Einführung der Katzenschutzverordnung in Bingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Bingen hat in seiner Sitzung vom 21.07.2025 mit großer Mehrheit die Einführung einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Die Verordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Ziel ist es, der unkontrollierten Vermehrung freilebender Katzen entgegenzuwirken und damit dauerhaft Tierleid zu verhindern.
Hintergrund ist eine über Jahre gewachsene Population verwilderter Katzen, insbesondere in den Ortsteilen Hornstein und Hochberg. Diese Tiere stammen häufig nicht von ausgesetzten Haustieren ab, sondern aus einer Mischung herrenloser Katzen und nicht kastrierter Freigängerkatzen. Sie leiden oftmals unter Krankheiten, Parasiten oder Unterernährung – ein Zustand, der aus Sicht des Tierschutzes nicht länger hinnehmbar ist. In einem Fall wurde in Hochberg sogar das Katzenpockenvirus festgestellt – ein potenzielles Risiko für Nutztiere.
Freiwillige Maßnahmen und Förderprogramme der Gemeinde konnten die Problematik bislang nicht ausreichend eindämmen. Mit der neuen Verordnung wird nun eine rechtliche Grundlage geschaffen: Künftig müssen alle freilaufenden Katzen ab dem fünften Lebensmonat kastriert, eindeutig gekennzeichnet (z. B. durch Mikrochip) und bei einem Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX registriert sein.
Diese Maßnahmen betreffen nur freilaufende Halterkatzen. Wohnungskatzen ohne Freigang oder Tiere mit kontrolliertem Auslauf sind nicht betroffen.
Erste Maßnahmen werden anlassbezogen – etwa bei Fundtieren ohne Kennzeichnung – erfolgen.
Für weitere Informationen stehen sowohl die Verordnung selbst als auch eine FAQ in dieser Ausgabe zur Verfügung.
Bericht zur OrtsApp
Im weiteren Verlauf wurde ein Zwischenbericht zur Nutzung der OrtsApp vorgestellt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sich die App in der Gemeinde etabliert hat und auf großes Interesse stößt. Inzwischen sind über 160 Bürgerinnen und Bürger registriert, und die Inhalte der App erreichen bereits mehr als 1.500 Personen. Seit dem Start wurden über 200 Artikel veröffentlicht und zahlreiche Termine eingetragen, vor allem durch die inzwischen 19 aktiven Vereine, die die App regelmäßig nutzen.
Es zeigt sich, dass die App nicht nur als Informationskanal, sondern auch als Plattform für wichtige lokale Themen und Termine wahrgenommen wird.
Für die Zukunft ist geplant, die App technisch weiterzuentwickeln. Unter anderem wurde ein KI-Assistent eingeführt werden, der das Verfassen von Artikeln erleichtert. Auch ein neues Design wurde bereits umgesetzt.
Die Gemeinde dankt allen, die bereits mitmachen, und freut sich über jeden weiteren Nutzer.
Anpassung der Miettarife für die Sandbühlhalle zum 01.01.2026
In seiner Sitzung vom 29.11.2021 hatte der Gemeinderat zuletzt die Haus- und Benutzungsordnung sowie das Tarifverzeichnis für die Vermietung der Sandbühlhalle grundlegend überarbeitet und dabei die Miettarife mit Wirkung zum 01.01.2022 erstmals seit 2001 angepasst. Damals wurde zugleich beschlossen, die Mietpreise künftig in einem Rhythmus von drei bis fünf Jahren auf ihre Aktualität und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.
Vor dem Hintergrund der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklungen schlägt die Gemeindeverwaltung nun eine weitere Anpassung der Miettarife zum 01.01.2026 vor.
Die vorgeschlagene Anpassung sieht für den Übungs- und Veranstaltungsbetrieb der örtlichen Vereine eine moderate Erhöhung um 8,22 % bis 8,6 % vor. Damit soll weiterhin eine kostendeckende, aber für die Vereine tragbare Nutzung der Sandbühlhalle gewährleistet werden.
Für sonstige Veranstaltungen wird eine stärkere Anhebung der Mietsätze um 33,33 % bis 51,67 % vorgeschlagen, um den gestiegenen Betriebs- und Instandhaltungskosten Rechnung zu tragen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Quadratmetermiete von rund 0,97 EUR netto. Eine aktuelle Erhebung in umliegenden Gemeinden ergab Vergleichsmieten zwischen 0,63 EUR/m² und 1,13 EUR/m² – unter vergleichbaren Bedingungen hinsichtlich Nebenkosten und Vereinsvergünstigungen.
Im Einzelnen sollen die neuen Nettomieten wie folgt lauten:
- Übungsbetrieb Vereine: bisher 4,38 €, neu 4,74 € (+8,22 %)
- Kulturelle Vereinsveranstaltungen mit Bühne: bisher 240 €, neu 260 € (+8,33 %)
- Sonstige Vereinsveranstaltungen mit Bühne und Küche: bisher 465 €, neu 505 € (+8,60 %)
- Sonstige Veranstaltungen mit Bühne und Küche: bisher 600 €, neu 910 € (+51,67 %)
Zuschläge für Strom- und Wasserverbrauch, Feuersicherheitswachdienst, Umsatzsteuer sowie ein anteiliger Mietbestandteil auf den Getränkeumsatz bleiben wie bisher bestehen. Diese Kosten werden – wie in vielen anderen Kommunen – separat abgerechnet.
Durch die neue Regelung ab dem Jahr 2026 werden zusätzliche jährliche Einnahmen von rund 2.750 EUR für den Gemeindehaushalt erwartet.
Bekanntgaben
Ausgleichstock: >
Die Gemeinde erhält erfreulicherweise eine höhere Förderung aus dem Ausgleichstock – statt der ursprünglich erwarteten 80.000 Euro wurden nun 200.000 Euro bewilligt.
Nachpflanzung Bäume Ortsmitte:
Die Nachpflanzung der Bäume in der Ortsmitte erfolgt erst im Herbst; kleinere Pflanzmaßnahmen werden bereits jetzt umgesetzt.
Friedhof Hochberg:
Die Abnahme des Friedhofs Hochberg wurde erfolgreich durchgeführt.
Hochwasserschutzmaßnahmen ZV Hochwasserschutz:
Die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in Höhe von 160.000 Euro (abzüglich 90.000 Euro Förderung) werden nicht umgesetzt, da laut Berechnungen des Ingenieurbüros Kovacic keine Notwendigkeit besteht.
Bäume in der Lauchert nach Hitzkofen:
Das Landratsamt sieht derzeit keinen Handlungsbedarf für Eingriffe – die Bäume tragen zur ökologischen Qualität des Gewässers bei. Ein Rückstau mit Gefährdungspotenzial wird aktuell praktisch ausgeschlossen. Einzelne Maßnahmen wie das Anpflocken oder Entfernen einzelner Bäume können dennoch in Absprache mit dem LRA und den Pächtern geprüft werden; eine genaue Bestandsaufnahme folgt.
Ärztehaus:
Die Baugenehmigung für das geplante Ärztehaus wurde erteilt. Der Bauzeitenplan und detaillierte Informationen zur weiteren Planung folgen in Kürze.