Änderung des Landesgaststättengesetzes – Anzeige des vorübergehenden Gaststättenbetriebs

Ab dem 01.01.2026 sind Veranstalter und Vereine verpflichtet, den Betrieb eines Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass (z. B. Vereinsfeste, Veranstaltungen) anzuzeigen. Bisher wurde hier eine Schankerlaubnis über die Gemeinde beantragt. Diese Vorgehensweise entfällt zum 31.12.2025.

Die Anzeigepflicht für vorübergehende Gaststättengewerbe gilt für Vereine nur dann, wenn diese alkoholischen Getränke anbieten.

Die Anzeige muss grundsätzlich spätestens zwei Wochen vor Beginn des vorübergehenden Gaststättenbetriebs erfolgen und ist bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.

Folgende Angaben sind in der Anzeige erforderlich:

  • Name des Veranstalters / Vereins
  • Ladungsfähige Anschrift
  • Ort und Zeit des besonderen Anlasses (Veranstaltung)

Wir bitten alle Veranstalter und Vereine, diese neue Regelung zu beachten und die Anzeige rechtzeitig bei der Gemeinde einzureichen.

Das Formular finden Sie hier oder unter dem Menüpunkt Satzungen, Formulare, Informationen

 

 

Erste vier Windenergieanlagen im Windpark Bingen gehen in Betrieb

Seit KW 51 speisen die ersten vier von insgesamt acht Windenergieanlagen im Windpark Bingen erstmals regional erzeugten, erneuerbaren Strom ins Netz ein. Es handelt sich dabei um Anlagen des Typs Enercon E138 EP3 E2. Die Inbetriebnahme der verbleibenden vier Anlagen ist für den Beginn des neuen Jahres vorgesehen, da hierfür noch abschließende Arbeiten erforderlich sind.

Der Windpark Bingen ist das Ergebnis eines langjährigen Entwicklungsprozesses. Seit der Unterzeichnung der ersten Nutzungsverträge zwischen der Gemeinde Bingen und der Enercon GmbH im Jahr 2016 – die im weiteren Verlauf auf die Alterric Deutschland GmbH übergingen – wurden über einen Zeitraum von neun Jahren zahlreiche planerische, genehmigungsrechtliche und technische Schritte umgesetzt, um das Projekt realisieren zu können.

Die Bauphase begann im November 2023 mit ersten Baumfällarbeiten. Im Laufe des Jahres 2024 wurden die erforderlichen Zuwegungen sowie Kranstellflächen hergestellt. Der Bau der Fundamente startete im April 2025. Sechs Windenergieanlagen konnten innerhalb von weniger als sechs Monaten errichtet werden; zwei weitere Anlagen werden voraussichtlich im Januar und Februar 2026 fertiggestellt.

Alterric Deutschland und die Gemeinde Bingen bedanken sich ausdrücklich bei den Bürgerinnen und Bürgern für das entgegengebrachte Verständnis während der Bauphase, insbesondere im Hinblick auf den Baustellenverkehr, sowie für das große Interesse am Windpark, das sich auch durch regelmäßige Besuche an den Wochenenden zeigt.

In Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung ist vorgesehen, die vollständige Inbetriebnahme des Windparks am 18. April des kommenden Jahres im Rahmen einer feierlichen Windparkeinweihung zu begehen. Darüber hinaus ist eine Beteiligung der Binger Bürgerinnen und Bürger am Windpark geplant. Eine Informationsveranstaltung zu möglichen Beteiligungsmodellen wird voraussichtlich am 29. Januar stattfinden. Weitere Infos dazu folgen.

Rathaus geschlossen

Das Rathaus ist am Montag, 12.01.2026 wegen einer Fortbildung geschlossen.

Um Beachtung wird gebeten.