Verlesen der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
Bürgermeister Potas verlas zu Beginn der Sitzung folgenden Beschluss aus nichtöffentlicher Sitzung:

„Den Zuschlag auf das Grundstück Sigmaringer Straße 7 (FlSt 612/16) erhält Schreinereimeister Frank Miller. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt den Verkauf und die Eigentumsübertragung gemäß der in den Vergabekriterien festgelegten vertraglichen Verpflichtungen und Sicherungsvereinbarungen zu tätigen.“

Vorzeitige Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges für die Forstwirtschaft
Schon während der Sitzung im September zeigte sich ein Reparaturaufwand am Fahrzeug der Forstwirte. Revierförster Letsch regte bereits damals an, über die vorzeitige, außerplanmäßige Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges nachzudenken, da diese ohnehin für den Waldhaushalt 2026 eingeplant werden sollte. Die Verwaltung wurde seinerzeit beauftragt die nochmalige Reparatur als Option in Betracht zu ziehen. Nachdem es sich mutmaßlich um einen Schaden im Getriebe des Fahrzeugs handelt, der den Allradantrieb unter Last ohne Funktion lässt, beschloss der Gemeinderat mit Blick auf die unwirtschaftliche Reparatur am Altfahrzeug die vorzeitige Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges bereits im Jahr 2025.

Neubau Praxisgebäude – Vorstellung der aktuellen Planung und Vergabe der Erd- und Rohbauarbeiten
Die Gemeinde Bingen plant seit Mitte 2024 den Bau eines Solitärgebäudes auf dem Lammareal zur Unterbringung einer Arztpraxis. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats stellte Architekt Fricker den aktuellen Stand der Planung vor.

Das Gebäude wird über ein barrierefrei zugängliches Erdgeschoss verfügen, das vom Hopfengarten aus erschlossen wird, wo sich auch die Parkplätze befinden. Die Praxis erhält eine moderne Raumaufteilung mit mehreren Behandlungs- und Funktionsräumen sowie den erforderlichen Büro- und Aufenthaltsräumen für das Personal. Das Praxismanagement kann in den neuen Räumlichkeiten zeitgemäß und effizient umgesetzt werden. Das endgültige Raumkonzept wurde in enger Abstimmung mit dem zukünftigen Betreiber, der Gemeinschaftspraxis Krauchenwies, entwickelt.

Konstruktiv ist das Gebäude zweigeteilt: Das Hanggeschoss wird in Betonbauweise als steifer Kasten ausgeführt. Diese Bauweise erlaubt es, den aufgrund des schlechten Baugrunds notwendigen Bodenaustausch auf lediglich einen Meter zu begrenzen und auf Pfählungen zu verzichten. Das Erdgeschoss, in dem sich die Praxis befindet, entsteht vollständig in Holzbauweise. Eine energieeffiziente Dämmung, der Einsatz einer Wärmepumpe sowie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach tragen zu einem nachhaltigen Betrieb des Gebäudes bei.

Der Gemeinderat vergab in der Sitzung zunächst die Erd- und Rohbauarbeiten an die Firma Manfred Löffler Wohn- und Gewerbebau Bauunternehmen GmbH. Der Auftragswert beträgt 358.330,74 Euro. Der Baubeginn ist für Mitte bis Ende Januar vorgesehen.

 

Eigenkontrollverordnung Bingen und Hochberg – Vergabe der Kanalsanierungsarbeiten
In den Jahren 2023 und 2024 wurden in den Ortsteilen Bingen und Hochberg die turnusmäßigen Kanalinspektionen gemäß der Eigenkontrollverordnung (EKVO) durchgeführt. Die Ergebnisse, die dem Gemeinderat am 13.10.2025 vorgestellt wurden, bescheinigten dem Kanalnetz insgesamt einen guten Zustand. Dennoch zeigte sich an einzelnen Stellen ein kurzfristiger Sanierungsbedarf. Auf Basis der Untersuchungen wurde ein erster Maßnahmenumfang mit geschätzten Kosten von 301.000 Euro brutto ermittelt und vom Gemeinderat einstimmig bestätigt.

Für die Sanierung war überwiegend der Einsatz des Schlauchlining-Verfahrens vorgesehen, ergänzt durch notwendige Schachtsanierungen sowie Vor- und Abnahmeinspektionen. Die beschränkte Ausschreibung für die Arbeiten wurde planmäßig durchgeführt. Von acht angefragten Unternehmen reichten vier fristgerecht ein Angebot ein. Als wirtschaftlichstes Angebot ging jenes der Firma Dipl.-Ing. H. Bendl GmbH & Co. KG hervor, mit einer Angebotssumme von 255.246,72 Euro.

Unter Einbeziehung der kalkulierten Baunebenkosten und weiterer Positionen ergibt sich eine Gesamtsumme von 332.510,90 Euro. Damit überschreitet das Ergebnis den ursprünglichen Planansatz um rund 30.000 Euro. Der Gemeinderat sieht die Mehrkosten jedoch als vertretbar an, da die Sanierung klar definierter Schadstellen notwendig ist und eine erneute Ausschreibung voraussichtlich weder wirtschaftliche Vorteile bringen noch terminlich realisierbar wäre.

Der Gemeinderat hat daher die Vergabe an die Firma Bendl beschlossen und die Bereitstellung des Gesamtbetrags bestätigt. Die Umsetzung der Maßnahme ist wie geplant für das Jahr 2026 vorgesehen.

Kanalnotauslass Altrathausstraße – Vergabe der Arbeiten
Des Weiteren wurde die Vergabe der Arbeiten zur Entlastung der Kanalisation in der Altrathausstraße beschlossen. Den Zuschlag erhält die Firma Stuckateur und Tiefbau Hahn zum Angebotspreis von 67.527,74 Euro.

Die Maßnahme dient der Entschärfung der wiederkehrenden Überstauereignisse im Bereich des Schachtes ZS181 vor Hausnummer 2. Da überlaufendes Wasser in der Vergangenheit mehrfach das Grundstück Altrathausstraße 2 erreichte, wurde ein Notauslass in die Lauchert geplant. Die hierfür notwendige wasserrechtliche Genehmigung liegt seit dem 2. Juni 2025 vor und ist zunächst bis 2029 befristet.

Änderung der Abwassersatzung – Anpassung der Abwassergebühren
Der Gemeinderat hat zudem über die Neuberechnung der Abwassergebühren beraten und eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen. Damit werden die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ab dem 1. Januar 2026 angepasst. Anlass dafür war der auslaufende dreijährige Kalkulationszeitraum.

Warum musste neu kalkuliert werden?
Die Abwassergebühren dürfen laut Kommunalabgabengesetz nur so hoch angesetzt werden, wie es zur Deckung der tatsächlichen Kosten nötig ist. Die Gemeinde hat daher – wie gesetzlich vorgesehen – eine neue Kostenkalkulation für den Zeitraum 2026 bis 2028 durchgeführt.

Mehrere Faktoren führen zu höheren Aufwendungen:

1. Pflichtprüfungen nach der Eigenkontrollverordnung (EigKVO)
    – Für das Bingener Kanalnetz wurden bei der letzten Untersuchung Schäden festgestellt, die nun Sanierungsmaßnahmen im Umfang von rund 330.000 € erforder
    – Auch der Abwasserzweckverband Donau-Lauchert muss sein Sammlernetz 2026 erneut prüfen. Daraus entstehen Gesamtkosten von etwa 150.000 €, die anteilig auch die Gemeinde Bingen tragen muss.

2. Gestiegene Betriebskosten beim Zweckverband
    – Vor allem höhere Energiepreise für die Kläranlage und ein gestiegener Anteil der Bingener Abwassermenge am Verband führen zu einem deutlich höheren Kostenanteil der Gemeinde. Insgesamt ergibt sich dadurch ein Mehraufwand von rund 123.000 €.

3. Ausgleich von Kostenunterdeckungen der vergangenen Jahre
    – In den Jahren 2022 bis 2024 entstanden in Summe 51.775 € Defizit, die nach Gesetz innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden können. Diese Summe wurde in die neue Gebührenkalkulation eingearbeitet.

Entwicklung von Abwassermengen und versiegelten Flächen

Die in den Jahren 2020/2021 erhöhten Abwassermengen waren pandemiebedingt. Der tatsächliche Verbrauch der letzten Jahre lag deutlich niedriger, im Schnitt bei ca. 97.000 m³/Jahr. Für die neue Kalkulation wird deshalb eine realistische Menge von rund 99.000 m³/Jahr angesetzt. Weniger Abwasser bedeutet allerdings auch geringere Einnahmen – was sich gebührenerhöhend auswirkt.

Die versiegelten Grundstücksflächen wurden fortgeschrieben; größere Veränderungen ergeben sich hier jedoch nicht.

Welche Gebühren gelten ab 1. Januar 2026?
Nach Auswertung aller Kosten ergeben sich folgende Gebührensätze:
Schmutzwasser: bisher 3,45 € → neu 3,98 € m³
Niederschlagswasser: bisher 0,59 € → neu 0,60 € je m² versiegelter Fläche

Da die Abwassergebühren immer in Kombination mit den Gebühren für die Wasserversorgung zu sehen sind und diese bereits im Oktober nach unten angepasst wurden, ergibt sich für einen Drei- bis Vier Personenhaushalt, bei Annahme eines Jahresverbrauchs von 100m³ Wasser und 120m² versiegelter Fläche auf dem Grundstück, eine jährliche Mehrbelastung von 38 Euro.

Bekanntgaben
Bürgermeister Potas gab die geplante Belegungsstruktur des Baumhains auf dem Friedhof in Hochberg bekannt. Ursprünglich sollte diese erst im neuen Jahr angegangen werden. Aufgrund des kurzfristigen Bedarfs dieser Bestattungsform in Hochberg, wurde die Ausgestaltung des Belegungsrasters in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ingenieurbüro vorgezogen. Die geplante Belegung des Baumhains Hochberg orientiert sich konzeptionell am Vorbild des Baumhains in Bingen. Dies betrifft sowohl die Kostenstruktur als auch die Gestaltung der Grabplatten. Vorgesehen ist die Anlage von Dreier-Paketen, da die Erfahrungen aus Bingen zeigen, dass in der Regel nur Bedarf für Ehepaare und selten für eine weitere zusätzliche Beisetzungsstelle besteht.

Gestalterisch bildet ein zentraler Baum den Mittelpunkt der Anlage. Um ihn herum entstehen zwei konzentrische Kreise, ein innerer und ein äußerer Ring. Zudem ist – analog zu Bingen – eine gemeinsame Ablagefläche für Blumen und Lichter vorgesehen. Die Belegung beginnt im inneren Kreis.