Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sigmaringen, hat in seiner Sitzung am vergangen Dienstag beschlossen, dass sich die Gesellschafterin Stadtwerke Sigmaringen GmbH, nicht am Bau des Wärmenetzes in Bingen beteiligen wird. Bereits einige Tage zuvor, hatte die Gesellschafterin solarcomplex AG ihre Zustimmung zum Bau des Netzes unter den Vorbehalt gestellt, dass sich auch die Gesellschafterin Stadtwerke Sigmaringen am Bau des Wärmenetzes mit 50% beteiligt und auch die technische Betriebsführung übernimmt. Zur Übernahme der technischen Betriebsführung sind die Stadtwerke grundsätzlich bereit gewesen, nicht jedoch zur Beteiligung am Netzbau.
In Folge dieser Entscheidungen der beiden Gesellschafter, wird die gemeinsame Tochtergesellschaft NRS das Vorhaben „Wärmenetz Bingen“ nicht mehr weiterverfolgen.
Zu den Gründen der Absage der Stadtwerke Sigmaringen äußert sich deren Geschäftsführer Markus Seeger wie folgt:
„Die wirtschaftlichen Zahlen für das Projekt sind uns eindeutig zu schlecht. Sowohl die Baukosten, als auch die Zinsentwicklung am Markt haben sich die letzten zwei Jahre deutlich negativ entwickelt. Wesentlich für die Entscheidung, sind für uns aber auch die zu niedrige Anzahl der zurückgekommenen Vertragsangebote für den 1. Bauabschnitt. Mit 66 Wärmeverträgen und 17 Anschlussverträgen, lässt sich der Einstieg in das Gesamtprojekt Wärmenetz Bingen mit ca. 19 Mio. € nicht rechtfertigen“. Wir bedauern diese Entscheidung insbesondere für die Bürger in Bingen sehr, die auf eine Wärmebelieferung durch die NRS gehofft hatten“.
Auch der Vorstand der solarcomplex AG, Bene Müller bedauert es sehr, dass das von solarcomplex geplante Projekt „Wärmenetz Bingen“ mit den beteiligten Gesellschaften nicht umgesetzt werden kann.
In einem persönlichen Gespräch zwischen den Geschäftsführern Seeger (Stadtwerke) und Dreher (NRS), wurden inzwischen Herrn Bürgermeister Fetzer die Gründe für die Entscheidung der Stadtwerke Sigmaringen erläutert.
Die Eigentümer von Bingen, die bereits ein Vertragsangebot zurückgesendet haben, werden in den nächsten Tagen von der NRS noch schriftlich über die Entscheidung unterrichtet.