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Gemeinde Bingen > Bürgerservice > Gesplittete Abwassergebühr

Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr

Am 11. März 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass die Berechnung der Abwassergebühr nach dem Frischwasserverbrauch nicht mehr zulässig ist. Die Kommunen wurden verpflichtet die Abwassergebühren nach den tatsächlich anfallenden Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteilen neu zu berechnen. Die bisher einheitliche Abwassergebühr wird künftig in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.

Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers ab und berechnet sich wie bisher aus der verbrauchten Frischwassermenge in Euro je Kubikmeter.

Die Niederschlagswassergebühr beinhaltet die Kosten für die Niederschlagswasser-beseitigung und deckt die Kosten für die Ableitung, die Behandlung und die Reinigung des Niederschlagswassers ab. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe und der Versiegelungsart der befestigten und überbauten Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Sie wird in Euro je Quadratmeter erhoben.
 
     
     

Die Höhe der Gebühr kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden, da diese sehr stark von den tatsächlich angeschlossenen Flächen abhängig ist.

In den vergangenen Wochen haben alle Grundstückseigentümer einen Erhebungsbogen zu den bebauten und befestigten Flächen mit Plan und Luftbild ihres Grundstücks erhalten, mit der Bitte,  die Zuordnung der Flächen zu den Versiegelungsarten zu überprüfen und mitzuteilen, ob Dachflächen ganz oder teilweise über Zisternen entwässern.

Gerne können Sie während der üblichen Öffnungszeiten des Bürgermeisteramtes vorbei kommen und Ihre Fragen stellen. Ihre Ansprechpartner im Rathaus (Herr Kromer Tel. 07571/740728 und Herr Schweizer Tel. 07571/740730) helfen Ihnen gerne weiter.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Aussagen zur endgültigen Gebührenhöhe der gesplitteten Abwassergebühr machen können. Das können wir erst, wenn das Ergebnis der Erhebung vorliegt, also nach Befragung der Eigentümer und Auswertung der Erhebungsbögen, vermutlich im Herbst 2011.