Kinderferienprogramm – Anmeldeverfahren läuft

Wir freuen uns euch mitteilen zu dürfen, dass wir in diesem Jahr wieder ein sehr umfangreiches Kinderferienprogramm anbieten können. Ein herzliches Dankeschön geht an alle, die dazu beigetragen haben, dass das Kinderferienprogramm in diesem Umfang zustande gekommen ist.

Die Veranstaltungshefte für das Kinderferienprogramm wurden in der Grundschule verteilt. Weitere Exemplare sind auf dem Rathaus und im Kindergarten erhältlich oder können von unserer Homepage unter: www.bingen-hohenzollern.de heruntergeladen werden.

Die Anmeldefrist läuft bis zum 06.07.2025.

Die Plätze werden bei Überbelegung zugelost bzw. von einem neutralen Gremium vergeben.

Programmheft 2025
Anmeldeformular

Bekanntmachung zum Beschluss des Lärmaktionsplans – 4. Runde der Gemeinde Bingen

Im Rahmen der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung wurden durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) im Dezember 2023 alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr bzw. 8.200 Kfz pro Tag analysiert. Die Gemeinde Bingen ist auf Grundlage dieser Daten verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Mitwirkungsverfahren
Am 28. Januar 2025 wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans in den Gemeinderat eingebracht und die Offenlage beschlossen. Diese fand vom 31. Januar bis 7. März 2025 statt. Der Entwurf wurde sowohl im Amtsblatt als auch auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Während dieses Zeitraums konnten sich Bürgerinnen und Bürger während der Sprechzeiten der Verwaltung über den Plan informieren. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Alle eingegangenen Hinweise wurden dokumentiert und abgewogen. Positiv bewertete Anregungen flossen in die Überarbeitung des Plans ein. In der Zeit vom 12. Mai bis einschließlich 6. Juni 2025 wurde der überarbeitete Plan erneut öffentlich ausgelegt. Auch hier bestand die Möglichkeit zur Einsichtnahme. Die Träger öffentlicher Belange wurden erneut beteiligt. Auch in dieser Phase wurden die Rückmeldungen dokumentiert und abgewogen. Das Ergebnis dieser Phase ist als Anlage II dem Lärmaktionsplan beigefügt.

Beschluss
Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren wurde der Lärmaktionsplan (4. Stufe) am 23. Juni 2025 vom Gemeinderat der Gemeinde Bingen final beschlossen. Damit ist das Verfahren zur Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplans formell abgeschlossen.

Die Gemeinde Bingen bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen, die sich aktiv und konstruktiv am Verfahren beteiligt haben.

Der Lärmaktionsplan der 4. Runde kann nachfolgend eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich liegt der Plan in der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 19, 72511 Bingen während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht aus.

 

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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 23.06.2025

Entscheidung zur Friedhofsmauer am Kirchberg
In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat eine Grundsatzentscheidung zur Zukunft der Friedhofsmauer entlang des Kirchbergs getroffen. Die Mauer weist seit Längerem erhebliche Schäden auf – unter anderem durch Abplatzungen, verursacht durch eindringendes Regenwasser. Nach intensiver Beratung fiel die Entscheidung auf eine Sanierung der bestehenden Mauer unter Berücksichtigung ihres historischen Erscheinungsbilds.

Zuvor waren auch drei alternative Lösungen geprüft worden, die jeweils den vollständigen Rückbau der Mauer vorsahen: eine einfache Heckenpflanzung, ein Holzzaun mit begleitender Bepflanzung sowie eine Kombination aus Zaun, Hecke und gestalterischen Elementen. Letztlich entschied sich der Gemeinderat jedoch bewusst für den Erhalt der bestehenden Mauerstruktur, um dem Ortsbild und der historischen Prägung des Friedhofs gerecht zu werden.

Auch die Mauer zwischen dem alten und dem neuen Teil des Friedhofs ist in einem desolaten Zustand. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob sie künftig entfallen kann, um das Gesamtbild des Friedhofs zu verbessern und eine offenere Gestaltung zu ermöglichen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Planungen auf Grundlage der Sanierungsvariante voranzutreiben. Ziel ist eine nachhaltige und gestalterisch stimmige Lösung für die gesamte Friedhofsanlage.

Neue Ehrenordnung beschlossen
Des Weiteren hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung einstimmig die Einführung einer Ehrenordnung für die Gemeinde Bingen beschlossen. Damit wird ein neuer, strukturierter Rahmen geschaffen, um ehrenamtliches Engagement und herausragende Leistungen sichtbar zu machen und öffentlich zu würdigen.

Bisher war die Ehrenbürgerwürde das einzige Mittel, um außergewöhnliche Verdienste um die Gemeinde auszuzeichnen – eine selten verliehene Auszeichnung, die besonderen Ausnahmefällen vorbehalten bleibt. Mit der neuen Ehrenordnung werden nun ergänzende, praxisnahe Möglichkeiten geschaffen, um verdiente Bürgerinnen und Bürger zu ehren – etwa für langjähriges Engagement in Vereinen, besondere Leistungen im Beruf, im Sport oder bei kulturellen Aktivitäten.

Vorgesehen ist dabei eine öffentliche Ehrung im Rahmen eines festlichen Anlasses, der künftig auch die bereits bestehende Sportler- und Blutspenderehrung einschließen soll. So wird die Anerkennung für geleistetes Engagement in einem würdevollen Rahmen gebündelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die sichtbare Würdigung soll dabei nicht nur Wertschätzung ausdrücken, sondern auch zur Nachahmung anregen. Indem Vorbilder öffentlich hervorgehoben werden, möchte die Gemeinde dazu ermutigen, sich ebenfalls für das Gemeinwohl einzusetzen und Verantwortung zu übernehmen.

Mit der neuen Ehrenordnung setzt die Gemeinde Bingen ein klares Zeichen für die Wertschätzung von Engagement und fördert eine lebendige Anerkennungskultur.

Gerne schon vormerken:
Der Termin für die öffentliche Veranstaltung in der Sandbühlhalle ist der 22.10.2025.

 

Auftrag für neue Hallenbeleuchtung vergeben
Wie bereits im Frühjahr angekündigt, wird die Beleuchtung in der Sandbühlhalle noch in diesem Jahr erneuert. In der Sitzung vom 23. Juni hat der Gemeinderat den Auftrag an die Firma Hofmann Elektrotechnik GmbH vergeben. Der Angebotspreis liegt bei 101.332,45 Euro – etwa 44.000 Euro weniger als ursprünglich geschätzt.

Die bestehende Beleuchtung ist in die Jahre gekommen: Der Stromverbrauch ist hoch, Ersatzteile sind schwer zu bekommen. Eine Machbarkeitsstudie hatte den Handlungsbedarf klar aufgezeigt.

In Abstimmung mit dem Technischen Ausschuss wurde ein neues LED-System ausgewählt, das hell, energieeffizient, ballwurfsicher und dimmbar ist. Auch die Galerie wird künftig besser ausgeleuchtet.

Die Maßnahme wird durch Fördermittel aus dem Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Der Einbau ist für Ende August geplant, damit die neue Beleuchtung rechtzeitig zum Schul- und Vereinssport nach den Sommerferien einsatzbereit ist.

Lärmaktionsplan für Bingen verabschiedet
Die Gemeinde Bingen hat einen vom Land geforderten Lärmaktionsplan verabschiedet, der die Lärmbelastung an den wichtigsten Straßenabschnitten bewertet und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung aufzeigt. Dabei wurden im ersten Halbjahr 2025 zahlreiche Hinweise aus der Bürgerschaft und von Fachstellen berücksichtigt.

Wichtigste Änderung zum ersten Entwurf ist, dass die Ortsteile Bingen und Hitzkofen nicht mehr als zusammenhängender Bereich betrachtet werden. Statt einer durchgängigen Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen den beiden Ortsteilen wird nun Tempo 70 auf der Verbindungsstraße vorgeschlagen.

Für stark belastete Straßen wie der Hauptstraße, Bahnhofstraße und Riedstraße empfiehlt der Plan unter anderem Temporeduzierungen, bessere Verkehrsführung und den Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge.

Wichtig ist: Der Lärmaktionsplan legt Empfehlungen fest und ist keine direkte Anordnung von Maßnahmen. Jede vorgeschlagene Veränderung muss von den zuständigen Behörden geprüft werden. Erst nach ausführlicher Prüfung können gegebenenfalls einzelne Maßnahmen umgesetzt werden.

Die Gemeinde wird den Plan nutzen, um Gespräche mit den Fachstellen zu führen und mögliche Schritte zur Verbesserung der Lärmsituation zu prüfen. Der Plan wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. So soll langfristig eine bessere Lebensqualität erreicht werden, ohne dass sofort verbindliche Maßnahmen in Kraft treten.

Bekanntgaben
Bürgermeister Potas gibt bekannt, dass die wasserrechtliche Genehmigung für den Kanalnotauslass zur Entlastung der Altrathausstraße bei starken Regenfällen erteilt wurde. Im nächsten Schritt wird das Ingenieurbüro die Bauleistungen ausschreiben.

ELR – Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Ausschreibung Jahresprogramm 2026

ELR – Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Ausschreibung Jahresprogramm 2026

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 23. Mai 2025 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Das ELR
Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein um-fassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert wer-den Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2026 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.

Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.
Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2026 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.

CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, so-fern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.

Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 15.08.2025 bei der Gemeinde Bingen vorliegen.

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an die Gemeinde Bingen, Bürgermeister Potas, Tel. 07571/74070, E-Mail: gemeinde@bingen-hohenzollern.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Das MLR entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2026 zu beginnen.
Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/

Ausschreibung: Vergabe eines gemeindeeigenen Gewerbegrundstücks in der Sigmaringer Straße 7

Die Gemeinde Bingen schreibt das Grundstück in der Sigmaringer Straße 7 (Flurstück 612/16, Gemarkung Bingen) zur gewerblichen Nutzung aus. Das Grundstück hat eine Größe von 2.289 m² und liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans.

Ziel der Vergabe ist die gezielte Ansiedlung von Betrieben, die zur Stärkung der lokalen Wirtschaftskraft und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Besonders berücksichtigt werden ortsansässige oder ortsnahe Unternehmen, Neugründungen durch Gemeindebürger sowie Vorhaben mit erkennbarem Entwicklungspotenzial.

Die Vergabe erfolgt nicht ausschließlich nach Höchstgebot, sondern auf Grundlage eines festgelegten Kriterienkatalogs, der sowohl qualitative als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.

Die vollständigen Vergabekriterien, der Bebauungsplan sowie die Bewerbungsunterlagen stehen ab sofort zum Download bereit.

Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2025

Bewerbungen sind einzureichen an:

Gemeinde Bingen
Hauptstraße 19
72511 Bingen
oder per E-Mail an: gemeinde@bingen-hohenzollern.de

Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf zukunftsorientierte und wirtschaftlich tragfähige Projekte für unseren Standort!

Bewerbung_Gewerbegrundstueck_Bingen
Vergabekriterien für das gemeindeeigene Grundstück in der Sigmaringer Straße 7
Uristritt_Textlicher_Teil
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