Brennholzverkauf

Ab sofort bis zum 14.11.2025 nimmt die Gemeinde wieder Bestellungen für Brennholz an.

Um die Zertifizierungsvorgaben von PEFC einhalten zu können, ist nur noch die schriftliche Bestellung möglich. Das Bestellformular erhalten Sie in gedruckter Form im Rathaus oder am Ende dieses Textes als Pdf-Download.

Ohne unterschriebenes Bestellformular kann kein Brennholz verkauft werden.

Die diesjährigen Preise für Brennholz lang:
Hartlaubholz (Buche, Ahorn, Esche, Eiche):
– für Einheimische 75,-€/fm zzgl. 7% MwSt.
– für Auswärtige 90,-€/fm zzgl. 7% MwSt.
Nadelholz und Weichlaubholz (Weide, Pappel, Birke – sofern verfügbar): 55,-€/fm incl. MwSt.

Zur Einschätzung Ihres Brennholzbedarfs und der unterschiedlichen gebräuchlichen Mengeneinheiten:
1 Festmeter (fm) ergibt
– ca. 1,4 Raummeter oder Ster (rm) gestapelt
– ca. 2 bis 2,3 Schütt-Raummeter (srm) geschüttet

Die Wärmemenge von 1 fm Fichte entspricht der von 0,75 fm Hartlaubholz.
Die Wärmemenge von 1 fm Hartlaubholz entspricht der von 300l Heizöl

Bitte beachten: Die Bestellfrist endet am 14. November 2025. Nur bis zu diesem Termin eingegangene Bestellungen können berücksichtigt und zu den festgelegten Preisen abgegeben werden. Später eingehende Anfragen werden nicht mehr angenommen, sondern ausschließlich über das Onlineportal holzfinder.de zum jeweils aktuellen Marktpreis abgewickelt.

Wir bitten alle Käuferinnen und Käufer, die Frist unbedingt einzuhalten.

Brennholz Bestellformular

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 08.09.2025

Waldbegang
Zu Beginn der Sitzung fand ein Waldbegang mit Vertreterinnen und Vertretern des Forstamtes Sigmaringen statt. Frau Spiegelhalter, Herr Kuß und Frau Winterhalter vom Fachbereich Forst sowie Revierförster Letsch gaben dabei Einblicke in die aktuelle Situation und Entwicklung des Gemeindewaldes. Thematisiert wurden die forstliche Planung und ihre Umsetzung im Hinblick auf den Fichtenbestand, die Auswirkungen des Klimawandels auf die einzelnen Baumarten, die Rolle der Waldarbeiter bei der Steuerung des Mischwuchses sowie die Hintergründe zu aktuellen Hieben und Pflanzungen.

Im Mittelpunkt stand die Frage, wie der Wald künftig widerstandsfähig gestaltet werden kann. Da gerade die Fichte zunehmend unter den veränderten Klimabedingungen leidet, ist es notwendig, die Vielfalt der Baumarten zu erhöhen und die Naturverjüngung zu fördern. Ein widerstandsfähiger Wald bedeutet nicht nur, dass er Stürmen, Trockenheit oder Schädlingen besser standhalten kann, sondern auch, dass er seine ökologischen und wirtschaftlichen Funktionen zuverlässig erfüllt. Ziel ist ein stabiles, sich selbst regenerierendes Ökosystem, das auch kommende Generationen mit Holz, sauberem Wasser, Schutz und Erholung versorgt.

Vielen Dank für den aufschlussreichen Vortrag und einen besonderen Dank an unsere Forstwirte, die täglich für die Erreichung der gesteckten Ziele eintreten.

Waldhaushalt 2026 und Vollzug 2024
Forstbetriebsleiterin Juliane Spiegelhalter und Revierförster Günther Letsch stellten den Gemeinderäten die Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 2024 sowie die Planungen für das Jahr 2026 vor. Im Jahr 2024 konnten die planmäßigen 8.280 Festmeter Holz eingeschlagen werden, wovon 2.463 Festmeter auf zufällige Nutzungen wie Sturm- oder Käferschäden entfielen. Der Vollzug ergab Einnahmen von 747.421 Euro bei Ausgaben von 594.322 Euro, sodass ein positives Ergebnis von 153.099 Euro erreicht wurde.

Für das Jahr 2026 ist ein Einschlag von 8.615 Festmetern vorgesehen. Das Holzpreisniveau liegt derzeit bei rund 110 Euro pro Festmeter Fichte, was weiterhin eine stabile Grundlage für die Bewirtschaftung darstellt. Die geplanten Einnahmen belaufen sich auf 1.116.700 Euro, wovon 400.000 Euro aus dem Windpark stammen. Die Ausgaben sind mit 575.750 Euro angesetzt. Bereinigt um die Windpark-Erlöse ergibt sich im wirtschaftlichen Teil ein erwartetes Ergebnis von 140.950 Euro.

Erfreulich ist der geringe Anteil zufälliger Nutzungen im Jahr 2025 mit bisher nur 143 Festmetern, was auf eine stabile Waldsituation hinweist. Im Rat wurde außerdem die Ersatzbeschaffung des Waldfahrzeugs diskutiert. Für diesen Zweck sind 55.000 Euro im investiven Bereich eingeplant. Da derzeit Reparaturen anstehen, wurde erwogen, die Anschaffung bereits 2025 vorzuziehen. Eine Entscheidung soll jedoch erst nach Vorlage der Kostenvoranschläge getroffen werden.

Der Gemeinderat stimmte dem Haushaltsplan für 2026 sowie dem Vollzug des Jahres 2024 einstimmig zu.

Festsetzung des Brennholzpreises
Der Gemeinderat befasste sich mit der Festlegung der Brennholzpreise für die Saison 2025/2026. Der bisherige Preis von 75 Euro netto (80,25 Euro brutto) für einheimische Abnehmer und 90 Euro netto (96,30 Euro brutto) für Händler wurde beibehalten. Weichlaubholz und Nadelbrennholz werden mit 51,40 Euro netto (55 Euro brutto) angesetzt.

Neu ist die klare Regelung zur Bestellung: Der vergünstigte Preis für Endverbraucher gilt ausschließlich für fristgerecht eingereichte Bestellungen. Später gemeldeter Bedarf sowie nicht abgenommenes Holz werden künftig nicht mehr individuell vergeben, sondern über das Portal holzfinder.de vermarktet. Dort erfolgt der Verkauf zu marktüblichen Preisen, die sich nach Holzart, Qualität und Erreichbarkeit richten und für jedes Los transparent einsehbar sind.

Der Einschlag für die kommende Saison ist mit 1.670 Festmetern geplant und liegt damit über dem Vorjahreswert von 1.300 Festmetern. Der Verkauf an auswärtige Endverbraucher erfolgt nur, sofern nach Deckung des örtlichen Bedarfs Restmengen verfügbar sind.

Anpassung der Ehrenordnung
Der Gemeinderat hatte im Juni die Einführung einer Ehrenordnung beschlossen, die erstmals bei einer Veranstaltung im Oktober zur Anwendung kommen soll. Nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Vorschlägen wurden nun offene Auslegungsfragen besprochen.

Klargestellt wurde, dass die in der Ehrenordnung vorgesehenen Zeiträume – etwa eine Amtsdauer von mehr als zehn oder fünfzehn Jahren – auch dann berücksichtigt werden, wenn das Amt im Jahr 2023 und darüber hinaus noch ausgeübt wird. Damit können auch langjährige, aktuell noch aktive Amtsträger in Vereinen, Feuerwehr oder Gemeinderat geehrt werden. Eine rückwirkende Ehrung bereits (aus dem Amt) ausgeschiedener Mitglieder vor 2023 bleibt ausgeschlossen.

Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat eine redaktionelle Anpassung der Voraussetzungen für Ehrungen. Künftig können auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sowie Personen mit sportlichen oder musikalischen Leistungen ausgezeichnet werden, selbst wenn ihr Wohnsitz nicht in Bingen liegt. Zudem wurde die Regelung für Ehrungen in der Feuerwehr konkretisiert: Die Dienstzeit wird nach der Verwaltungsvorschrift Feuerwehr-Ehrenzeichen berechnet, beginnend mit dem Eintritt in die Jugendfeuerwehr ab dem 14. Lebensjahr. Anrechenbar sind dabei ausschließlich die Zeiten in der Freiwilligen Feuerwehr Bingen.

Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen Änderungen der Ehrenordnung einstimmig zu.

Antrag der Deutschen Post AG – Umstellung auf Poststation
Die Deutsche Post AG hat bei der Bundesnetzagentur beantragt, die bisherige Universaldienstfiliale in der Lauchertstraße 14 dauerhaft durch eine automatisierte Poststation zu ersetzen. Hintergrund ist die Einschätzung der Post, dass der Eigenbetrieb einer Filiale mit jährlichen Kosten von rund 47.500 Euro wirtschaftlich nicht tragfähig sei und sich bislang auch kein Einzelhändler in Bingen zur Übernahme einer Partnerfiliale gefunden hat.

Der Gemeinderat beriet die Auswirkungen dieser Änderung. Während die Filiale in der Lauchertstraße eine persönliche Beratung und die Abwicklung komplexerer Postgeschäfte ermöglicht, bietet die seit September 2023 bestehende Poststation in der Kleingasse rund um die Uhr Zugang zu Basisdiensten wie Brief- und Paketsendungen. Diese wird derzeit von etwa 18 Kundinnen und Kunden täglich genutzt, deckt jedoch nicht das gesamte Spektrum der Postdienstleistungen ab. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen, insbesondere ältere Menschen, bedeutet der Wegfall der bedienten Filiale eine Einschränkung. Die nächstgelegenen Filialen mit persönlichem Service befinden sich in Sigmaringen.

Nach Abwägung der möglichen Handlungsoptionen entschied sich der Gemeinderat zu folgender Stellungnahme: Die Gemeinde bewertet die Schließung der bedienten Filiale kritisch und bittet die Bundesnetzagentur, die Entscheidung auszusetzen. Ziel ist es, in einem letzten Anlauf nochmals gezielt nach einem möglichen Filialpartner vor Ort zu suchen.

Bekanntgaben
Zur Sandbühlhalle konnte Bürgermeister Potas den Zuwendungsbescheid für die BEG-Förderung der Hallenbeleuchtung bekanntgeben. Die Maßnahme wird mit bis zu 22.950 Euro gefördert. Die Abnahme ist für den 11. September vorgesehen. Außerdem wurde die Photovoltaikanlage der Halle auf Überschusseinspeisung umgemeldet. Parallel erarbeitet das Fachbüro ein Konzept für die weitere Nutzung.

Zum Windpark wurde informiert, dass die fünfte Anlage (WEA 1) derzeit im Aufbau ist. Die erforderlichen Rückschnitte im Wald sind abgeschlossen, die Anlieferung der Großkomponenten hat begonnen. Erste Transporte mit den Stahlsegmenten werden erwartet. Genauere Uhrzeiten lassen sich nicht vorhersagen, Zwischenstopps erfolgen in Ittenhausen. In der kommenden Woche wird der Großkran errichtet, der erste Hub ist für den 29. September vorgesehen.

Pressemitteilung LRA: Schwertransporte in den Windpark Bingen starten – Verkehrsteilnehmer müssen mit Behinderungen rechnen

Die Baumaßnahmen im Windpark Bingen schreiten voran: Die Fundamente sind fertiggestellt, derzeit werden die unteren Betonsegmente der Türme errichtet. Nach Angaben der Logistikfirma sollen ab Montag, 8. September, die ersten Schwertransporte in den Windpark rollen.

Zum Teil erfolgen die Schwertransporte mittels eines „Selbstfahrers“. Dabei handelt es sich um ein ferngesteuertes Spezialfahrzeug, das mit maximal 20 Kilometern pro Stunde unterwegs ist. Es ist von rund 50 Großraum- und Schwertransporten auszugehen, sodass es über mehrere Wochen immer wieder zu kurzzeitigen Sperrungen und Behinderungen des Straßenverkehrs kommen wird. Jeder Transport wird von vier Begleitfahrzeugen abgesichert, das Begleitpersonal wird dabei auch den Verkehr regeln.

Folgende Streckenabschnitte sind im Landkreis Sigmaringen betroffen:

Zur Einfahrt Westseite des Windparks erfolgen die Transporte über Ittenhausen in den Landkreis Sigmaringen, danach über die K 8203, Inneringen, Lindenbergstraße, L 415, Kreisverkehr Inneringen und die K 8201 zur Einfahrt West in den Windpark Bingen.

Zur Einfahrt Ostseite des Windparks erfolgten die Transporte über Wilflingen in den Landkreis Sigmaringen und anschließend über die L 277 zur Einfahrt Ost in den Windpark Bingen.