Lärmaktionsplanung der Gemeinde Bingen – Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

Anlass
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, alle fünf Jahre Lärmkarten zu erstellen und darauf basierend Lärmaktionspläne zu erarbeiten bzw. fortzuschreiben. In Deutschland erfolgt die Umsetzung dieser Vorgaben durch die §§ 47a bis 47f Bundes-Immissionsschutzgesetz unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat entsprechend alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kfz pro Jahr bzw. 8.200 Kfz pro Tag kartiert.

Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung sowie weiterführende Informationen zur Lärmaktionsplanung sind auf der Homepage der LUBW abrufbar:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/en/laerm-und-erschuetterungen

Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan
Im Rahmen der vierten Runde der Lärmaktionsplanung wurde die Gemeinde Bingen erstmals aufgefordert, die Kartierungsstrecken entlang der Landesstraße 277 zu begutachten. Das mit der Lärmaktionsplanung beauftragte Planungsbüro „Richter-Richard“ hat die Lärmkartierungsergebnisse der LUBW ausgewertet und diese in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Januar 2025 vorgestellt. Der Gemeinderat hat daraufhin die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz beschlossen.

Nach Auswertung der im ersten Beteiligungszeitraum eingegangenen Stellungnahmen wird nun eine zweite öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfs des Lärmaktionsplans durchgeführt. Der neue Auslegungszeitraum beginnt am Montag, 12. Mai 2025 und endet am Freitag, 6. Juni 2025.

Während dieses Zeitraums haben Bürgerinnen und Bürger und Träger öffentlicher Belange erneut die Möglichkeit, sich über den aktuellen Planungsstand zu informieren und Stellungnahmen einzureichen. Die Unterlagen sind nachfolgend abrufbar sowie im Rathaus der Gemeinde Bingen, Hauptstraße 19, 72511 Bingen, im 1. Obergeschoss (Sekretariat) zu den üblichen Öffnungszeiten einsehbar.

Stellungnahmen können schriftlich (per E-Mail an: gemeinde@bingen-hohenzollern.de) oder postalisch abgegeben werden. Zudem besteht die Möglichkeit zur mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift im Sekretariat (Telefon: 07571-74070).

Die unter Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange erarbeitete Fassung des Lärmaktionsplans wird anschließend in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats beraten, beschlossen und veröffentlicht.

Tabelle Öffentlichkeit Bingen LAP 4-1
Bingen LAP 4 25_04_29

Bei der Beantragung für Personalausweis und Reisepass künftig nur noch digitale Bilder!

Ab 01.05.2025 können aufgrund von gesetzlichen Änderungen nur noch digitale, biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepass verwendet werden. Lichtbilder in Papierform sind ab dem Zeitpunkt nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Das erforderliche digitale Lichtbild kann in einem zertifizierten Fotostudio erstellt werden. Auf folgender Webseite finden Sie Fotografen, die Ihre Passbilder nach den aktuellen gesetzlichen Anforderungen erstellen und sicher an die Behörden übermitteln:

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Auf Grund von Lieferverzögerung des Aufnahmesystems seitens der Bundesdruckerei ist es uns momentan nicht möglich, Lichtbilder direkt im Bürgerbüro zu fertigen. Sobald die Inbetriebnahme erfolgt ist, informieren wir im Amtsblatt und auf der Homepage.

Umgestaltung des Friedhofs Hochberg nahezu abgeschlossen

Der Friedhof in Hochberg wurde in den vergangenen Monaten umfassend umgestaltet. Ein zentrales Anliegen war dabei die barrierefreie Gestaltung der Wege. Die bisherigen Stolperfallen durch Randsteine gehören nun der Vergangenheit an – die neuen Wege ermöglichen einen sicheren und angenehmen Zugang zu allen Bereichen des Friedhofs.

Auch die Bepflanzung wurde erneuert. Rund um die Friedhofsmauer sowie am Kriegerdenkmal wurden neue Pflanzen gesetzt, die nicht nur für ein gepflegtes Erscheinungsbild sorgen, sondern auch eine würdevolle und ruhige Atmosphäre schaffen. Die Rasenfelder im Bestattungsbereich wurden neu angelegt und tragen maßgeblich zur optischen Aufwertung des Friedhofs bei.

Ein besonderes Element der Neugestaltung stellt die Pflanzung eines Baumes dar. Dieser wurde bewusst so positioniert, dass er nicht nur Schatten spendet, sondern langfristig auch Raum für alternative Bestattungsformen bietet. Nach dem Vorbild des Baumhains in Bingen sollen hier künftig naturverbundene Beisetzungen ermöglicht werden.

Ein weiterer praktischer Fortschritt ist der neu installierte Brunnen. Anstelle des bisherigen Wasserhahns mit Abgang gibt es nun eine komfortable Möglichkeit, Gießkannen direkt am Brunnen aufzustellen und bequem zu befüllen. Das erleichtert insbesondere älteren Menschen die Grabpflege erheblich.

Die Umgestaltungsmaßnahmen sind nahezu abgeschlossen. Lediglich kleinere Restarbeiten und die Aufstellung von Sitzgelegenheiten stehen noch aus. Insgesamt zeigt sich der Friedhof in Hochberg nun in einem modernen, gepflegten und zukunftsorientierten Zustand, der den Bedürfnissen der Besucherinnen und Besucher ebenso gerecht wird wie dem würdevollen Charakter des Ortes.

Hinweis zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Bioabfällen – Schutz unserer Wälder und Wildtiere

In den vergangenen Wochen ist es verstärkt zu unerlaubten Müllablagerungen in den Wäldern unserer Gemeinde gekommen. Besonders auffällig sind dabei entsorgte Bioabfälle wie Küchenreste, Obst- und Gemüseschalen. Was auf den ersten Blick als „natürlich“ erscheint, stellt in Wahrheit ein ernstzunehmendes Problem für unsere Umwelt und die heimische Tierwelt dar.

Diese vermeintlich harmlosen Abfälle ziehen Wildtiere wie Wildschweine, Füchse und andere Tiere an. Die veränderte Nahrungsaufnahme kann bei den Tieren zu Krankheiten und Verhaltensstörungen führen. Zudem werden durch die falsche Entsorgung auch schädliche Keime und Parasiten in den natürlichen Kreislauf eingebracht, was das ökologische Gleichgewicht empfindlich stört.

Die Grüngutdeponie im Thomastal ist zur Entsorgung von Bioabfällen ebenfalls nicht geeignet. Die Anlage ist ausschließlich für die Annahme von Grüngut vorgesehen. Küchenabfälle und andere organische Hausabfälle gehören dort ausdrücklich nicht hin.

Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, diese Abfälle ausschließlich über die Restmüll- oder Biotonne zu entsorgen. Alternativ steht der Eigenbetrieb Kreisabfallwirtschaft des Landratsamtes Sigmaringen für Rückfragen zur richtigen Entsorgung und zur Anmeldung der Biotonne gerne zur Verfügung. Informationen finden Sie unter www.landkreis-sigmaringen.de/abfallwirtschaft.

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 28.04.2025

Lärmaktionsplanung
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 28. April 2025 stand erneut der Lärmaktionsplan (LAP) der Gemeinde Bingen im Mittelpunkt. Aufbauend auf der Sitzung vom 28. Januar, in der der erste Entwurf des LAP vorgestellt wurde, ging es nun um die Auswertung der Rückmeldungen aus der öffentlichen Auslegung sowie um das weitere Vorgehen im Verfahren.

Die im Rahmen der ersten Beteiligungsrunde eingegangenen Stellungnahmen – insbesondere seitens des Landratsamts Sigmaringen – fielen kritisch aus. So wurde unter anderem eine fehlende fachliche Einzelfallprüfung durch die Gemeinde bemängelt sowie Zweifel an der Umsetzbarkeit einzelner verkehrsrechtlicher Maßnahmen geäußert.

Vor diesem Hintergrund wurden dem Gremium zwei mögliche Vorgehensweisen zur weiteren Ausarbeitung des Lärmaktionsplans vorgestellt: Einerseits die Durchführung einer vertieften fachlichen Prüfung durch die Gemeinde selbst (Variante a), andererseits die Weiterverfolgung des bisherigen Ansatzes als allgemeines Rahmenkonzept ohne eigene Ermessensprüfung (Variante b).

Nach einer Diskussion entschied sich der Gemeinderat einstimmig für Variante b, also die Fortführung des LAP als Rahmenkonzept. Damit bleibt es bei der bisherigen Vorgehensweise: Die Gemeinde benennt mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung, ohne diese im Einzelnen fachlich zu bewerten. Die Prüfung, Abwägung und gegebenenfalls Umsetzung obliegt den jeweils zuständigen Behörden – insbesondere der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts.

Durch diese Entscheidung wird auf die zusätzlichen Kosten und den erheblichen Aufwand verzichtet, die mit der eigenständigen Beauftragung eines Akustikbüros verbunden wären. Zugleich behält sich die Gemeinde vor, gezielte Maßnahmen bei der unteren Verkehrsbehörde im Einzelfall zu beantragen.

 

Besetzungsvorschlag für den gemeinsamen Gutachterausschuss
Des Weiteren hat der Gemeinderat die für Bingen zuständigen Mitglieder des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Sigmaringen vorgeschlagen. Die Neubesetzung war erforderlich, da die Amtszeit der bisherigen Mitglieder zum 30. Juni 2025 endet.

Für die neue Amtsperiode vom 01. Juli 2025 bis 30. September 2029 entsendet die Gemeinde Bingen – entsprechend ihrer Einwohnerzahl – drei Vertreterinnen bzw. Vertreter in den Ausschuss. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung und bestätigte die Wiederwahl von:

  • Frau Andrea Wassmer
  • Herrn Anton Engel
  • Herrn Ottmar Pfister

Alle drei verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Grundstückswertermittlung und waren bereits in der bisherigen Amtsperiode tätig. Der Gemeinsame Gutachterausschuss erstellt unter anderem Bodenrichtwerte und Verkehrswertgutachten und ist wichtiger Bestandteil der interkommunalen Zusammenarbeit im Landkreis Sigmaringen.

 

Flurneuordnung – Anfrage auf Flächentausch
Dem Gremium lag ein Vorschlag vor, der im Zusammenhang mit einem Nutzungskonflikt im Bereich des Flurstücks Nr. 3843 im Gewann „Obersee“ stand. Die Initiative zur Prüfung eines möglichen Flächentauschs ging dabei nicht von einem betroffenen Bürger aus, sondern wurde durch die zuständige Flurbereinigungsbehörde im Rahmen ihrer Verfahrensbegleitung angestoßen. Ziel war es, eine einvernehmliche Lösung für bestehende Probleme bei der Zuweisung sowie der erschwerten Erreichbarkeit eines benachbarten Waldgrundstücks zu finden.

Im Zuge der Überlegungen hatte die Behörde signalisiert, dass bei grundsätzlicher Offenheit der Gemeinde eine Abstimmung mit allen Beteiligten möglich sei. Konkret wäre ein Tausch zwischen gemeindlichen Flächen im Bereich „Alte Steig“ und dem Flurstück Nr. 3843 denkbar gewesen. Damit hätte sowohl der betroffene Eigentümer als auch die Gemeinde eine optimierte Flächenstruktur erreichen können.

Nach Abwägung aller Argumente entschied sich der Gemeinderat dafür, keine weiteren Schritte in Richtung eines Flächentauschs zu unternehmen.

Auslaufen der Stromlieferverträge
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. April 2025 über den bevorstehenden Ablauf des aktuellen Stromliefervertrags zum 31.12.2025 beraten. Aktuell erfolgt die Stromversorgung durch die Erdgas Südwest GmbH zu einem Energiepreis von 23,1501 Cent/kWh (netto). Dieser Vertrag war im Mai 2022 vor dem Hintergrund der stark volatilen Energiemärkte infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine geschlossen worden. Angesichts damals drohender Strompreise von bis zu 70 Cent/kWh konnte für die Gemeinde Bingen ein vergleichsweise günstiger Tarif gesichert werden.

Für die Zeit ab dem 01.01.2026 steht nun der Abschluss eines neuen Stromliefervertrags an. Die Verwaltung hat bereits erste Richtpreisangebote eingeholt. Demnach liegen die aktuellen Preisindikationen bei 8,4 Cent/kWh für eine Laufzeit von 36 Monaten und 9,3 Cent/kWh für 12 Monate – jeweils zuzüglich eines monatlichen Grundpreises. Die Gemeinde verbraucht derzeit rund 380.000 kWh Strom pro Jahr, was Energiekosten von etwa 38.000 bis 40.000 Euro netto bedeutet, zuzüglich gesetzlicher Umlagen und Steuern.

Da die Richtpreise am Strommarkt in der Regel nur wenige Stunden bindend sind, wird ein schnelles Handeln bei der Zuschlagserteilung erforderlich sein. Der Gemeinderat beauftragte daher die Verwaltung, Angebote mehrerer Anbieter zu einem Stichtag einzuholen und anschließend innerhalb der Bindefrist das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen. Bevorzugt wird eine dreijährige Vertragslaufzeit zur Sicherstellung von Planungssicherheit für die kommenden Haushaltsjahre.

Baugesuche
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zur Modernisierung eines bestehenden Einfamilienhauses in der Syrlinstraße 1.