß und Frau Winterhalter vom Fachbereich Forst sowie Revierförster Letsch gaben dabei Einblicke in die aktuelle Situation und Entwicklung des Gemeindewaldes. Thematisiert wurden die forstliche Planung und ihre Umsetzung im Hinblick auf den Fichtenbestand, die Auswirkungen des Klimawandels auf die einzelnen Baumarten, die Rolle der Waldarbeiter bei der Steuerung des Mischwuchses sowie die Hintergründe zu aktuellen Hieben und Pflanzungen.

Im Mittelpunkt stand die Frage, wie der Wald künftig widerstandsfähig gestaltet werden kann. Da gerade die Fichte zunehmend unter den veränderten Klimabedingungen leidet, ist es notwendig, die Vielfalt der Baumarten zu erhöhen und die Naturverjüngung zu fördern. Ein widerstandsfähiger Wald bedeutet nicht nur, dass er Stürmen, Trockenheit oder Schädlingen besser standhalten kann, sondern auch, dass er seine ökologischen und wirtschaftlichen Funktionen zuverlässig erfüllt. Ziel ist ein stabiles, sich selbst regenerierendes Ökosystem, das auch kommende Generationen mit Holz, sauberem Wasser, Schutz und Erholung versorgt.

Vielen Dank für den aufschlussreichen Vortrag und einen besonderen Dank an unsere Forstwirte, die täglich für die Erreichung der gesteckten Ziele eintreten.

Waldhaushalt 2026 und Vollzug 2024
Forstbetriebsleiterin Juliane Spiegelhalter und Revierförster Günther Letsch stellten den Gemeinderäten die Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 2024 sowie die Planungen für das Jahr 2026 vor. Im Jahr 2024 konnten die planmäßigen 8.280 Festmeter Holz eingeschlagen werden, wovon 2.463 Festmeter auf zufällige Nutzungen wie Sturm- oder Käferschäden entfielen. Der Vollzug ergab Einnahmen von 747.421 Euro bei Ausgaben von 594.322 Euro, sodass ein positives Ergebnis von 153.099 Euro erreicht wurde.

Für das Jahr 2026 ist ein Einschlag von 8.615 Festmetern vorgesehen. Das Holzpreisniveau liegt derzeit bei rund 110 Euro pro Festmeter Fichte, was weiterhin eine stabile Grundlage für die Bewirtschaftung darstellt. Die geplanten Einnahmen belaufen sich auf 1.116.700 Euro, wovon 400.000 Euro aus dem Windpark stammen. Die Ausgaben sind mit 575.750 Euro angesetzt. Bereinigt um die Windpark-Erlöse ergibt sich im wirtschaftlichen Teil ein erwartetes Ergebnis von 140.950 Euro.

Erfreulich ist der geringe Anteil zufälliger Nutzungen im Jahr 2025 mit bisher nur 143 Festmetern, was auf eine stabile Waldsituation hinweist. Im Rat wurde außerdem die Ersatzbeschaffung des Waldfahrzeugs diskutiert. Für diesen Zweck sind 55.000 Euro im investiven Bereich eingeplant. Da derzeit Reparaturen anstehen, wurde erwogen, die Anschaffung bereits 2025 vorzuziehen. Eine Entscheidung soll jedoch erst nach Vorlage der Kostenvoranschläge getroffen werden.

Der Gemeinderat stimmte dem Haushaltsplan für 2026 sowie dem Vollzug des Jahres 2024 einstimmig zu.

Festsetzung des Brennholzpreises
Der Gemeinderat befasste sich mit der Festlegung der Brennholzpreise für die Saison 2025/2026. Der bisherige Preis von 75 Euro netto (80,25 Euro brutto) für einheimische Abnehmer und 90 Euro netto (96,30 Euro brutto) für Händler wurde beibehalten. Weichlaubholz und Nadelbrennholz werden mit 51,40 Euro netto (55 Euro brutto) angesetzt.

Neu ist die klare Regelung zur Bestellung: Der vergünstigte Preis für Endverbraucher gilt ausschließlich für fristgerecht eingereichte Bestellungen. Später gemeldeter Bedarf sowie nicht abgenommenes Holz werden künftig nicht mehr individuell vergeben, sondern über das Portal holzfinder.de vermarktet. Dort erfolgt der Verkauf zu marktüblichen Preisen, die sich nach Holzart, Qualität und Erreichbarkeit richten und für jedes Los transparent einsehbar sind.

Der Einschlag für die kommende Saison ist mit 1.670 Festmetern geplant und liegt damit über dem Vorjahreswert von 1.300 Festmetern. Der Verkauf an auswärtige Endverbraucher erfolgt nur, sofern nach Deckung des örtlichen Bedarfs Restmengen verfügbar sind.

Anpassung der Ehrenordnung
Der Gemeinderat hatte im Juni die Einführung einer Ehrenordnung beschlossen, die erstmals bei einer Veranstaltung im Oktober zur Anwendung kommen soll. Nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Vorschlägen wurden nun offene Auslegungsfragen besprochen.

Klargestellt wurde, dass die in der Ehrenordnung vorgesehenen Zeiträume – etwa eine Amtsdauer von mehr als zehn oder fünfzehn Jahren – auch dann berücksichtigt werden, wenn das Amt im Jahr 2023 und darüber hinaus noch ausgeübt wird. Damit können auch langjährige, aktuell noch aktive Amtsträger in Vereinen, Feuerwehr oder Gemeinderat geehrt werden. Eine rückwirkende Ehrung bereits (aus dem Amt) ausgeschiedener Mitglieder vor 2023 bleibt ausgeschlossen.

Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat eine redaktionelle Anpassung der Voraussetzungen für Ehrungen. Künftig können auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sowie Personen mit sportlichen oder musikalischen Leistungen ausgezeichnet werden, selbst wenn ihr Wohnsitz nicht in Bingen liegt. Zudem wurde die Regelung für Ehrungen in der Feuerwehr konkretisiert: Die Dienstzeit wird nach der Verwaltungsvorschrift Feuerwehr-Ehrenzeichen berechnet, beginnend mit dem Eintritt in die Jugendfeuerwehr ab dem 14. Lebensjahr. Anrechenbar sind dabei ausschließlich die Zeiten in der Freiwilligen Feuerwehr Bingen.

Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen Änderungen der Ehrenordnung einstimmig zu.

Antrag der Deutschen Post AG – Umstellung auf Poststation
Die Deutsche Post AG hat bei der Bundesnetzagentur beantragt, die bisherige Universaldienstfiliale in der Lauchertstraße 14 dauerhaft durch eine automatisierte Poststation zu ersetzen. Hintergrund ist die Einschätzung der Post, dass der Eigenbetrieb einer Filiale mit jährlichen Kosten von rund 47.500 Euro wirtschaftlich nicht tragfähig sei und sich bislang auch kein Einzelhändler in Bingen zur Übernahme einer Partnerfiliale gefunden hat.

Der Gemeinderat beriet die Auswirkungen dieser Änderung. Während die Filiale in der Lauchertstraße eine persönliche Beratung und die Abwicklung komplexerer Postgeschäfte ermöglicht, bietet die seit September 2023 bestehende Poststation in der Kleingasse rund um die Uhr Zugang zu Basisdiensten wie Brief- und Paketsendungen. Diese wird derzeit von etwa 18 Kundinnen und Kunden täglich genutzt, deckt jedoch nicht das gesamte Spektrum der Postdienstleistungen ab. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen, insbesondere ältere Menschen, bedeutet der Wegfall der bedienten Filiale eine Einschränkung. Die nächstgelegenen Filialen mit persönlichem Service befinden sich in Sigmaringen.

Nach Abwägung der möglichen Handlungsoptionen entschied sich der Gemeinderat zu folgender Stellungnahme: Die Gemeinde bewertet die Schließung der bedienten Filiale kritisch und bittet die Bundesnetzagentur, die Entscheidung auszusetzen. Ziel ist es, in einem letzten Anlauf nochmals gezielt nach einem möglichen Filialpartner vor Ort zu suchen.

Bekanntgaben
Zur Sandbühlhalle konnte Bürgermeister Potas den Zuwendungsbescheid für die BEG-Förderung der Hallenbeleuchtung bekanntgeben. Die Maßnahme wird mit bis zu 22.950 Euro gefördert. Die Abnahme ist für den 11. September vorgesehen. Außerdem wurde die Photovoltaikanlage der Halle auf Überschusseinspeisung umgemeldet. Parallel erarbeitet das Fachbüro ein Konzept für die weitere Nutzung.

Zum Windpark wurde informiert, dass die fünfte Anlage (WEA 1) derzeit im Aufbau ist. Die erforderlichen Rückschnitte im Wald sind abgeschlossen, die Anlieferung der Großkomponenten hat begonnen. Erste Transporte mit den Stahlsegmenten werden erwartet. Genauere Uhrzeiten lassen sich nicht vorhersagen, Zwischenstopps erfolgen in Ittenhausen. In der kommenden Woche wird der Großkran errichtet, der erste Hub ist für den 29. September vorgesehen.

Kinderferienprogramm – Anmeldeverfahren läuft

Wir freuen uns euch mitteilen zu dürfen, dass wir in diesem Jahr wieder ein sehr umfangreiches Kinderferienprogramm anbieten können. Ein herzliches Dankeschön geht an alle, die dazu beigetragen haben, dass das Kinderferienprogramm in diesem Umfang zustande gekommen ist.

Die Veranstaltungshefte für das Kinderferienprogramm wurden in der Grundschule verteilt. Weitere Exemplare sind auf dem Rathaus und im Kindergarten erhältlich oder können von unserer Homepage unter: www.bingen-hohenzollern.de heruntergeladen werden.

Die Anmeldefrist läuft bis zum 06.07.2025.

Die Plätze werden bei Überbelegung zugelost bzw. von einem neutralen Gremium vergeben.

Programmheft 2025
Anmeldeformular

Bekanntmachung zum Beschluss des Lärmaktionsplans – 4. Runde der Gemeinde Bingen

Im Rahmen der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung wurden durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) im Dezember 2023 alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr bzw. 8.200 Kfz pro Tag analysiert. Die Gemeinde Bingen ist auf Grundlage dieser Daten verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Mitwirkungsverfahren
Am 28. Januar 2025 wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans in den Gemeinderat eingebracht und die Offenlage beschlossen. Diese fand vom 31. Januar bis 7. März 2025 statt. Der Entwurf wurde sowohl im Amtsblatt als auch auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Während dieses Zeitraums konnten sich Bürgerinnen und Bürger während der Sprechzeiten der Verwaltung über den Plan informieren. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Alle eingegangenen Hinweise wurden dokumentiert und abgewogen. Positiv bewertete Anregungen flossen in die Überarbeitung des Plans ein. In der Zeit vom 12. Mai bis einschließlich 6. Juni 2025 wurde der überarbeitete Plan erneut öffentlich ausgelegt. Auch hier bestand die Möglichkeit zur Einsichtnahme. Die Träger öffentlicher Belange wurden erneut beteiligt. Auch in dieser Phase wurden die Rückmeldungen dokumentiert und abgewogen. Das Ergebnis dieser Phase ist als Anlage II dem Lärmaktionsplan beigefügt.

Beschluss
Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren wurde der Lärmaktionsplan (4. Stufe) am 23. Juni 2025 vom Gemeinderat der Gemeinde Bingen final beschlossen. Damit ist das Verfahren zur Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplans formell abgeschlossen.

Die Gemeinde Bingen bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen, die sich aktiv und konstruktiv am Verfahren beteiligt haben.

Der Lärmaktionsplan der 4. Runde kann nachfolgend eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich liegt der Plan in der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 19, 72511 Bingen während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht aus.

 

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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 23.06.2025

Entscheidung zur Friedhofsmauer am Kirchberg
In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat eine Grundsatzentscheidung zur Zukunft der Friedhofsmauer entlang des Kirchbergs getroffen. Die Mauer weist seit Längerem erhebliche Schäden auf – unter anderem durch Abplatzungen, verursacht durch eindringendes Regenwasser. Nach intensiver Beratung fiel die Entscheidung auf eine Sanierung der bestehenden Mauer unter Berücksichtigung ihres historischen Erscheinungsbilds.

Zuvor waren auch drei alternative Lösungen geprüft worden, die jeweils den vollständigen Rückbau der Mauer vorsahen: eine einfache Heckenpflanzung, ein Holzzaun mit begleitender Bepflanzung sowie eine Kombination aus Zaun, Hecke und gestalterischen Elementen. Letztlich entschied sich der Gemeinderat jedoch bewusst für den Erhalt der bestehenden Mauerstruktur, um dem Ortsbild und der historischen Prägung des Friedhofs gerecht zu werden.

Auch die Mauer zwischen dem alten und dem neuen Teil des Friedhofs ist in einem desolaten Zustand. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob sie künftig entfallen kann, um das Gesamtbild des Friedhofs zu verbessern und eine offenere Gestaltung zu ermöglichen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Planungen auf Grundlage der Sanierungsvariante voranzutreiben. Ziel ist eine nachhaltige und gestalterisch stimmige Lösung für die gesamte Friedhofsanlage.

Neue Ehrenordnung beschlossen
Des Weiteren hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung einstimmig die Einführung einer Ehrenordnung für die Gemeinde Bingen beschlossen. Damit wird ein neuer, strukturierter Rahmen geschaffen, um ehrenamtliches Engagement und herausragende Leistungen sichtbar zu machen und öffentlich zu würdigen.

Bisher war die Ehrenbürgerwürde das einzige Mittel, um außergewöhnliche Verdienste um die Gemeinde auszuzeichnen – eine selten verliehene Auszeichnung, die besonderen Ausnahmefällen vorbehalten bleibt. Mit der neuen Ehrenordnung werden nun ergänzende, praxisnahe Möglichkeiten geschaffen, um verdiente Bürgerinnen und Bürger zu ehren – etwa für langjähriges Engagement in Vereinen, besondere Leistungen im Beruf, im Sport oder bei kulturellen Aktivitäten.

Vorgesehen ist dabei eine öffentliche Ehrung im Rahmen eines festlichen Anlasses, der künftig auch die bereits bestehende Sportler- und Blutspenderehrung einschließen soll. So wird die Anerkennung für geleistetes Engagement in einem würdevollen Rahmen gebündelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die sichtbare Würdigung soll dabei nicht nur Wertschätzung ausdrücken, sondern auch zur Nachahmung anregen. Indem Vorbilder öffentlich hervorgehoben werden, möchte die Gemeinde dazu ermutigen, sich ebenfalls für das Gemeinwohl einzusetzen und Verantwortung zu übernehmen.

Mit der neuen Ehrenordnung setzt die Gemeinde Bingen ein klares Zeichen für die Wertschätzung von Engagement und fördert eine lebendige Anerkennungskultur.

Gerne schon vormerken:
Der Termin für die öffentliche Veranstaltung in der Sandbühlhalle ist der 22.10.2025.

 

Auftrag für neue Hallenbeleuchtung vergeben
Wie bereits im Frühjahr angekündigt, wird die Beleuchtung in der Sandbühlhalle noch in diesem Jahr erneuert. In der Sitzung vom 23. Juni hat der Gemeinderat den Auftrag an die Firma Hofmann Elektrotechnik GmbH vergeben. Der Angebotspreis liegt bei 101.332,45 Euro – etwa 44.000 Euro weniger als ursprünglich geschätzt.

Die bestehende Beleuchtung ist in die Jahre gekommen: Der Stromverbrauch ist hoch, Ersatzteile sind schwer zu bekommen. Eine Machbarkeitsstudie hatte den Handlungsbedarf klar aufgezeigt.

In Abstimmung mit dem Technischen Ausschuss wurde ein neues LED-System ausgewählt, das hell, energieeffizient, ballwurfsicher und dimmbar ist. Auch die Galerie wird künftig besser ausgeleuchtet.

Die Maßnahme wird durch Fördermittel aus dem Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Der Einbau ist für Ende August geplant, damit die neue Beleuchtung rechtzeitig zum Schul- und Vereinssport nach den Sommerferien einsatzbereit ist.

Lärmaktionsplan für Bingen verabschiedet
Die Gemeinde Bingen hat einen vom Land geforderten Lärmaktionsplan verabschiedet, der die Lärmbelastung an den wichtigsten Straßenabschnitten bewertet und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung aufzeigt. Dabei wurden im ersten Halbjahr 2025 zahlreiche Hinweise aus der Bürgerschaft und von Fachstellen berücksichtigt.

Wichtigste Änderung zum ersten Entwurf ist, dass die Ortsteile Bingen und Hitzkofen nicht mehr als zusammenhängender Bereich betrachtet werden. Statt einer durchgängigen Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen den beiden Ortsteilen wird nun Tempo 70 auf der Verbindungsstraße vorgeschlagen.

Für stark belastete Straßen wie der Hauptstraße, Bahnhofstraße und Riedstraße empfiehlt der Plan unter anderem Temporeduzierungen, bessere Verkehrsführung und den Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge.

Wichtig ist: Der Lärmaktionsplan legt Empfehlungen fest und ist keine direkte Anordnung von Maßnahmen. Jede vorgeschlagene Veränderung muss von den zuständigen Behörden geprüft werden. Erst nach ausführlicher Prüfung können gegebenenfalls einzelne Maßnahmen umgesetzt werden.

Die Gemeinde wird den Plan nutzen, um Gespräche mit den Fachstellen zu führen und mögliche Schritte zur Verbesserung der Lärmsituation zu prüfen. Der Plan wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. So soll langfristig eine bessere Lebensqualität erreicht werden, ohne dass sofort verbindliche Maßnahmen in Kraft treten.

Bekanntgaben
Bürgermeister Potas gibt bekannt, dass die wasserrechtliche Genehmigung für den Kanalnotauslass zur Entlastung der Altrathausstraße bei starken Regenfällen erteilt wurde. Im nächsten Schritt wird das Ingenieurbüro die Bauleistungen ausschreiben.