Brennholzverkauf

Ab sofort bis zum 13.11.2026 nimmt die Gemeinde wieder Bestellungen für Brennholz an.

Um die Zertifizierungsvorgaben von PEFC einhalten zu können, ist nur noch die schriftliche Bestellung möglich. Das Bestellformular erhalten Sie in gedruckter Form auch im Rathaus.

Ohne unterschriebenes Bestellformular kann kein Brennholz verkauft werden.

Die diesjährigen Preise für Brennholz lang:
Hartlaubholz (Buche, Ahorn, Esche, Eiche):
– für Einheimische 85,00 €/fm incl. MwSt.
– für Auswärtige 96,30 €/fm incl. MwSt.
Nadelholz und Weichlaubholz (Weide, Pappel, Birke – sofern verfügbar): 55 €/fm incl. MwSt.

Zur Einschätzung Ihres Brennholzbedarfs und der unterschiedlichen gebräuchlichen Mengeneinheiten:
1 Festmeter (fm) ergibt
– ca. 1,4 Raummeter oder Ster (rm) gestapelt
– ca. 2 bis 2,3 Schütt-Raummeter (srm) geschüttet

Die Wärmemenge von 1 fm Fichte entspricht der von 0,75 fm Hartlaubholz.
Die Wärmemenge von 1 fm Hartlaubholz entspricht der von 300l Heizöl

Bitte beachten: Die Bestellfrist endet am 13. November 2026. Nur bis zu diesem Termin eingegangene Bestellungen können berücksichtigt und zu den festgelegten Preisen abgegeben werden. Später eingehende Anfragen werden nicht mehr angenommen, sondern ausschließlich über das Onlineportal holzfinder.de zum jeweils aktuellen Marktpreis abgewickelt.

Wir bitten alle Käuferinnen und Käufer, die Frist unbedingt einzuhalten.

Bestellschein Gde. Bingen

 

 

Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Bingen

Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Bingen

Am

Dienstag, dem 03. November 2026 um 18.00 Uhr

findet in der Sandbühlhalle Bingen, Römerstraße 30, eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Bingen statt. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer von Grundstücksflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bingen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Ob ein Grundstück im gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegt, kann auf dem Rathaus erfragt werden. Bitte geben Sie uns hierzu die vor der Flurbereinigung gültige Flurstücksnummer an.

Es haben nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Bingen und deren Bevollmächtigte Zutritt zur Versammlung. Vertretungsvollmachten, auch für Ehegatten und Miteigentümer, sind schriftlich beizubringen. Den entsprechenden Vordruck finden Sie auf unserer Homepage (www.bingen-hohenzollern.de) oder können Sie auf dem Rathaus im Bürgerbüro abholen. Der Personalausweis ist bei Aufforderung vorzuzeigen.

Einlass und Feststellung der Berechtigung der Jagdgenossen ist von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Um rechtzeitiges Erscheinen wird gebeten, da während des Einlasses die Stimmberechtigung geprüft und Stimmzettel ausgegeben werden müssen. Namens des Gemeinderats lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bingen zu dieser Versammlung mit folgender Tagesordnung herzlich ein:

1. Begrüßung durch den Jagdvorstand (Bürgermeister)
2. Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen
3. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
4. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
5. Bekanntgabe der Entscheidung zur Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
6. Beratung der Satzung der Jagdgenossenschaft
7. Beschlussfassung nach § 15 Abs. 7 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz zur Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
8. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags
9. Verabschiedung der Satzung der Jagdgenossenschaft
10. Verschiedenes

Anträge sind bis spätestens Freitag 30.10.2020 schriftlich an das Bürgermeisteramt Bingen, Hauptstraße 19, 72511 Bingen oder per Email an gemeinde@bingen-hohenzollern.de zu richten.

Der Entwurf der Satzung der Jagdgenossenschaft kann nachfolgend als Download abgerufen oder auf dem Bürgermeisteramt zum Versand angefordert werden.

Marco Potas, Bürgermeister
Im Namen des Gemeinderats

Vollmacht Jagdversammlung
Satzungsentwurf der Jagdgenossenschaften fuer 2027

Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Hochberg

Am

Donnerstag, dem 05. November 2026 um 18.00 Uhr

findet in der Sandbühlhalle Bingen, Römerstraße 30, eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Hochberg statt. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer von Grundstücksflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Hochberg gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Ob ein Grundstück im gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegt, kann auf dem Rathaus erfragt werden. Bitte geben Sie uns hierzu die gültige Flurstücksnummer an.

Es haben nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Hochberg und deren Bevollmächtigte Zutritt zur Versammlung. Vertretungsvollmachten, auch für Ehegatten und Miteigentümer, sind schriftlich beizubringen. Den entsprechenden Vordruck finden Sie nachfolgend als Download oder können Sie auf dem Rathaus im Bürgerbüro abholen. Der Personalausweis ist bei Aufforderung vorzuzeigen.

Einlass und Feststellung der Berechtigung der Jagdgenossen ist von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Um rechtzeitiges Erscheinen wird gebeten, da während des Einlasses die Stimmberechtigung geprüft und Stimmzettel ausgegeben werden müssen. Namens des Gemeinderats lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Hochberg zu dieser Versammlung mit folgender Tagesordnung herzlich ein:

1. Begrüßung durch den Jagdvorstand (Bürgermeister)
2. Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen
3. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
4. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
5. Bekanntgabe der Entscheidung zur Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
6. Beratung der Satzung der Jagdgenossenschaft
7. Beschlussfassung nach § 15 Abs. 7 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz zur Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
8. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags
9. Verabschiedung der Satzung der Jagdgenossenschaft
10. Verschiedenes

Anträge sind bis spätestens Freitag 30.10.2020 schriftlich an das Bürgermeisteramt Bingen, Hauptstraße 19, 72511 Bingen oder per Email an gemeinde@bingen-hohenzollern.de zu richten.

Der Entwurf der Satzung der Jagdgenossenschaft kann nachfolgend als Download abgerufen oder auf dem Bürgermeisteramt zum Versand angefordert werden.

Marco Potas, Bürgermeister
Im Namen des Gemeinderats

Vollmacht Jagdversammlung
Satzungsentwurf der Jagdgenossenschaften fuer 2027