Ab dem 01.01.2026 sind Veranstalter und Vereine verpflichtet, den Betrieb eines Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass (z. B. Vereinsfeste, Veranstaltungen) anzuzeigen. Bisher wurde hier eine Schankerlaubnis über die Gemeinde beantragt. Diese Vorgehensweise entfällt zum 31.12.2025.
Die Anzeigepflicht für vorübergehende Gaststättengewerbe gilt für Vereine nur dann, wenn diese alkoholischen Getränke anbieten.
Die Anzeige muss grundsätzlich spätestens zwei Wochen vor Beginn des vorübergehenden Gaststättenbetriebs erfolgen und ist bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.
Folgende Angaben sind in der Anzeige erforderlich:
- Name des Veranstalters / Vereins
- Ladungsfähige Anschrift
- Ort und Zeit des besonderen Anlasses (Veranstaltung)
Wir bitten alle Veranstalter und Vereine, diese neue Regelung zu beachten und die Anzeige rechtzeitig bei der Gemeinde einzureichen.
Das Formular finden Sie hier oder unter dem Menüpunkt Satzungen, Formulare, Informationen